Hundeverordnung im Landkreis Landsberg :: Was sonst nirgends passt

Hundeverordnung im Landkreis Landsberg

von Franziska-Susanne(YCH) am 12. Februar 1999 06:52

Guten Morgen Hundler!
Jetzt muß ich erstmal meinen Ärger loswerden! Schlage ich doch eben die Zeitung auf und was lese ich im Landsberger Tagblatt? Jetzt hat bereits die dritte Gemeinde im Landkreis eine „Hundeverordnung“. Erst hieß es im Artikel noch „gefährliche Hunde müssen an die Leine“, dann stand ein paar Zeilen weiter „alle Hunde über 50 cm Rückenhöhe“. Und die Rassen wie Bullterrier, AmStaff etc., die sogenannten „Kampfhunde“ dürften überhaupt nicht mehr von der Leine im Gemeindegebiet, also auch auf den Feldwegen! Natürlich war gemäß der „Bayerischen Kampfhundeverordnung“ auch der „Bandog“ aufgeführt! Kann mir mal einer die FCI-Nummer von dieser ominösen Rasse sagen!
Da kriege ich doch gleich die Krise! Die Verordnung wurde in Pürgen erlassen, weil einige Hunde wohl in letzter Zeit Leute gebissen haben und sogar über den Zaun auf die Leute zugerannt sind. Kann ich ja verstehen, daß man sich darüber aufregt, ist ja auch eine Unver-schämtheit der Hundebesitzer, das zuzulassen. Aber warum muß man denn gleich alle strafen? Wie wird das Ende vom Lied sein? Die Hunde haben keine vernünftigen Sozialkontakte mehr und werden dann aggressiv. Und dann können die Herren Gemeinderäte sagen: „Sehr ihr, deshalb haben wir damals schon wohlweislich die Verordnung erlassen!“
Stellt Euch mal diese Zeitungsmeldung vor: „Da in der letzten Zeit einige vierzehnjährige Jugendliche wiederholt Passanten belästigten und es sogar zu einigen tätlichen Angriffen kam, wurde jetzt einer Jugendlichenverordnung erlassen. Ab sofort dürfen alle Jugendlichen über vierzehn Jahren nur noch an der Hand eines Erziehungsberechtigten durch die Gemeinde laufen. Besonders gefährliche Jugendliche wie diejenigen mit gefärbten Haaren, Tattoos und Piercings dürfen auch außerhalb geschlossener Ortschaften nicht mehr von der Hand gelassen werden!“ Jeder würde es für einen Faschingsscherz halten! Aber bei den Hunden, da sind die Leute wie blöd! Warum zum Kuckuck mahnen sie nicht direkt die Besitzer der auffälligen Hunde ab? Nein, das ist ihnen zu aufwendig, da berufen sie sich lieber auf diese geniale Bayr. Kampf-hundeverordnung, die so unglaubliche Phrasen enthält wie „auf Grund unwiderlegbarer Vermutungen“. Bayern, deine Politiker!
Was ist übrigens mit den Hunden unter 50 cm? Sind Bisse dieser Hunde automatisch ungefährlich? Was ist mit dem Dackel, der sich reflexartig auf ein fallendes Kleinkind stürzt? Leider Gottes sind doch eher die Kleinhunde nicht gut erzogen, denn da hält man es doch oft nicht für nötig. Es gibt bei uns ja sogar Hundevereine, die so kleine Hunde gar nicht erst ausbilden, nach dem Motto „Wir bilden Hunde aus und keine Ersatzteile!“ Frechheit!
So, jetzt ist mir wohler! Nehmt doch mal Stellung, wie es in Euren Gemeinden läuft? Zieht der Schwachsinn auch bei Euch schon Kreise?
Unter Dampf,
Franziska


von Andreas(YCH) am 12. Februar 1999 07:20

: Liebe Franziska,

da hilft es nur, als Betroffener gegen ein eventuelles behördliches Einschreiten sich zur Wehr zu setzen und auch den Gang vor das Gericht nicht zu scheuen. In der Vergangenheit haben eine Reihe von Gerichten Kampfhundeverordnungen gekippt. Leider wirken diese Entscheidungen zunächst nur zugunsten desjenigen, der den Prozeß geführt hat. Je massiver die Gemeinde, der Landkreis etc, jedoch Verfahren ausgesetzt sind, umso eher muß sie sich wegen der mit den Verfahren auch verbundenen Kosten überlegen, ob sie ihre Verordnung aufrechterhält.
"Sich-nur-ärgern" reicht leider nicht aus, aufgrund der Eigendynamik die diese Angelegenheit gewinnt, wird es Zeit, daß die Betroffenenen sich auch langsam mal juristsich zur Wehr setzen.

Viele Grüße,

Andreas
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