2 Jahre Gewährleistung? :: Hunde Gesetze + Hundeverordnungen

2 Jahre Gewährleistung?

von Jacky(YCH) am 07. Dezember 2001 17:19

hallo, weiß einer von euch, wie es für uns züchter aussieht ab dem 01.01.2002 mit dem neuen gesetz der gewährleistung / garantie auf 2 jahre? gilt das eigentlich auch für tiere, sprich hunde? danke für eure hilfe.

von Pat(YCH) am 08. Dezember 2001 08:27

hei
ich weiss nicht,wo du züchtest,aber es werden inzw allenthalben seminare dazu angeboten.
ja,die 2J-gewährleistung gilt auch fürs verkaufen von hunden.
gruss pat

von Geli & Willi(YCH) am 08. Dezember 2001 12:26

Hallo,

ich bin kein Züchter, würde aber auch gerne genaueres wissen.

Tschö

Geli & Willi

von Bettina(YCH) am 08. Dezember 2001 14:36

Hallo Pat,
ist das ein Scherz ? Auf was gibts denn so "Garantie"?
Fragende Grüße
Bettina

von Pat(YCH) am 10. Dezember 2001 09:11

hei
nun,auf so einiges.
zb auf "zugesicherte eigenschaften".
zb du kaufst nen hund ausdrücklich zur zucht,und das ist dann aufgrund eines "mangels" nicht möglich.
das gesetz ist nicht anders wie vorher,nur ist der anspruch auf die "garantie" länger.bei autos,waschmaschinen,toastern und tiere.
gruss pat

von Pat(YCH) am 10. Dezember 2001 09:16

hei
die neue gewährlleistungsverordnung tritt ab jan.2002 in kraft und gilt eben auch für tiere.statt bisher 6 nun 24 monate.
ansonsten hat sich nix geändert.ausser,daß der händler in den ersten
6 mo nachweispflichtig ist.
also zugesich. eigenschaften,mängel,minderung,wandlung etc.

gruss pat

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