Hundehalterverordnung tritt in Kraft :: Was sonst nirgends passt

Hundehalterverordnung tritt in Kraft

von Wuf Wuf(YCH) am 01. Dezember 1998 20:55

:Hallo alle miteinander im Forum,
:
:diese Meldung habe ich heutefrüh im Radio gehört:
:
:
:Zweiter Teil der Hundehalterverordnung tritt in Kraft
tongue sticking out smileyotsdam (ADN-lbg). Heute endet die Übergangsfrist für die neue Hundehalterverordnung. 14 Hunderassen, die als gefährlich eingestuft sind, dürfen ab sofort nur noch von Personen gehalten werden, die beim zuständigen Ordungsamt einen Sachkundenachweis abgelegt haben. Dieser Hundeführerschein wird nur an Personen vergeben, die 18 Jahre oder älter sind. Zudem dürfen gefährliche Hunde nicht mehr in Mehrfamilienhäusern gehalten werden. Ausnahmen sind möglich, wenn anhand der örtlichen Verhältnisse sichergestellt ist, daß Menschen, Tiere oder Sachen nicht bedroht sind.
:
:Nach Angaben des Innenministeriums droht Hundehaltern ohne Sachkundenachweis jetzt ein Bußgeld bis 1 000 DM. Nur wer bei einer Kontrolle glaubhaft machen kann, daß er sich um die Halteerlaubnis bemüht, bekommt eine kurzfristige Genehmigung mit einem oder zwei Monaten Laufzeit. Die Hundehalterverordnung war im Juni nach mehreren schweren Kampfhunde-Attacken auf Menschen verschärft worden.
:-Ende der Meldung-
:
:Weiß Jemand von Euch, wo man diese Verordnung vollständig lesen kann und/oder in schriftlicher Form bekommen kann?
:
:Gruß Julia
:

von Michael(YCH) am 03. Dezember 1998 11:47

Hallo auch an alle!

Meines wissens muß am Ordnungsamt die "Sachkunde" nachgewiesen werden. Ob das Amt dies selber ausstellt bezweifle ich. Dazu müßten sich die Ämter ja schließlich mit Hunden befassen.

Ebenso muß derjenige einen Sachkundenachweis führen, der mit Hunden sein Geld verdient (z.B. gewerblich Hundeschulen).

In der Hundeausbildung in den Vereinen erfolgt die Ausbildung der Trainer über den zugehörigen Dachverband.

Dem Wunsch nach dem vollständige Wortlaut dieser Hundeverordnung schließe ich mich an.

Viele Grüße
Michael

von Klaus(YCH) am 05. Dezember 1998 15:31

Hallo Morgaine,

neusten Gerüchten zufolge soll diese Hundehalterverordnung seit dem 01.12..19.1998 bundesweite Gültigkeit haben, weißt Du hierzu genaueres?

Gruß Klaus

von Morgaine(YCH) am 05. Dezember 1998 16:25

:neusten Gerüchten zufolge soll diese Hundehalterverordnung seit dem 01.12..19.1998 bundesweite Gültigkeit haben, weißt Du hierzu genaueres?
:
Hallo Klaus,

Welche meinst du denn, die berliner oder die brandenburger. Also davon, daß eine der beiden bundesweit gelten soll, kann ich mir nicht vorstellen, da ja die meisten Bundesländer schon eigene Verordnungen haben. Genaues weiß ich allerdings nicht, aber dieses Gerücht habe ich noch nicht gehört und irgendwie kann ich es mir auch nicht vorstellen. Dann hätten ja einige Bundesländer zwei verschiedene Verordnungen, oder sie müßten ihre alte Verordnung ungeschehen machen (ob die Bayern das wohl so einfach machen würden???). Das wäre ja irgendwie Schwachsinn, oder? Aber, wie gesagt, ich hab keine Ahnung.

bis dann

Morgaine

von klaus(YCH) am 05. Dezember 1998 16:46

Hallo Morgaine,

ich meine die Brandenburger. Davon unberührt sollen die einzelnen Verordnungen der Länder ihre Gültigkeit behalten. Die Nachricht habe ich in der Newsgroup de.rec.tiere.hunde. gelesen und extra nochmal nachgefragt. Als Quellen werden angegeben: ADP, Pro7 und das Bundesinnenministerium.

Gruß Klaus

von Morgaine(YCH) am 05. Dezember 1998 18:40

Hi Klaus,

nach stundelangem Suchen dröhnt mir nun der Kopf...
Eine Seite vom Bundesinnenministerium habe ich gar nicht gefunden, nur vom Brandenburger Innenministerium und da stand natürlich auch was über die Brandenburger Hundeverordnung. Ich bin mir ziemlich sicher, daß es sich bei der Sache wirklich nur um ein Gerücht handelt. Da hat sich wahrscheinlich jemand verkuckt. Diese Hundeverordnung verursacht vielleicht soviel Aufsehen, daß manche Leute wirklich annehmen könnten, sie gilt deutschlandweit. Ich glaube das wirklich, wirklich nicht. Das wäre ja schlimm!!!

Bis dann

Morgaine

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