hunde spaziergang mit kind :: Hunde Gesetze + Hundeverordnungen

hunde spaziergang mit kind

von mona(YCH) am 09. April 2003 12:45

hallo
kann mir jemand sagen was der gesetzgeber(in diesen fall niedersachsen) dazu sagt, wenn kleine kinder mit hunden alleine spazieren gehen?in unsern ort geht ein kleines mädchen(ca. 8 jahre)mit einen schäferhund oft spazieren und kann diesen hund nicht halten.das führt immer wieder zu gefährlichen situationen im strassen verkehr u. mit anderen hunden
danke für eure antworten
mfg mona

von Kathi(YCH) am 09. April 2003 13:02

Hi,

dazu mußte was im Tierschutzgesetzt stehen. Nämlich etwas in der Art, daß der Hundeführer körperlich und geistig in der Lage ist ... und das ist eine 8jährige (allein) wohl kaum.

Gruß
Kathi

von Annette S.(YCH) am 09. April 2003 13:57

Hallo!

Ich könnte mir vorstellen, das fällt unter "Verletzung der Aufsichtspflicht" durch die Eltern. Denn ein Kind mit einem großen Hund alleine loszuschicken ist ja nicht nur für den Hund und auch andere Hunde und deren Halter gefährlich, sondern auch für das Kind selbst.

Viele Grüße
Annette

von tessa(YCH) am 09. April 2003 20:01

Hallo Mona.

Sowas passiert hier leider auch.
Ich habe die Eltern darauf hingewiesen, dass sie

- ihre Aufsichtspflicht verletzen (5-jähriges Kind mit DSH-Mix, allein)

- gegen das Landeshundegesetz NRW verstoßen - denn dort heißt es:

§ 2
Allgemeine Pflichten
(1) Hunde sind so zu halten, zu führen und zu beaufsichtigen, dass von ihnen keine Gefahr für Leben oder Gesundheit von Menschen oder Tieren ausgeht.

Ein entsprechender Paragraph wird sich auch in den Gesetzen/Verordnungen der anderen Bundesländer finden!

In der Tierschutz-Hundeverordnung wird dieser Punkt nicht berührt.

Wohl aber in vielen Ortssatzungen und -statuten, die man bei seiner Stadtverwaltung erfragen kann.
Jeder Ort hat eine Ortssatzung, in der u.a. auch die Hundehaltung festgeschrieben ist.

In der Ortssatzung meiner Stadt ist z.B. auch festgeschrieben, dass Hunde in bestimmten Bezirken der Stadt Leinenzwang haben und in den Bezirken, wo sie laufen dürfen sofort anzuleinen sind, wenn einem Passanten mit oder ohne andere Hunde begegnen.
Natürlich steht da auch drin, dass Hundehaufen unverzüglich zu entfernen sind etc.

Bevor man aber eine Anzeige beim Ordnungsamt macht, ist es immer hilfreich, mit den Eltern zu reden und vernünftig zu argumentieren.

In meinem Fall war es äußerst hilfreich - als die Eltern meinten, der Hund wäre lammfromm und ließe sich von der 5-jährigen am kleinen Finger führen - dass meine Hündin gerade heiß war.
Ich stand also 5 Minuten nach dem fruchtlosen Gespräch mit meiner Hündin vor der Tür, bat das Mädchen mit dem Hund an der Leine vor die Tür und stellte mich mit meiner Hündin auf die andere Straßenseite.
Das kleine Mädel landete mit einem Bauchplatscher mitten auf der Straße, während ihr lammfrommer und absolut gehorsamer Rüde liebestoll meine Hündin umgarnte. Ich meinte nur: "Ihre Tochter macht sich bestimmt klasse als Kühlerfigur eines LKW!"
Seitdem darf die Kleine nicht mehr mit dem Hund raus.

Gruß
tessa

von mona(YCH) am 10. April 2003 07:31

: hallo tessa!
lieben dank für deinen netten bericht und ratschlag . da mit kann ich ja jetzt auch was anfangen .mal sehen was sich da machen läst.werde wohl erst mit den eltern reden, und auch beim ordnungsamt mal anfragen. noch mal danke.
mfg. mona

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