Schadenersatz trotz Warnschilder? :: Hunde Gesetze + Hundeverordnungen

Schadenersatz trotz Warnschilder?

von Yb1965(YCH) am 30. Juni 2003 15:29

Hi, an alle!
Im Forum Soziales&Erziehung habe ich zum Thema Wachhund erfahren, daß z.B. ein Einbrecher oder unbefugt das Grundstück betretender Mensch bei Bissverletzungen durch einen Wachhund Schadenersatz von mir verlangen kann, obwohl rund ums Grundstück Warn- und Betreten verbotenschilder angebracht sind. Stimmt dies? Und wie sieht es mit dem Haus aus, welches ja einen noch stärkeren Rechtsschutz genießt? Bin ich da auch der Dumme, der zahlen darf?
Gruss an alle
Yb

von tessa(YCH) am 30. Juni 2003 19:13

Hallo.

Ganz einfach gesprochen: Ja!

Trotz hohem Zaun, trotz Warnschildern...
wenn ein Einbrecher von Deinem Hund gebissen wird, zahlst Du!
Und zwar den Sach-, den Personenschaden und auch Schmerzensgeld.

Ein Wachhund darf zwar bellen aber nicht beißen!
So ist die Rechtsprechung in Deutschland.

Idiotisch, aber ist so.
Von einem Tier geht immer eine Tiergefahr aus.
Und der Halter des Tieres haftet für alle von diesem verursachten Schäden!

Darum ist eine Haftpflichtversicherung auch so wichtig.

Gruß
tessa

von Antje(YCH) am 30. Juni 2003 19:37

Hallo Tessa,

ganz so ist es ja nicht. Ein Hund darf ungestraft beißen zur Verhinderung einer Straftat. Wenn Du einem Einbrecher nachweisen kannst, daß er eingebrochen ist bzw. dieses tun wollte, und Dein Grundstück bzw. Deine Wohnung keinen "Öffentlichkeitscharakter" hat, also entsprechend gesichert ist, dann wird im Hinblick auf einen Hundebiß nix auf Dich und Deinen Hund zukommen. Vorausgesetzt, die Relationen bleiben gewahrt, sprich für einen geklauten Apfel darf Dein Hund niemandem das Bein abbeißen. Und er muß "in Deiner Hand stehen", d.h. Du mußt ihn zum Ablassen bringen können

Das Problem dabei ist die Sache mit dem "Nachweisen". Vielleicht wollte der Typ lediglich alte Bekannte erschrecken, die dort mal gewohnt haben und ohne sein Wissen ausgezogen ist, oder er hat sich in der Haustüre geirrt, oder er wollte nur nach dem Weg oder der Uhrzeit fragen und hat Eure Klingel nicht gefunden....

Ein Bekannter, der bei der Kripo ist, gab mir mal den Tip, einen Einbrecher nach einem deftigen Hundebiß besser "entwischen" zu lassen. Dann wird er einen nicht anzeigen, wohl aber, wenn es ihm selbst rechtlich an den Kragen geht, dann versucht dessen Strafverteidiger für ihn herauszuholen was nur geht.

Viele Grüße

Antje

von Yb1965(YCH) am 01. Juli 2003 05:36

Hi Antje!
Da fragt man sich doch wieder mal wen unsere Rechtsprechung eigentlich schützt - Opfer oder Täter? Wenn ich also damit rechnen muß daß mein Hund entweder vergiftet, erschossen oder verklagt wird, nur weil er seine "Pflicht" tut, dann beschütze doch lieber ich ihn und versehe mein Haus mit Starkstrom!!! Dank an dich und auch an tessa!
Liebe Grüße
Yb

von Antje(YCH) am 01. Juli 2003 10:45

Hallo Yb,

: Da fragt man sich doch wieder mal wen unsere Rechtsprechung
: eigentlich schützt - Opfer oder Täter? Wenn ich also damit
: rechnen muß daß mein Hund entweder vergiftet, erschossen
: oder verklagt wird, nur weil er seine "Pflicht" tut, dann beschütze
: doch lieber ich ihn und versehe mein Haus mit Starkstrom!!!

Es ist halt immer die Frage, wo Selbstschutz aufhört und Selbstjustiz anfängt. Texanische Verhältnisse wären auch nicht immer das Gelbe vom Ei. Aber Du hast recht, es ist schon extrem bei uns, wenn jemand, der mutwillig irgendwo einbricht, dabei Hab und Gut und u.U. das Leben anderer Menschen beeinträchtigt, gegen dejenigen klagen kann, den er geschädigt hat oder schädigen wollte.

Viele Grüße

Antje

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