Hundeverordnungen :: Was sonst nirgends passt

Hundeverordnungen

von Anke(YCH) am 07. Dezember 1998 15:20

Hallo allerseits,

gibt es eigentlich irgendwo eine Sammlung aller bestehenden Verordnungen? Da sind landesweite Bestimmungen (Bsp. Brandenburg, Bayern, NRW), aber auch zusätzliche städte- bzw. gemeindeweite Regelungen.
Diese gelten ja nicht nur für die dort gemeldeten Hunde, sondern auch für Besucher, aber woher soll ich wissen, wo ich meinen Hund anleinen muß, wo er einen Maulkorb tragen muß etc., das steht doch an keinem Ortseingangsschild.
Wenn ich also am Wochenende irgendwo auf´s Land fahre und meinen Hund laufen laß, begehe ich womöglich schon eine Ordnungswiedrigkeit sad smiley((.

Also hoffe ich weiter darauf, im Zweifel an nette Menschen zu geraten, die mich "nur" verwarnen, bzw. auf die Bestimmungen aufmerksam machen.

Gruß Anke

von Morgaine(YCH) am 07. Dezember 1998 23:31

Hi Anke,

ich glaube nicht, daß eine Sammlung aller deutschen Hundeverordnungen gibt, es sei denn jamnad hat diese aus privatem Interresse angefertigt. Es gibt such diverse Bücher über Gesetze im Zusammenhang mit Hunden, aber das kannst du auch vergessen, da ja (vor allem in letzter Zeit) ständig neue Verordnungen erlassen werden. Ich meine, ich sehe ja allein schon in Berlin nicht durch. Mir wird z. B. des öfteren von Leuten erzählt, in Berlin gilt allgemeiner Leinenzwang. Die einen sagen, es steht in der Stadtverordnung, die anderen sagen, es steht in der neuen Hundeverordnung. Die Zeitungen helfen einem da auch nicht gerade weiter: Einerseits steht in den Zeitungen, die hundeverordnung sagt aus, daß Hunde auf Liegewiesen, Kinderspielplätzen und in geschützten Grünanlagen angeleint werden müssen, und Zuwiderhandlungen mit einem Bußgeld ab 75 DM aufwärts geahndet werden, das nächste Mal findet man einen kleinen Artikel mit der Überschrifz Leinenzwang, in dem Steht, wer seinen Hund nicht an die Leine nimmt, muß mit einem Bußgeld von mindestens 75 DM rechnen (diesmal wird allerdings nicht erwähnt, daß das nur an den bestimmten Stellen gilt). Ich frage mich nun, was ich eigentlich davon halten soll. Dazu kommt ja noch, daß außer der jeweiligen Hundeverordnung auch noch andere regionale oder bundesweite Gesetze gelten, die man allerdings in ganz anderen Dokumenten findet (Stadtordnung, Tierschutzgesetz, Lärmschutzgesetz oder so ähnlich). Das ist einfach ein Gewusel, daß eigentlich für keinen normalen Menschen durchschaubar ist, finde ich zumindest. Das schlimme daran ist auch, daß man sich höchstwahrscheinlich als Hundebesitzer darüber selbst informieren muß und dieses evtl. auch von einigen uneinsichtigen Beamten vorrausgesetzt wird.

Also viel Glück, falls mal irgendwo ein netter Polizist auf dich zukommt und deinen Hund frei laufend "erwischt", obwohl genau an dieser Stelle irgendein Gesetz aussagt, daß der Hund an die Leine muß. In dem Fall hilft bloß entweder wegrennen oder auf die Einsicht des Beamten hoffen.

Viele Grüße

Morgaine

von Petra(YCH) am 09. Dezember 1998 16:44

Hallo Anke,

mir ist sowas schon zweimal im Saarland passiert und zwar hat mich ausgerechnet
der Jäger erwischt! Ich hab sehr verdutzt getan und da ich ja öfter die
Haarfarbe wechsel, hat er nur gemeint: Ach Mädche, bischte net von do!
Also keine Panik, in so einem Fall stell ich mich dumm aber freundlich - frech
werden kann ich ja immer noch!

Gruss Petra

von Thomas Henkenjohann(YCH) am 13. Dezember 1998 19:34

:Hi Anke,
:
:ich glaube nicht, daß eine Sammlung aller deutschen Hundeverordnungen gibt, es sei denn jamnad hat diese aus privatem Interresse angefertigt. Es gibt such diverse Bücher über Gesetze im Zusammenhang mit Hunden, aber das kannst du auch vergessen, da ja (vor allem in letzter Zeit) ständig neue Verordnungen erlassen werden. Ich meine, ich sehe ja allein schon in Berlin nicht durch. Mir wird z. B. des öfteren von Leuten erzählt, in Berlin gilt allgemeiner Leinenzwang. Die einen sagen, es steht in der Stadtverordnung, die anderen sagen, es steht in der neuen Hundeverordnung. Die Zeitungen helfen einem da auch nicht gerade weiter: Einerseits steht in den Zeitungen, die hundeverordnung sagt aus, daß Hunde auf Liegewiesen, Kinderspielplätzen und in geschützten Grünanlagen angeleint werden müssen, und Zuwiderhandlungen mit einem Bußgeld ab 75 DM aufwärts geahndet werden, das nächste Mal findet man einen kleinen Artikel mit der Überschrifz Leinenzwang, in dem Steht, wer seinen Hund nicht an die Leine nimmt, muß mit einem Bußgeld von mindestens 75 DM rechnen (diesmal wird allerdings nicht erwähnt, daß das nur an den bestimmten Stellen gilt). Ich frage mich nun, was ich eigentlich davon halten soll. Dazu kommt ja noch, daß außer der jeweiligen Hundeverordnung auch noch andere regionale oder bundesweite Gesetze gelten, die man allerdings in ganz anderen Dokumenten findet (Stadtordnung, Tierschutzgesetz, Lärmschutzgesetz oder so ähnlich). Das ist einfach ein Gewusel, daß eigentlich für keinen normalen Menschen durchschaubar ist, finde ich zumindest. Das schlimme daran ist auch, daß man sich höchstwahrscheinlich als Hundebesitzer darüber selbst informieren muß und dieses evtl. auch von einigen uneinsichtigen Beamten vorrausgesetzt wird.
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:Also viel Glück, falls mal irgendwo ein netter Polizist auf dich zukommt und deinen Hund frei laufend "erwischt", obwohl genau an dieser Stelle irgendein Gesetz aussagt, daß der Hund an die Leine muß. In dem Fall hilft bloß entweder wegrennen oder auf die Einsicht des Beamten hoffen.
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:Viele Grüße
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:Morgaine
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Hallo,
leider können auch wir nicht mit sämtlichen aktuellen Hundeverordnungen aufwarten, doch einige haben wir in unserer Sammlung.
Besucht doch in diesem Zusammenhang einmal die Homepage des Tierheims Hilden, Adresse [members.tripod.de].

Viele Grüße
Thomas

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