Soll ich Anzeige erstatten?
von Merlino(YCH) am 01. Februar 2001 17:34
Seit Weihnachten ( welch Zufall) sehe ich nachmittags immer Mutter mit Tochter, ca. 12, und DSH, ca. 5-6 Monate hier auf dem Weg spazieren. Tochter hat mit stolzgeschwellter Brust den Hund an der Leine und ruckt ständig unmotiviert an der Leine, von der er auch nie abkommt. es wird auch immer schön auf dem Weg gegangen und nicht auf den großen Wiesen, sonst könnte man sich ja seine schicken Stiefelchen oder die elegante Kleidung beschmutzen. schlimm genug, daß das Kind mit dem Hund machen darf, was sie will und ihr als Erziehungsmethode das ständige Leinenrucken erzählt wurde.
vorhin dachte ich, mich tritt ein Pferd!
ich komme um die Ecke, sie mir entgegen, steuern ein Auto an und rucken wieder ständig, weil der DSH zu meinem Hund hindrängt.
Kofferraumklappe ( Mercedes-Limousine, kein Kombi!!!) auf, zwingen und heben den Hund mit Gewalt rein, Kofferraumklappe wieder zu. die Sitzbänke hinten waren auch hoch, also saß der junge Hund hinten in völliger Dunkelheit mit nicht extrem viel Sauerstoff.
ich stand sprachlos daneben. als die gerade am Einsteigen waren, fand ich meine Sprache wieder und fragte freundlich, ob sie glauben würden, daß es für den Hund angenehm sei und sich mit dem Tierschutzgedanken vertragen würde.
Schulterzucken und verächtliche Interjektionen und Gebrummel wie: kennt das, macht Auto schmutzig oder so.
ich machte sie immer noch in relativ freundlichem Ton darauf aufmerksam, daß andere Leute sowas als Tierquälerei bezeichnen würden. darauf hin ergriffen sie schlagartig die Flucht. ist ihnen wohl durchaus klar, daß es nicht erlaubt ist. aber da Papa ja schon Töchterchen den Hund ( sieht nach guter, teurer Zucht aus) geschenkt hat, hatte er wohl keine Kohle mehr für ein hundegerechtes Auto und vorne könnte er ja was schmutzig machen.
leider hatte ich das Handy nicht mit, sonst hätte ich ihnen gleich die Polizei hinterher geschickt.
ich habe eben auf dem Revier angerufen, werde dann wohl morgen hinfahren und Anzeige erstatten. Autokennzeichen habe ich.
Frage: hat sowas irgendeine Aussicht auf Erfolg?
wo genau steht es im Tierschutzgesetz, daß sowas verboten ist. vielleicht noch in der StVO? damit ich notfalls denen morgen gleich klar sagen kann, wo was steht.
oder würdet ihr das so hinnehmen, ohne was zu machen?
Zeugen hab ich nicht, aber es widerstrebt mir sehr, das einfach so hinzunehmen....
Gruß
Merlino