Schadenersatz nach Hundewert?
von Steffen(YCH) am 23. September 2000 10:56
Hallo, wer kann mir bei Rechtsfragen zu Schadensersatzforderungen nach einer Beißerei helfen?
Folgendes Hat sich zugetragen: Mein Hund (Husky, 2 Jahre alt) wurde am Sportplatz von einem Rottweilermischling angegriffen. Mein Hund lag im Platz neben mir, während der Rottweiler aus seinem Halsband geschlüpft ist und aus ca. 50m auf meinen Hund zurannte und sofort losbiß. Der Hund wurde von der 14-jährigen Tochter des Hundebesitzers alleine geführt, die den Hund weder halten noch eingreifen konnte. Dabei wurden meinem Hund an der Vorderpfote beide Knochen komplett durchgebissen und der Ballen hinten aufgerissen. Nur durch beherztes Eingreifen eines Bekannten konnte Schlimmeres verhindert werden.
Es ist noch anzumerken, daß der betreffende Hund der Nachbarhund meiner Freundin ist und meinen Hund 14 Tage vorher schonmals auf Ihrem Grundstück angefallen und an der Pfote verletzt hat, als er unter dem Zaun durchgeschlüpt ist. Laut Aussagen war dies schon der 4. Hund. Leinen- oder Maulkorbzwang kommt für den Besitzer nicht in Frage, da er ja einen lieben Hund hat. Schließlich wäre ja ich Schuld, da mein Hund angeleint gewesen war und sich daher nicht richtig wehren konnte. Anzeige bei Polizei und Gemeinde brachte auch seit 4 Wochen nichts, da die noch nicht wissen, wie man die neuen Verordnungen auslegen soll und ja nichts falsch machen wollen aus Angst vor Ersatzansprüchen!
Die Tierklinik konnte in einer 3 1/2 stündigen Operation alles wieder irgendwie zusammennageln, jedoch fallen Kosten von insgesamt ca. 10.000-11.000 DM an. Der andere Hundehalter war natürlich nicht versichert. Nun will er über seinen Anwalt den Schadensersatz auf den Wert des Hundes beschränken.
Dazu meine Fragen:
Kann es angehen, daß die "Reparaturkosten" eines Hundes den "Sachwert" nicht überschreiten dürfen?
Wenn ja, wie legt man den Wert eines Hundes fest?
Kennt jemand entsprechende Gerichtsurteile, die mir weiterhelfen?
Was kann ich noch gegen den uneinsichtigen Besitzer tun, damit er seinen Hund besser kontrolliert? Er läuft immer noch öfters frei herum und meine Freundin traut sich verständlicherweise mit meinem Hund nicht mehr auf die Straße.
Sollte der Anwalt meines Gegners im Recht sein, so wäre die traurige Billanz, daß man jeden "kostengünstigen" Mischling nach einer Beißerei einschläfern müßte. Das kann wohl in einem Rechtsstaat nicht sein, oder?
Vielen Dank im vorraus für jeden Tip oder Rechtshinweis!
Steffen