Schadenersatz nach Hundewert? :: Hunde Gesetze + Hundeverordnungen

Schadenersatz nach Hundewert?

von Steffen(YCH) am 23. September 2000 10:56

Hallo, wer kann mir bei Rechtsfragen zu Schadensersatzforderungen nach einer Beißerei helfen?
Folgendes Hat sich zugetragen: Mein Hund (Husky, 2 Jahre alt) wurde am Sportplatz von einem Rottweilermischling angegriffen. Mein Hund lag im Platz neben mir, während der Rottweiler aus seinem Halsband geschlüpft ist und aus ca. 50m auf meinen Hund zurannte und sofort losbiß. Der Hund wurde von der 14-jährigen Tochter des Hundebesitzers alleine geführt, die den Hund weder halten noch eingreifen konnte. Dabei wurden meinem Hund an der Vorderpfote beide Knochen komplett durchgebissen und der Ballen hinten aufgerissen. Nur durch beherztes Eingreifen eines Bekannten konnte Schlimmeres verhindert werden.
Es ist noch anzumerken, daß der betreffende Hund der Nachbarhund meiner Freundin ist und meinen Hund 14 Tage vorher schonmals auf Ihrem Grundstück angefallen und an der Pfote verletzt hat, als er unter dem Zaun durchgeschlüpt ist. Laut Aussagen war dies schon der 4. Hund. Leinen- oder Maulkorbzwang kommt für den Besitzer nicht in Frage, da er ja einen lieben Hund hat. Schließlich wäre ja ich Schuld, da mein Hund angeleint gewesen war und sich daher nicht richtig wehren konnte. Anzeige bei Polizei und Gemeinde brachte auch seit 4 Wochen nichts, da die noch nicht wissen, wie man die neuen Verordnungen auslegen soll und ja nichts falsch machen wollen aus Angst vor Ersatzansprüchen!

Die Tierklinik konnte in einer 3 1/2 stündigen Operation alles wieder irgendwie zusammennageln, jedoch fallen Kosten von insgesamt ca. 10.000-11.000 DM an. Der andere Hundehalter war natürlich nicht versichert. Nun will er über seinen Anwalt den Schadensersatz auf den Wert des Hundes beschränken.
Dazu meine Fragen:
Kann es angehen, daß die "Reparaturkosten" eines Hundes den "Sachwert" nicht überschreiten dürfen?
Wenn ja, wie legt man den Wert eines Hundes fest?
Kennt jemand entsprechende Gerichtsurteile, die mir weiterhelfen?
Was kann ich noch gegen den uneinsichtigen Besitzer tun, damit er seinen Hund besser kontrolliert? Er läuft immer noch öfters frei herum und meine Freundin traut sich verständlicherweise mit meinem Hund nicht mehr auf die Straße.


Sollte der Anwalt meines Gegners im Recht sein, so wäre die traurige Billanz, daß man jeden "kostengünstigen" Mischling nach einer Beißerei einschläfern müßte. Das kann wohl in einem Rechtsstaat nicht sein, oder?


Vielen Dank im vorraus für jeden Tip oder Rechtshinweis!
Steffen

von Konny(YCH) am 23. September 2000 11:07


HalloSteffen
Soviel ich weiß komme gab es mal sowas Ähnliches.Die Sache kam vor gericht und der Hundehalter dessen Hund angefallen wurde hat Recht bekommen.Weil der andere HUndebesitzer schuld war.Ich würde Dir auf jeden Fall raten zum Anwalt zu gehen und im Gegenzug eine Anzeige starten und das Ganze dem OA melden.Diese Hundebesitzer sind diejenigen die alle anderen in den Dreck ziehen.Dafür müssen dann Hunde herhalten die wirklich Lammfromm sind und in die Kategorie 1 oder 2 gehören.Aus welchem Bundesland stammst Du eigentlich?

von Katja + Indy(YCH) am 23. September 2000 12:02

Hallo Steffen!

Keine schöne Geschichte - nicht direkt das, was ich sonst gern in der Mittagspause lese :-( Ich hoffe, Deinem armen Wauz geht es besser.

Ich habe bei dem unten stehenden Link eine ähnliche Situation gefunden, nach der ich sagen würde, der gegnerische Anwalt wird sich umgucken. Es hat zwar auch was mit "Zeitwert" etc. zu tun (was im Zusammenhang mit Lebewesen widerliches Juristendeutsch ist), aber da steht was von 10.000DM. Du wirst also zumindest nicht auf dem ganzen materiellen Schaden sitzen bleiben.

Hoffe, das hilft Dir; Deinem Hund alles Gute!

Katja

von Katja + Indy(YCH) am 23. September 2000 12:04

Falscher Link!
Ich bin ein Trottel...

von Steffen(YCH) am 23. September 2000 16:20

Hallo Katja,

Hoffe, habe Dir den Appetit in Deiner Mittagspause nicht verdorben...

Vielen Dank für Deine schnelle und kompetente Antwort. War genau das, was ich gesucht habe. Damit kann ich jetzt diesem "vorbildlichen Hundebesitzer" mit samt seinem Anwalt mal etwas ein einheizen. Steht übrigens auch unter Deinem ersten angegebenen Link.
Schon echt scheiße, wenn man sich gerade in der momentanen Situation, wo wir Hundebesitzer eigentlich etwas zusammenhalten sollten, sich so verbohrt verhält. Aber bei solchen Leuten geht`s hat leider nicht anders. Hoffentlich wird die Summe, die er am Ende bezahlen muß (wenn ich es nur schon hätte), ihm eine Lehre sein. Über den Geldbeutel klappt´s ja als mit der Einsicht.

Vor einer guten Stunde hat Kira zum ersten mal Ihre Pfote ganz vorsichtig eingesetzt. Bin jetzt natürlich total happy und guter Dinge, daß das alles wieder wird und wir bald wieder durch die Felder rennen können.

Grüße natürlich auch an Deinen Hund von uns Beiden

Steffen + Kira

von Steffen(YCH) am 23. September 2000 16:27

Hallo Konny,

habe von Katja genau das Urteil bekommen, das ich gesucht habe. Jetzt werden wir mal schauen, ob die Gegenseite immer noch so tönt. Werde das ganze gleich am Montag seinem Anwalt übergeben. Wenn er unbedingt das Ganze vor Gericht austragen will, bitte, kann er haben-wird`s halt leider noch bißchen teurer für Ihn werden. Hab inzwischen durch meine Firma genügend gerichtliche Erfahrung mit solchen Leuten, die nicht zahlen können oder wollen oder immer glauben, Sie wären im Recht.
Außerdem habe ich durch das, das es am Sportplatz passiert ist ca. 150 Zeugen - das sollte doch wohl reichen.
Stört mich eigentlich nur noch, daß die Gemeinde nicht handelt und der Hund anscheinend immer noch öfters frei rumrennt, daß man sich mit meinem Hund dort nicht mehr auf die Straße traut. Aber das werden wir auch noch in den Griff kriegen.

Komme übrigens aus Baden Würtemberg aus der Nähe von Heidelberg.

Steffen

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