Änderungen für 40/20-Hunde? :: Hunde Gesetze + Hundeverordnungen

Änderungen für 40/20-Hunde?

von Bianca(YCH) am 10. Dezember 2001 21:16

Hallo zusammen,

hatte heute einen Anruf auf meiner Mailbox von einem Kunden. Nachdem wir alle unsere Kunden mit Sachkundenachweis und den Bestimmungen ausgestattet hatten, ist dieser heute zum Amt und siehe da: Dort hing ein Schild mit heutigem Datum, dass der Sachkundenachweis sowie die Pflicht zur Erbringung des polizeilichen Führungszeugnisses aufgehoben ist.

Hat davon schon jemand etwas gehört? Ich konnte im Netz diesbezüglich nichts finden und natürlich kann ich von Behördenseite um diese Uhrzeit keinen mehr erreichen.

Viele Grüße
Bianca

von Andreas(YCH) am 10. Dezember 2001 21:32

Hallo,

ja, die LHV wurde diesbezüglich entschärft und es ist jetzt jeder Kommune selbst überlassen, wie sie weiter vorgeht.
Mehr unter dem Link.

Gruß
Andreas

von Eva + T(YCH) am 10. Dezember 2001 21:32

Hi!!!

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NRW: Führungszeugnis entfällt, Chippflicht und 20/40-Regelung bleiben


Kierspe/NRW, 7.12.01

Axel Boshamer informiert über Einführung: Kennung durch Einpflanzen eines Mikrochips bleibt, Pflicht zur Vorlage eines Führungszeugnisses soll entfallen.

Als nicht praktikabel hat sich die Hundeverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen herausgestellt. 42 Rassen sind dort aufgelistet, die in der Anlage als gefährlich gelten. Dabei sind die Unterschiede zu den Verordnungen anderer Bundesländer extrem: So hat Brandenburg nicht mal eine Hand voll Rassen aufgeführt. Ein einheitliches Hundegesetz zusammen mit den anderen Ländern ist längst überfällig. Wobei das Problem ist, dass die Gesetze nicht in die Bundes- , sondern die Landeshoheit fallen.

Wie schwierig die Handhabung bislang war, das weiß keiner besser als Stadtmitarbeiter Axel Boshamer, dem es im Rathaus obliegt die Bestimmungen in Kierspe umzusetzen. Ihm ist die Erleichterung darüber anzumerken, dass jetzt feststeht, dass ein neues einheitliches Hundegesetz kommt, wenn auch voraussichtlich erst im Laufe des nächsten Jahres. Die Innenministerkonferenz hat sich im November darauf verständigt.

Die Zahl der Rassen verringert sich auf maximal 14, wobei besonders die herausgenommen werden, die ohnehin hierzulande keiner kennt wie die Owtscharka-Hütehunde aus Russland oder der chinesische und römische Kampfhund, die es gar nicht mehr gibt. Von daher präsentiert sich die Liste nun realitätsbezogener.

Die als gefährlich eingestuften Rassen der Anlage 1 wurden auf nur vier beschränkt: "Von diesen kommen in Kierspe der American Staffordshire Terrier viermal, der Pitbullterrier einmal, der Staffordshire Bullterrier gar nicht und der Bullterrier viermal vor", berichtet Boshamer. Die Anlage 2 beinhaltet nur noch zehn Rassen. Kriterium bei der Aufnahme ist nicht bloß das Wesen der Tiere, sondern auch ihre Beißkraft.

Bestehen bleiben soll in dem neuen Gesetz die 20/40-Regelung nach Gewicht und Größe. Dadurch werden die Hunde, die aus der Anlage 2 herausgefallen sind, automatisch in diese Kategorie gehören. Der Vertreter des Ordnungsamtes betont, dass es in Kierspe insgesamt 430 Hundehalter gibt, die betroffen sind.

Größter Streitpunkt war und ist die Chippflicht und das Vorlegen eines polizeilichen Führungszeugnisses durch den Hundehalter. "Dass Bürger, die seit vielen Jahren Hunde haben und sich noch keiner Straftat schuldig gemacht haben, dafür kein Verständnis aufbringen, kann ich verstehen", sagt Boshamer. Er rechnet da mit einer Änderung.

Aber die Chippflicht wird auch im neuen Hundegesetz bestehen bleiben, was der Stadtmitarbeiter für sinnvoll hält, um einen weggelaufenen oder ausgesetzten Hund seinem Halter zuordnen zu können. "So hat sich die Zahl der ausgesetzten Hunde schon deutlich gesenkt", berichtet er über einen positiven Effekt. Das Führungszeugnis wird voraussichtlich nur wirklich in begründeten Fällen gefordert werden.

Laut der zurzeit noch gültigen Landeshundeverordnung haben Besitzer so genannter 20/40-Hunde ab dem 1. Januar 2002 die Pflicht zur rassemäßigen Anmeldung mit Sachkundenachweis, Vorlage eines Führungszeugnisses, zum Einpflanzen eines Mikrochips unter die Haut des Tieres und Nachweis einer Versicherung.

Aufgrund der bevorstehenden Gesetzesnovellierung hat sich das Ordnungsamt entschlossen in Kierspe eine Übergangsregelung bis zum 30. Juni 2002 festzulegen, bis dahin werden Ahndungen bei Verstößen gegen die Pflicht zur Vorlage eines Führungszeugnisses und zum Einpflanzen des Mikrochips ausgesetzt, um einerseits die gesetzlichen Neuregelungen abzuwarten und andererseits den Hundehaltern die Möglichkeit zu geben, das Einpflanzen des Mikrochips mit dem normalen Tierarztbesuch im Frühjahr zu verbinden. Anmeldung und Versicherungsnachweis sind dagegen beides Forderungen, die sofort ab dem 1. Januar 2002 Gültigkeit besitzen.

Auch ältere Tiere müssen gechipt werden, wobei Axel Boshamer rät erst mal mit dem Ordnungsamt in Kontakt zu treten, um da die Verfahrenweise abzustimmen. In bestimmten Fällen kann darauf verzichtet werden: "So ist es nicht einzusehen, dass ein Hund, der 13 Jahre alt und vielleicht gehbehindert ist, noch mit einem Chip versehen werden muss", erklärt der Stadtmitarbeiter.

Wie bisher reicht der einfache Sachkundenachweis durch eine Erklärung bei den 20/40-Hunden aus. Neulinge ohne Erfahrung können die Bescheinigung beim Tierarzt gegen eine Gebühr erhalten.


Ergänzend dazu:
Westfälische Rundschau
Chippflicht, polizeiliches Führungszeugnis für Besitzer großer Hunde, Kampfhunde - die Landeshundeverordnung brachte Unmut und Verwirrung ins Land. Jetzt soll ein einheitliches Hundegesetz in Düsseldorf - vermutlich aber nicht vor der Weihnachtspause - verabschiedet werden. Nicht im Alleingang, sondern in Abstimmung mit den anderen Bundesländern.

So sollen dann die gravierenden Unterschiede in der Frage, was ist ein Kampfhund, wegfallen. Die bisher 42 Anlagerassen sollen auf 14 Rassen reduziert werden. Sachkundenachweis, Verhaltenstest und Hundeschule gelten dann nur noch für American Staffordshire Terrier, Pitbullterrier, Staffordshire Bullterrier und Bullterrier. In Kierspe gibt es neun Hunde dieser Rassen Die sogenannten Anlage-2-Hunde sollen auf zehn Rassen begrenzt werden. "Kriterium hierfür ist nicht das Wesen des Hundes, sondern die vorhandene Beißkraft", sagt Axel Boshamer vom Ordnungsamt, der von Berufs wegen mit der Landeshundeveordnung und ihrer künftigen gesetzlichen Weiterentwicklung zu tun hat. An der 20/40er Regelung wird sich nichts ändern. Boshamer geht davon aus, dass die Chippflicht bestehen bleibt.

"Das konnte ich den Besitzern auch immer gut verkaufen. Schließlich ist die Zahl ausgesetzter Hunde um 70 Prozent zurückgegangen." Anders sieht es aus mit dem polizeilichen Führungszeugnis: "Erklären Sie das mal jemandem, der 40 Jahre einen großen Hund ohne Probleme besessen hat. Der kann eine solche Forderung nicht begreifen."

Das Kiersper Ordnungamt reagiert auf die noch nicht absehbare Rechtslage mit einer Karenzzeit in Sachen Vorlage des Führungszeugnisses und dem Einpflanzen eines Mikrochips bis zum 30. Juni 2002. Wer einen alten Hund besitzt, der sollte sich zwecks Chipimplantation mit Boshamer in Kontakt setzen.

"Hundehalter, die noch keine Erfahrung mit Hunden haben, müssen den Sachkundenachweis erbringen. Das macht jetzt der Tierarzt im Rahmen eines Beratungsgesprächs, das kostet etwa 50 Mark." Der Kiersper Tierarzt Dr. Christian Klaus hat an einem Kurs teilgenommen und kann eine Bescheinung ausstellen.

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Bye, Eva + Timmy

von Bianca(YCH) am 10. Dezember 2001 21:49

Huhu zurück,

herrgottsblechle, da bin ich ja richtig "up to date" *schäm* (Mitteilung vom 07.12.!!!!).

War heute noch bei einem TA, von dem ich mitbekam, dass er fleissig Termine zum Sachkundetest vereinbarte, der ja bei uns augenscheinlich auch hinfällig geworden ist.

Klasse! Hoffe nicht, dass wir nächstes Jahr wieder irgendwelche anderen Dinge aufinstruiert bekommen, es sei denn, sie sind wirklich sinnvoll.

DANKE für die Infos!!!!

Viele Grüße
Bianca

von Ralf(YCH) am 11. Dezember 2001 04:25

Hallo Bianca!

Nachfolgend der Text der Presseerklärung der Umweltministerin von gestern:

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Düsseldorf, 10.Dez.2001
Umweltministerin Bärbel Höhn: Landeshundegesetz wird derzeit erarbeitet und voraussichtlich im ersten Quartal 2001 im Landtag eingebracht werden

Das Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz teilt mit:
Das Umweltministerium des Landes Nordrhein-Westfalen arbeitet derzeit an einem Landeshundegesetz, das voraussichtlich im ersten Quartal des kommenden Jahres in den Landtag eingebracht werden wird und dann die jetzige Landeshundeverordnung ersetzen wird.

Hintergrund ist die von Umweltministerin Bärbel Höhn immer wieder angemahnte Harmonisierung der Ländervorschriften zur Bekämpfung gefährlicher Hunde in Deutschland. Das Landeshundegesetz wird erarbeitet auf der Basis der bestehenden Landeshundeverordnung und der im November von der Innenministerkonferenz verabschiedeten Eckpunkte für möglichst bundeseinheitliche Regelungen. Dabei ist die Grundstruktur der NRW-Landeshundeverordnung die Grundlage der bundesweiten Regelung. Es ist vorgesehen, die Systematik mit den Hunden der Anlagen 1 und 2 beizubehalten, dabei jedoch den Umfang der aufgeführten Hunderassen in Anlehnung an die IMK-Empfehlung zu überarbeiten. Die "20/40-Regelung" soll beibehalten, im Vollzug aber erleichtert werden. Darüber hinaus sollen für alle Hundehalter Grundpflichten eingeführt werden, die sowohl den Schutz der Menschen als auch eine tiergerechte Haltung gewährleisten und von verantwortungsvollen Hundehaltern bereits jetzt eingehalten werden.

Darüber hinaus können die Kommunen in eigener Zuständigkeit entscheiden, ob die Halterinnen und Halter von großen Hunden der Kategorie 20/40 den Ordnungsbehörden ihre Zuverlässigkeit durch ein polizeiliches Führungszeugnis oder auf eine andere Art und Weise belegen. Mit Erlass vom 6. Dezember 2001 hat Umweltministerin Bärbel Höhn diese Möglichkeit jetzt schon gegeben.
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Bezüglich Sachkundenachweis wird dort nichts erwähnt. Vielleicht hat jemand die Möglichkeit den Erlass besorgen, bevor die Spekulationen ausufern.


Gruß Ralf und Charly (gechip, geprüft, versichert und was sonst noch alles so verlangt wird)

von Bianca(YCH) am 12. Dezember 2001 23:53

Huhu Ralf,

es hat sich ausspekuliert! Habe selber mit dem Amt telefoniert. Das betrifft NICHT den Sachkundenachweis, der muß nachwievor erbracht werden. Die Erbringung des polizeilichen Führungszeugnisses ist nicht mehr notwendig, was aber hier auch noch keiner weiß, weil just zeitgleich ein Schreiben von der Stadt mit den Auflagen an alle Hundehalter rausgeschickt wurde, aber noch mit den "alten" Bestimmungen.

Was-die-Leute-alles-so-interpretieren-Grüße
Bianca

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