Hundeverbot in Eigentumswohnung? :: Was sonst nirgends passt

Hundeverbot in Eigentumswohnung?

von Nina(YCH) am 02. April 1999 09:32


Hallo Hundefreunde!
Ich habe ein Problem. Wer kann mir sagen, ob einem die Hundehaltung in einer Eigentumswohnung per Eigentümerversammlung verboten werden kann? Wie kann so eine Entscheidung rechtlich durchgesetzt werden. Mein Hund ist völlig unproblematisch, macht keinen Lärm und hat noch nie jemanden in irgendeiner Weise belästigt. Ich wäre für Infos sehr dankbar.
Nina & Weny

von andreas(YCH) am 02. April 1999 16:12

:
: Hallo Nina,

grundsätzlich kann jeder Wohnungseigentümer mit der in seinem Eigentum stehenden Wohnung so verfharen wie es ihm beliebt, steht in § 13 Abs. 1 Wohnungseigentumsgesetz (WEG).
Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat in einer Entscheidung aus dem Jahre .19988 auch entschieden, daß das Halten von Haustieren grundsätzlich zulässig ist. Sofern eine Eigentümerversammlung einen Beschluß faßt, der Dir die Hundehaltung untersagt, solltest Du diesen Beschluß unbedingt anfechten, was binnen eines Monats seit der Versammlung vor dem zuständigen Amtsgericht zu geschehen hat.
Wegen weiterer Einzelheiten kannst Du mich ja mal direkt anmailen, das würde jetzt zu weit führen.

Gruß, andreas

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