Ausstellungsverbot für kupierte Hunde? :: Hunde Gesetze + Hundeverordnungen

Ausstellungsverbot für kupierte Hunde?

von Annette(YCH) am 30. März 2001 18:45

Hallo

Ist es richtig, daß ab dem nächsten Jahr in Deutschland kupierte Hunde überhaupt nicht mehr ausgestellt werden dürfen? Gilt das generell oder gibt es noch Ausnahmen, z.B. für Hunde bis zu einem bestimmten Alter und von ausländischen Ausstellern?

Frage-Grüße

Annette

von Heidi Bornholdt(YCH) am 30. März 2001 19:03

Guten Abend!

Das Ausstellungsverbot wird sich auf alle Hunde beziehen, die zum jeweiligen Zeitpunkt des Eingriffs nach deutschem Recht nicht hätten kupiert werden dürfen. Das Verbot gilt damit auch für Hunde, die im Ausland nach dem dem 01.06.1998 zum Erreichen bestimmter Rassemerkmale kupiert wurden.

Liebe Grüße, Heidi


von sabine(YCH) am 02. April 2001 11:05

: Im großen und ganzen hat Heidi recht:

alle Hunde die nach dem 01.01.1987 an den Ohren kupiert wurden und nach dem 01.06.1998 an der Rute kupiert wurden dürfen nicht ausgestellt werden.
Es ist aber durchaus möglich, daß das Gesetz bereits 2001 in Kraft tritt, jedenfalls nach Auskunft des Bundesministeriums des Innern.
sabine

von Annette(YCH) am 02. April 2001 13:59

Hallo Sabine und Heidi

Danke für die Infos. Es hat mich nur interessiert, weil auf der CACIB in Berlin der Sprecher sagte, daß man auf der Ausstellung im nächten Jahr hier keine kupierten Hunde mehr sehen wird. Dann stimmt das so pauschal also nicht, hatte mich auch schon etwas gewundert...Außerdem traf ich vor ein paar Tagen eine Frau mit komplett (an Ohren und Rute) kupiertem Dobermann, die meinte, daß sie auch in Zukunft ausstellen will und darin keine Probleme sieht. Irgendwie konnte ich das nicht zusammenbringen, werde ihr diese Infos mal weitergeben

Vielen Dank

Annette

von Antje(YCH) am 02. April 2001 14:32

Hallo Annette,

: Außerdem traf ich vor ein paar Tagen eine Frau mit komplett (an Ohren
: und Rute) kupiertem Dobermann, die meinte, daß sie auch in Zukunft
: ausstellen will und darin keine Probleme sieht.

Sollte der Hund auf dem Papier einen Besitzer im Ausland haben, geht das angeblich schon. Der VDH kann ja seine Ausstellungen für ausländische Aussteller nicht dicht machen...

Viele Grüße

Antje

von Heidi Bornholdt(YCH) am 02. April 2001 21:03

: Sollte der Hund auf dem Papier einen Besitzer im Ausland haben, geht das angeblich schon. Der VDH kann ja seine Ausstellungen für ausländische Aussteller nicht dicht machen...

Das wäre natürlich eine Möglichkeit - aber so wie ich die Sache verstehe, wird das auch nicht möglich sein (bin kein Rechtsexperte!). Es geht ja nicht darum, wem der Hund (angeblich) gehört - sondern wann er an welcher Stelle kupiert wurde. Nach meinem Verständnis ist es ganz klar so, daß Hunde, die nach dem 1.6.98 an der Rute kupiert wurden, nicht mehr ausgestellt werden dürfen - egal in welchem Land dieser Erde der Eingriff vorgenommen wurde, egal wer als Besitzer auf den Papieren eingetragen ist. Weil der Eingriff allein zu einem beliebigen Zeitpunkt nach dem 1.6.98 nach deutschem Tierschutzgesetz "illegal" war, "betroffene" Hunde fallen damit unter das "Austellungsverbot".

Wenn ich mir nur vorstelle, wieviel Hundesteuer in Deutschland verloren gehen würde, wenn ein Großteil der "betroffenen" Hunde einfach auf Besitzer im Ausland umgemeldet würde - ich kann mir kaum vorstellen, daß es so eine Lücke geben soll... Wobei - man weiß ja nie.

Der VDH ist zwar groß und nicht gerade unmächtig, aber ob er soviel Einfluß hat, daß es mit einer einfachen Umschreibung der Papiere getan ist? Wenn das Gesetz, so wie ich es im Moment verstehe, in Kraft tritt, dann "kann" der VDH seine Ausstellungen nicht nur für viele ausländische Aussteller zumachen, er muß es dann sogar. Die armen Leute, die dann in den Meldestellen sitzen!!!

Na ja, es wird ja noch ein wenig Zeit vergehen, mal gucken, was dann tatsächlich wie umgesetzt wird. Interessant wäre ja auch, ob unter dem Begriff "Ausstellungsverbot" auch Veranstaltungen wie Agility-Turniere und sämtliche anderen Hundesportveranstaltungen erfaßt sind...

Was den "oben und hinten" kupierten Dobermann angeht - die Dame kann den Hund ja in jedem Fall noch in anderen europäischen Ländern ausstellen, z. B. in Holland (Kupierverbot ab dem 01.09.01 - Ausstellungsverbot ab dem 01.10.01 - wenn ich mich nicht täusche).

Grüße, Heidi

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