Rechte: wo mit und wo ohne Leine?? :: Was sonst nirgends passt

Rechte: wo mit und wo ohne Leine??

von Ulla(YCH) am 31. Mai 1999 16:47


Liebe Leute,

am Wochenende bin ich mit meinem Freund und meiner Hündin Xenia auf einer kleinen Radtour auf Rügen gewesen. Xenia habe ich, wo es ging, von der Leine gelassen, damit sie besser laufen und ich besser Fahrrad fahren kann - macht uns beiden so einfach mehr Spass.

Nun weis ich wohl, daß man in Deutschland z.Z. im Wald Hunde nur an der Leine haben darf, und daß der Hund ansonsten ohne Leine innerhalb eines gewissen Aktionsradius bleiben muss, welcher Ortsabhängig ist (mir schwirrt etwas von 50m außerhalb Stadtgebiet im Kopf rum), innerhalb Stadt gibt es wohl je nach Stadt Leinenzwang oder auch nicht. Soweit zu meinen wohl leider zu geringen Kenntnissen der Gesetze.

Auf einem Feldweg zwischen zwei großen Feldern NICHT in Waldnähe kam uns dann auf unserem Trip ein Auto mit wohl drei Jägern (?) entgegen. Wir stoppten, um das Auto vorbei zu lassen, und ich rief Xenia, damit sie nicht vors Auto läuft. Die hat sich dann zur Abkühlung in den Bach neben dem Weg begeben.
Das Auto hielt an und der Fahrer meinte, ich bräuchte meinen Hund gar nicht von der Straße zu nehmen, er könnte ihn eigentlich gleich überfahren. Dies sei ein Jagdgebiet (wir haben nachher Hochstände gesehen, somit hatte er wohl recht), der Hund dürfe nicht unangeleint hier rumlaufen, und er dürfe ihn erschießen, da er ja wildern könne/würde oder wie auch immer. Oder ob ich ihm weis machen wolle, daß ich ihn soweit unter Kontrolle hätte, daß er nicht hinter Wild herjagen würde.

Ich habe von einer Fortsetzung des Gespäches mit diesem Herren abgelassen, da ich über meine Rechte nicht genug bescheid wusste, und keine Lust hatte, ihn mit meiner Unkenntnis weiter aufzugeilen. Ich denke aber, er hätte sich die Anmache sparen können, da Xenia in meiner Nähe war (gegen Hinweise und Aufklärung habe ich ja nichts, aber Wichtigtuerei ohne Diskussionswillen ist mir zuwider).

Aber es kamen doch Gedanken und Fragen auf:

Darf man seinen Hund im Jagdgebiet (solange kein Wald) laufen lassen, solange er sich in einem bestimmten Aktionsradius bewegt und nicht wildert, oder gilt genereller Leinenzwang? Das Problem ist nur, das ein Jagdgebiet nicht ausgeschildert ist (zumindest nicht das, wo wir waren).

Muss man sich als Hundebesitzer vorher erkundigen, wo es sich um Jagdgebiete handelt und wo nicht?

Neben diesem Erlebnis hatte ich noch zwei andere (allerdings in Dänemark, ist aber auch für Deutschland interessant für mich): manchmal läuft Xenia zu anderen Hunden, ohne sich von mir stoppen/zurückrufen zu lassen (ich arbeite dran, daß sie es nicht mehr tut). Xenia ist gut sozialisiert und hat noch nie einen anderen Hund angegriffen (was nicht heißt, daß sie sich nicht wehrt gegen Angriffe). So weis ich, daß von Xenias Seite aus nichts passieren wird, wenn sie zu einem fremden Hund rennt. Wenn sie merkt, daß sie beim anderen Hund nicht erwünscht ist, läßt sie eh schnell ab, ansonsten will sie nur Hallo sagen und gegebenenfalls spielen.

Einer der Hundebesitzer hat mich (wieder etwas un-nett) drauf aufmerksam gemacht, ich dürfe meinen Hund nicht ohne Leine laufen lassen, wenn ich ihn nicht unter Kontrolle hätte. Ein anderer hat mit seiner Leine nach ihr geschlagen, als sie sich seinem großen Rüden unterwarf (ein echter Hundekenner ...) - wahrscheinlich sah sie so gefährlich aus, auf dem Rücken liegend...

Ich würde gerne wissen, wann, wo und unter welchen Bedingungen ich Xenia frei laufen lassen darf, damit ich für evt. nächste Konfrontationen gewappnet bin.

Deshalb meine Frage (neben den oben genannten):
könnte mich bitte jemand aufklären, der sich damit auskennt? Gibt es eine www-Seite, ein Faltblatt, eine Broschüre, ein gutes Buch, das mir hier jemand empfehlen könnte, damit ich mich über meine Rechte mit meinem Hund (wo mit und wo ohne Leine) informieren kann (vielleicht sogar Europaweit)?

Ich wäre Euch sehr dankbar!

Viele liebe Grüße, Ulla



von Alex & Zisco(YCH) am 31. Mai 1999 17:50

Hallo Ulla!

Wie die Gesetzeslage da genau ist, kann ich Dir leider auch nicht sagen, nur meine persönlichen
Erfahrungen...

Was das Laufen Deiner Xenia ohne Leine betrifft, so würde ich Dir zukünftig raten, sie - so lange sie noch
nicht auf´s Wort hört - IMMER an die Leine zu nehmen, wenn ein anderer Hund Dir entgegenkommt!
Als Beispiel: vor ca. 2 Monaten (da war mein Zisco gerade mal 4 Monate alt und er ist wirklich lieb und
gut sozialisiert) gingen wir im Feld spazieren! Ein Mann mit 2 Schäferhundrüden kam uns entgegen und Zisco
lief auf die beiden Hunde (die er beide an der Leine führte) zu und wollte spielen. In dem Moment gingen die
beiden Rüden an, der Mann fiel hin und konnte den einen Rüden nicht mehr halten. Dieser stürzte sich auf
meinen Zisco...Folge: mein kleines Monster hatte bis vor Kurzem panische Angst, wenn auch nur ein Schäferhundrüde
in seine Nähe kam!!!!
Damit will ich sagen, daß Xenia noch so gut sozialisiert sein kann, aber Du weisst nie, wie der andere Hund (oder
Besitzer reagiert) und dem solltest Du vorbeugen! Ich denke, daß es inzwischen so eine Art ungeschriebenes Gesetz ist,
daß Hundebesitzer erst nach Absprache ihre Hunde BEIDE von der Leine lassen!!
Oder was würde passieren, wenn Xenia mal
auf einen Hund trifft, den SIE nicht leiden kann - so etwas ist beim allerliebsten Hund nicht auszuschliessen (wenn es auch
selten vorkommt)!!! Dann heißt es nachher aus Deiner Sicht "Das hat sie noch nie gemacht!" Und dieser Satz ist
wohl das Grauen eines jeden Hundebesitzers!!! yawning smiley)

Was die Jagdgebiete angeht...

Gehe zu den jeweiligen, zuständigen Förstern und erkundige Dich, ob Du Xenia frei laufen lassen darfst!
Das ist nämlich von Gegend zu Gegend unterschiedlich! Unser Förster z. B. ist sehr freundlich und auch
der Meinung, daß man die Hunde ruhig ohne Leine laufen lassen kann - vorausgesetzt sie WILDERN und STREUNEN nicht!!!
Die Leinenpflicht ist hauptsächlich zum Schutze des Wildes da, die von März bis September Junge kriegen oder sich paaren.
Hast Du das Einverständnis des Försters (und die Meisten reagieren bestimmt sehr positiv auf Deine Frage - Du zeigst ja damit,
daß Du Verantwortungsbewusstsein hast) kann Dir niemand blöde Sprüche entgegenbringen, weder Jäger noch Fahrradfahrer oder Fussgänger
(da gibt es nämlich auch so ein paar Spezies)!!!

Ich hoffe Dir damit wenigstens etwas geholfen zu haben.

Liebe Grüsse,

Alex & Zisco(im Wald an der Leine??? Niemals!! yawning smiley))

von Holger + Ajax(YCH) am 01. Juni 1999 05:47

Hallo Ulla,

der Leinenzwang (und auch Reglung, wann ein Jäger auf Hunde schiesen darf) für Hunde in Wald & Flur werden durch die jeweiligen Forstgesetze geregelt. Diese sind jedoch von Bundesland zu Bundesland verschieden. Generell kann man jedoch sagen, daß es nicht verboten ist, Hunde im Wald unangeleint laufen zu lassen! Ich erinnere mich jedoch gelesen zu haben (im vergangenen Jahr gab es entweder in "Der Hund" oder in "Hunderevue" eine entsprechende Aufstellung der Landesreglungen), daß in einigen wenigen Bundesländern (ich glaube es waren im wesentlichen welche von den östlichen Bundesländern) für bestimmte Monate einen Leinenzwang verhängt haben.
Für Hessen kenn' ich die Reglung (habe ich mir extra für eventuelle Diskussionen gemerkt), für die anderen Bundesländer bin ich jetzt auch überfragt. Ich will 'mal sehen, ob ich den Artikel aufgehoben habe (wollte ich zwar, ich glaube aber nicht, daß ich noch finde).

Viele Grüße
Holger mit Ajax & Danessa

von Ulla(YCH) am 01. Juni 1999 10:02


Hallo Alex,

vielen Dank für Deine Antwort!

: Was das Laufen Deiner Xenia ohne Leine betrifft, so würde ich Dir zukünftig raten, sie - so lange sie noch
: nicht auf´s Wort hört - IMMER an die Leine zu nehmen, wenn ein anderer Hund Dir entgegenkommt!

Ich hatte mir eigentlich zur Regel gemacht, Xenia immer an die Leine zu nehmen, wenn mir ein angeleinter Hund entgegen kommt. Wenn ich einen Hund aus der Ferne sehe, gucke ich, ob der Hund angeleint ist und was der Besitzer/die Besitzerin macht, ob sie ihn zum Anleinen ranruft. Wenn der/die andere den Hund auch frei laufen hat, sehe ich keinen Grund, Xenia anzuleinen.
Leider war es in dem Fall, den ich geschildert hatte, so, daß das Herrchen seinen Hund frei laufen hatte und erst Anstalten machte, ihn anzuleinen, als es (für mich) zu spät war. Ich habe ihm auch Recht gegeben, daß ich mehr Kontrolle über meinen Hund brauche, nur wollte ich wissen, ob dieses ein geschriebenes Gesetz ist oder eher "Ehrensache". Ich möchte Xenia nicht für immer an die Leine nehmen müssen, nur weil die Gefahr besteht, sie könnte zu anderen Hunden laufen. Ich muss halt besser aufpassen und sie rechtzeitig rufen, aber das kann ich nicht immer garantieren - bin leider nicht perfekt.
Auch war sie damals erst 3/4 Jahr, also noch recht neugierig auf Neues. Mittlerweile (1 1/4 Jahr) läßt sie sich schon abrufen, wenn ein anderer Hund in der Nähe ist, aber sie hat jedoch immer mal wieder Tage, da dringt keins meiner Worte in ihr Gehirn... (was ich dann auf ihren sib. Husky Dickkopf schiebe - ist aber wohl auch Erziehungssache).

: Oder was würde passieren, wenn Xenia mal
: auf einen Hund trifft, den SIE nicht leiden kann - so etwas ist beim : allerliebsten Hund nicht auszuschliessen (wenn es auch
: selten vorkommt)!!!

Wenn Xenia mit einem Hund nichts anfangen kann, wendet sie eigentlich schnell wieder von ihm ab und schnuppert lieber in der Gegend rum. Wenn ihr jemand zu aufdringlich wird, sagt sie ihm schon bescheid, knurrt kurz, schnappt einmal und widmet sich wieder ihrer vorherigen Tätigkeit.
Sie ist auch schon in Streitereien gewesen, wenn ein Hund von ihr wollte, daß sie sich unterwirft, was sie halt nicht immer tut. Diese Rang-Rangeleien waren bisher aber immer mehr Show als sonst etwas. Sie fordert sie auch nicht heraus (damit meine ich aktives Angreifen),
und wendet sich in den Kampfpausen ab, zeigt kein Interesse, diesen Kampf fortzuführen.

Ich kann natürlich nicht garantieren, daß sie NIE einer Person/ einem Hund etwas antun wird, deshalb versuche ich auch, sie in "kritischen" Situation ständig zu beobachten, um rechtzeitig eingreifen zu können, trotzdem denke ich, das Hunde wie auch Menschen einen gewissen Charakter haben, den man einschätzen kann, wenn man sich damit auseinander setzt, d.h. seinen Hund beobachtet und sich allg. über das Verhalten von Hunden schlau macht...

: Dann heißt es nachher aus Deiner Sicht "Das hat sie noch nie : : gemacht!"

... und auch dann denke ich, wird es einen Grund gegeben haben, und natürlich muss ich für meinen Hund die Verantwortung übernehmen, das Risiko werde ich immer haben, wenn ich ihr gewisse Freiheiten geben will.


: Was die Jagdgebiete angeht...
: Gehe zu den jeweiligen, zuständigen Förstern und erkundige Dich, ob Du Xenia frei laufen lassen darfst!
: Das ist nämlich von Gegend zu Gegend unterschiedlich!

ich muss mich mal erkundigen, wie's auf Rügen mit den Förstereien aussieht. Nur sehe ich gerade ein Problem darin, daß wir immer wieder verschiedene Stellen auf Rügen aussuchen, auch kommt man auf einer Radtour mit Sicherheit nicht nur durch ein Gebiet.. müßten also generell alle Förster Rügens abklappern. Deshalb hatte ich gehofft, es gäbe eine generelle Lösung des Problems. Aber ich denke, es ist keine schlechte Idee, erst einmal mit einer Försterei anzufangen und nachzufragen, wie die Regeln sind.

Vielen Dank nochmal für die Tips!

Ulla


von Ulla(YCH) am 01. Juni 1999 10:20

Hallo Holger,

vielen Dank für Deine Antwort!

: Ich erinnere mich jedoch gelesen zu haben (im vergangenen Jahr gab es entweder in "Der Hund" oder in "Hunderevue" eine entsprechende Aufstellung der Landesreglungen), daß in einigen wenigen Bundesländern (ich glaube es waren im wesentlichen welche von den östlichen Bundesländern) für bestimmte Monate einen Leinenzwang verhängt haben.

Ich hatte das mit dem Leinenzwang im Radio gehört (Antenne Mecklenburg Vorpommern), somit galt es wohl für MV.


: Ich will 'mal sehen, ob ich den Artikel aufgehoben habe (wollte ich zwar, ich glaube aber nicht, daß ich noch finde).

Falls Du ihn doch findest, würde ich mich natürlich arg freuen! Aber ich werde mich wohl auch mal mit einer Försterei bzw. der Stadt in Verbindung setzen. Problem ist nur, daß ich wenn dann meist nur übers Wochenende in Deutschland bin, es wird also etwas dauern, bis ich des Rätsels Lösung entgültig habe...

Sonnige Grüße aus dem hohen Norden (DK),

Ulla

von Carl J. Wiegand(YCH) am 01. Juni 1999 11:17


:

: Nun weis ich wohl, daß man in Deutschland z.Z. im Wald Hunde nur an der Leine haben darf,

Das hat nichts mit dem Wald zu tun. Auch im Feld und in den Wiesen gibt es Jungtiere, und dort gilt die gleiche Rechtslage wie im Wald.

: Auf einem Feldweg zwischen zwei großen Feldern NICHT in Waldnähe kam uns dann auf unserem Trip ein Auto mit wohl drei Jägern (?) entgegen.
: Das Auto hielt an und der Fahrer meinte, ich bräuchte meinen Hund gar nicht von der Straße zu nehmen, er könnte ihn eigentlich gleich überfahren. Dies sei ein Jagdgebiet (wir haben nachher Hochstände gesehen, somit hatte er wohl recht), der Hund dürfe nicht unangeleint hier rumlaufen, und er dürfe ihn erschießen, da er ja wildern könne/würde oder wie auch immer.

Wenn das so abgelaufen ist, wie Du das schilderst, hat dieser Jäger nicht nur ein falsches Verständnis davon, welche Rechte er hat, sondern sich auch ziemlich daneben benommen.

Die Rechtslage ist tatsächlich etwas verzwickt, und ich setze hier mal meinen Standardtext hin, den ich schon ein paar Mal in d.r.t.h. von mir gegeben habe:

-------------snip--------------

Oder anders: Muss ich als zufaellig dort entlangkommender Spaziergaenger
von allen Jaegern, deren Revier ich betrete, (vorab) die Genehmigung
einholen, meinen Hund mal ableinen zu duerfen?


Ich habe es hier schon mehrfach gepostet und mir eines dieser Postings jetzt
nochmal ausgedruckt. Und dabei habe ich festgestellt, daß die Rechtslage
tatsächlich so kompliziert ist, daß mir erst beim dritten Durchlesen dieses
Ausdrucks auffiel, daß ich ihn auf dem Kopf hielt.

Also erneuter Versuch:

1. In den Landesjagdgesetzen ist geregelt, wann Hunde geschossen werden dürfen.
Diese Regelungen unterscheiden sich naturgemäß von Land zu Land etwas. Allen
gemeinsam ist aber, daß ein Hund dann jedenfalls NICHT geschossen werden darf,
wenn er sich im Einwirkungsbereich seines Halters befindet. Das kann bei
manchen Hundehaltern 50 oder sogar 100 m ausmachen, bei anderen ist er es nur
dann, wenn er an der Leine ist (wobei ich bei manchen durch Leine verbundenen
Mensch-Hund-Gespannnen den Eindruck habe, daß Herrchen sich eher im
Einwirkungsbereich des Hundes befindet). Das betrifft aber, wie gesagt, nur die
Abschußvoraussetzungen. Und die sind auch für den Jäger verbindlich, so daß der
keineswegs so eine Art Ausnahmeerlaubnis (Meinetwegen darf Ihr Hund ruhig mal
ein Kaninchen hetzen, wir haben sowieso zu viel davon) geben darf.

2. Auf Straßen, die dem öffentlichen Verkehr gewidmet sind (die gibt es ja
"draußen" auch, und Wirtschafts- sowie Privatwege können ebenfalls dazu
gehören) gilt nach der StVO eine ähnliche Regelung. Haustiere sind dort nur
zugelassen, wenn sie von geeigneten Personen begleitet werden, die ausreichend
auf sie einwirken können. Das kann ein zuverlässiges Bei-Fuß-Gehen sein, die
Leine ist es immer. Folge eines Verstoßes: Geldbuße, aber kein Abschuß. Der
Jäger hat mit dieser Regelung nichts zu tun. Allerdings kann er einen Verstoß
dagegen wie jeder andere Bürger auch anzeigen.

3. In den meisten Landesjagdgesetzen ist geregelt, daß das unbeaufsichtigte
Laufenlassen von Hunden (und Katzen, hören Katzenhalter gar nicht gern) in
einem Jagdbezirk eine Ordnungswidrigkeit ist. Hier geht es also nicht um
Abschuß, sondern um Geldbuße. Unbeaufsichtigtes Laufenlassen ist zweifellos,
wenn Hasso ganz allein unterwegs ist, aber auch schon, wenn er sich außerhalb
des Einwirkungsbereiches des Halters aufhält.

4. In manchen Landesnaturschutzgesetzen ist bestimmt, daß Hunde während der
Aufzuchtzeit an der Leine zu führen sind; dort reicht Aufenthalt im
Einwirkungsbereich innerhalb dieser Zeit also nicht. Folge eines Verstoßes:
Geldbuße, aber kein Abschuß. Der Jäger hat mit dieser Regelung ohnehin nichts
zu tun. Allerdings kann er einen Verstoß dagegen wie jeder andere Bürger auch
anzeigen.

5. Wo ein Naturschutzgebiet eingerichtet ist, gibt es stets für dieses Gebiet
eine Verordnung, die sich inhaltlich stark von der Verordnung für ein anderes
Naturschutzgebiet unterscheiden kann. Darin ist oft vorgeschrieben, daß Hunde
innerhalb des Naturschutzgebietes ganzjährig an der Leine zu führen sind. Folge
eines Verstoßes: Geldbuße, aber kein Abschuß. Der Jäger hat mit dieser Regelung
ebenfalls nichts zu tun. Allerdings kann er einen Verstoß dagegen wie jeder
andere Bürger auch anzeigen.

6. Gemeinden können für ihr Gebiet einen Leinenzwang für alle oder für
bestimmte Flächen, für alle oder für bestimmte Hunde anordnen. Folge eines
Verstoßes: Geldbuße, aber kein Abschuß. Der Jäger hat mit dieser Regelung
nichts zu tun. Allerdings kann er einen Verstoß dagegen wie jeder andere Bürger
auch anzeigen.

7. Ist ein Bezirk als tollwutgefährdet erklärt, dürfen Hunde nicht frei laufen
gelassen werden. Ausgenommen sind Hunde, die nachweislich unter wirksamem
Impfschutz stehen UND von einer Person begleitet werden, der sie zuverlässig
gehorchen. Folge eines Verstoßes: Geldbuße, aber (in der Regel) kein Abschuß.
Der Jäger hat mit dieser Regelung nichts zu tun. Allerdings kann er einen
Verstoß dagegen wie jeder andere Bürger auch anzeigen. Zusätzlich kann die
Behörde unter bestimmten Voraussetzungen die Tötung eines seuchenverdächtigen
Hundes anordnen und dann damit -neben der Polizei- auch einen Jäger
beauftragen. Das hat dann nichts mit Jagd zu tun, sondern ist rechtlich so
etwas ähnliches wie ein Abschleppauftrag der Polizei an ein
Abschleppunternehmen für ein falsch geparktes Fahrzeug.

8. Schließlich gibt es noch eine zivilrechtliche Möglichkeit für den Jäger.
Stört ein Hund -wie auch immer- wiederholt konkret die Jagdausübung, kann der
Jäger gegen den Halter auf Unterlassung klagen, so ähnlich, wie Prinzessin
Caroline auf Unterlassung der Veröffentlichung von Nacktfotos in Illustrierten
klagen kann. Folge: zunächst mal nicht unerhebliche Prozeßkosten und bei einem
erneuten Verstoß ein dann allerdings ziemlich deftiges Zwangsgeld.

------------------snip--------------------

Zum Schluß noch ein Hinweis: in einigen Antworten stand, Du solltest Dich an den Förster wenden, und dann könnte Dir auch kein Jäger usw. Dahinter steckt die fast unausrottbare, aber falsche Meinung, Förster seien so eine Art Oberjäger oder Aufsichtsbeamte für Jäger. Das stimmt aber nicht. Der Förster macht im Wald das, was der Bauer auf dem Feld macht: er züchtet Pflanzen, in diesem Fall also Bäume, um damit Geld zu verdienen. Richtig ist, daß die meisten Förster auch einen Jagdschein haben und damit gleichzeitig auch Jäger sind. Das trifft aber auch auf eine ganze Reihe von Landwirten sowie Angehörige anderer Berufe zu. Nicht der Förster ist also ein eventueller Ansprechpartner, sondern der jeweilige örtliche Jagdpächter.

Carl

Hundeforum Login

  • Bitte geben Sie für die Anmeldung Ihren Teilnehmernamen und das Kennwort ein.
    Keinen Account? Jetzt Registrieren!





Aus dem Hundeforum Archiv

  • Hilfe!Mein Hund hat gebissen.

    ## Hallo Pat, : ich wünsche dem hund, daß die leute das auch erkennen, denke doch, und dem tier, dem ...

  • NRC Royal

    wieder einmal sehr interessant, die ganze sache. ich hatte kontakt mit dem imorteur, der sagte, er ...

  • Welpenstatistik VDH

    Hi Oliver, : Auf diese Art von Logik fällt mir wirklich kein Argument mehr ein...:-( es sollte auch ...

  • Anfaenger mit Rüde aus Tierheim

    Hallo Carsten! Dankeschön! - auch an Beate! Werde neuen Versuch starten - den Fehler (ich wusste gar ...

  • Ab wann wird es gefährlich?.

    Liebe Sabine, danke für deine schnelle Antwort. Reicht denn eine viertel Stunde aus? Werde gleich mal ...

  • Mein Hund platzt" nicht schnell genug!"

    Vorausgesetzt, ich mache ihr das Platz nicht madig, indem ich es zu streng ausspreche oder so, dann ...

Hundebilder aus dem Hundeforum

Aktive Hundebesitzer


Hundeforum Yorkie - Statistiken

Alle Hundeforen
Themen: 43.416, Beiträge: 285.516, Hundebesitzer: 11.389.
Neuester Hundebesitzer: Tierschutzverein Sehnde.

Aktuelles Hundeforum
Themen: 2.652, Beiträge: 20.594.

Startseite | Hundeforum | Hundefotos | Neueste Beiträge | | Registrieren