Zucht im VDH nicht möglich? :: Hundezucht & Hundeaufzucht

Zucht im VDH nicht möglich?

von katrin(YCH) am 23. Juli 2001 16:26

Hallo,
: nachweisen. Mach Dich doch mal schlau beim VDH in Sachen Vereinsgründung, ist gar nicht schwer :-)
... aber sauteuer ....

Darf man eigentlich Einspruch gegen den "Ablehnungsbescheid" einlegen?

Liebe Grüße von katrin


von Jana L + P(YCH) am 23. Juli 2001 16:35

Hallo Katrin,

: Darf man eigentlich Einspruch gegen den "Ablehnungsbescheid" einlegen?

ich fürchte, nicht. Es handelt sich um Vereine, die können aufnehmen, wen sie wollen oder es auch lassen. Niemand zwingt sie dazu.

Wieviele Menschen durch Krümelkackerei oder auch durch Nicht-Verzeihen-können in die Dissidenz getrieben werden, würde ich gerne wissen.

Jana L + P

von Sabdra(YCH) am 23. Juli 2001 19:48

Hallo Katrin,

: : nachweisen. Mach Dich doch mal schlau beim VDH in Sachen Vereinsgründung, ist gar nicht schwer :-)
: ... aber sauteuer ....

weißt Du was Genaueres darüber?

:
: Darf man eigentlich Einspruch gegen den "Ablehnungsbescheid" einlegen?

Dürfen schon - es interessiert nur keinen.

Liebe Grüße von
Sandra


von katrin(YCH) am 23. Juli 2001 21:56

Hallo,
: : ... aber sauteuer ....

: weißt Du was Genaueres darüber?
Nein, keine genauen Zahlen. Aber es waren Beträge von mehreren Tausendern im Gespräch. Der VDH bekommt wohl pro Mitglied einen bestimmten Beitrag, bzw. eine Mindestsumme. Dazu kommt eine Satzung, die ein Rechtsanwalt ausarbeiten sollte, da beim Registergericht zu hinterlegen (und bei Änderungen auch immer die "Updates", da daran die Gemeinnützigkeit hängt) etc. (In unserem Verein wollten wir mal eine Abspaltung unserer Rasse vollziehen, deshalb habe ich überhaupt was davon gehört. Das hat sich aber wegen der Kampfhundproblematik erst mal zerschlagen.)
Aber wenn Dich die genauen Beträge interessieren, rede doch mal mit dem Kassierer eines VDH-Mitgliedsvereins.
Viele Grüße von katrin

von Antje(YCH) am 24. Juli 2001 06:11

Hallo Sandra,

vielleicht bin ich ja blind, aber was ich z.B. in § 18 gelesen habe entspricht in etwa dem, was in anderen VDH-Verbänden auch gilt. Lt. diesem ist es untersaagt, andere, nicht der FCI angeschlossenen Organisationen zu unterstürzen in Bezug auf Zucht, Ausbildung und Handel; gemeint sind mit "nicht der FCI angeschlossenen Organisationen" die Dissidenzvereine des VDHs.

Viele Grüße

Antje

von Antje(YCH) am 24. Juli 2001 06:18

Hallo Katrin,

was die Aufnahme eines neuen Vereines in den VDH kostet weiß ich jetzt nicht, aber dem VDH bereits angeschlossenen Vereine zahlen momentan 300 DM Sockelbeitrag und 1,50 DM pro Mitglied im Jahr. Das wird jetzt erhöht auf 500 DM Sockelbeitrag und 2 DM pro Mitglied, hinzu soll erstmals eine "Ahnentafel-Gebühr" eingeführt werden (pro vom Verband ausgestellter Ahnentafel 5 DM an den VDH), Verbände, die nicht züchten (z.B. der dhv) werden warscheinlich 1,50 DM pro abgelegter Prüfung/Start in BH, FH, SchH, THS und Agility abführen müssen. Grund: 800.000 DM Mehrkosten des VHDs durch die diversen Hundeverordnungen.

Viele Grüße

Antje

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