Schutzvertrag wie sicher? :: Was sonst nirgends passt

Schutzvertrag wie sicher?

von Susanne(YCH) am 02. September 1999 12:53

Ich möchte meine Welpen nur mit Schutzvertrag abgeben,das wenn der Hund nicht richtig gehalten wird ich ihn mir wiederholen kann.Wie ist das rechtlich?Kann ich das dann auch wirklich tun?Wäre nett wenn ihr mir antworten würdet.
Danke im vorraus
Susanne

von Tia(YCH) am 02. September 1999 14:12

hi,

ALLE mein welpen werden mit strengem vertrag abgegeben = notariell beglaubigen lassen , dann ist er wasserdicht !

kleiner tip: die androhung hoher geldstrafe im falle eines vertragsbruches.....und wer nicht unterschreibt, kriegt keinen von MEINEN welpen, basta.

gruß
Tia


von Susanne(YCH) am 02. September 1999 15:12

Hallo Bianca!
Habe schon gedacht Du hast das Mail nicht bekommen.
:
: hätte Dir sowieso noch geschrieben die Tage, weil ich das noch bei Dir abfragen wollte. Jetzt stellst Du genau die Frage, find ich ja witzig.
:
: Ich würde auf jeden Fall die Klausel einbringen, daß der Hund nicht an Dritte weitergegeben werden darf. Rechtlich hin, rechtlich her. Wenn sich die Leute nicht daran halten, kann man natürlich dagegen angehen, aber ich denke, das ist schwierig und ein langer Weg.
:
: So wie Du mir beschrieben hast, denke ich, daß Du Leute ausgesucht hast, auf die Du Dich verlassen kannst. Den Satz würde ich trotzdem mit reinbringen.
:
: Ich habe in einem Buch einen Vertrag drin. Wenn Du möchtest, kann ich ihn Dir gerne mal rüberschicken. Allerdings gilt der für Rassehunde. Müßtest Du halt dementsprechend abändern. Ist aber zumindestens ein Anhaltspunkt.
:
Das wäre Toll!!!
: Ich würde den Leuten auch eine Art Büchlein fertigstellen bezüglich Ernährung und hilfreiche Erziehungstips und halt die wichtigsten Dinge, die man bei einem Welpen beachten sollte, kein Treppensteigen usw. usw., keine übergroßen Spaziergänge. Na ja, würde jetzt zu lang werden, wenn ich jetzt alles aufschreiben würde, was ich für meinen Wurf so alles vorhabe.
:
Habe ich schon gemachtgrinning smileyie wichtigsten Dinge auf einen Blick!

:
: Viele Grüße auch an die Babys (schnief, so langsam gehts zu Ende!!! Genieß die letzten Tage noch!!!)
:leider
Gruss Susanne

von Elke & Anhang(YCH) am 02. September 1999 16:13

: hi,
:
: ALLE mein welpen werden mit strengem vertrag abgegeben = notariell beglaubigen lassen , dann ist er wasserdicht !
:
: kleiner tip: die androhung hoher geldstrafe im falle eines vertragsbruches.....und wer nicht unterschreibt, kriegt keinen von MEINEN welpen, basta.
:
: gruß

Hallo Tia,

wer entscheidet, ob der Hund gut untergebracht ist? Wenn Du die Frage über die Gerichte klären willst ist der Hund längst tot.

Wenn der Halter nicht grob gegen das Tierschutzgesetz verstößt, hast Du keine Möglichkeit den Hund zurückzuholen.
Ein Vertrag hilft eventuell den Welpenkäufer zu beeindrucken, aber das ist auch alles.
Wir haben z.B. in unserem Vertrag stehen, daß, wenn der Hund operiert werden soll, dann würden wir ihn gerne nochmal bei unserem TA untersuchen lassen. Einer unserer Briardwelpen sollte nach 1 1/2 Jahren unbedingt an der Hüfte operiert werden. Er wurde vorher nochmal bei unserem TA untersucht und der hatte geraten, den Hund noch nicht zu operieren. Der Hund wurde an der Hüfte opereriert und wir haben nichts mehr davon gehört. Es war auch so, daß er sich, weil er ein sehr temperamentvoller Briard ist,beim Toben mit dem Nachbarhund die Vorderpfote gezerrt hatte und er von seinen Leuten kein Spielverbot bekam, bis die Zerrung ausgeheilt war. Auch solch ein Fall gibt keine rechtliche Handhabe um den Hund aus der Familie zu holen.

Auch die notariell abgesicherten Verträge werden daran nichts Ändern.
Selbst Hunde, die bei den Massenzüchtern schlecht gehalten werden dürfen nicht so ohne Weiteres weggeholt werden.
Viele Grüße

Elke & Anhang
:
:

von Pat(YCH) am 02. September 1999 20:21

: Ich möchte meine Welpen nur mit Schutzvertrag abgeben,

...es gibt hier auf yorkies die kopie einer alternative, nämlich
statt kauf- inkl. schutzvertrag einen pachtvertrag, der ursprünglich
von einer katzenzüchterin kommt.
habe ihn noch nicht rechtlich prüfen lassen-
hat mir jedoch sehr eingeleuchtet. da die gängigen schutzverträge,
egal, wie formuliert und von wem auch immer beglaubigt, eher eine
schönheitsgeschichte, einschüchterung, aber nie und nimmer eine
rechtlich einwandfreie frage des anspruches und recht kiegens sind,
lohnt es sich auf jeden fall, nachzufragen.
bei einem pachtvertrag gibst du den besitzanspruch und damit auch
das eigentum sowie ein recht an der sache nicht auf.
somit muß einfach auch der zugriff ein ganz anderer sein.
ob und wer einen hund mit pachtvertrag kauft-ist allerdings die
frage.
er bringt nämlich nicht nur sicherheit für das tier, sondern eben auch
unsicherheit für den neuen halter.
etwa: noch kommen wir gut miteinander aus, sollte sich das ändern,
so hat der alteigentümer mittel genug in der hand, mir ordentlich
feuer zu machen.
ma ist eben nicht immer einer meinung, und wenn das heißen würde,
das der alteigentümer ,sobald ihm etwas nicht passt, relativ gut
zugreifen kann, und der neueigentümer, der im normalfall sein tier liebt,
recht wenig dagegen tun kann, dann ist das wohl ein problem.
denke, hier kommt es auf die klauseln an.
vielleicht hilft es dir trotzdem weiter
pat

von katrin(YCH) am 06. September 1999 17:23


Hi, Susanne, ich finde das toll, daß Du Dir so viele Gedanken um Eure Welpen machst. Leider sind solche Verträge, egal ob Schutz- oder Kaufvertrag in der Regel nicht mal das Papier wert, auf dem sie geschrieben wurden. Hast Du "Adoptiveltern" gefunden, die ok sind, brauchst Du keinen Vertrag. Und die, die Dir nur die Hucke vollügen, interessiert der Vertrag sowieso nicht. Jedenfalls ist das meine Erfahrung. Ich dachte nämlich, ich bin besonders schlau und habe mir ein Vorkaufsrecht eingeräumt. Als ich dann den Welpenkäufer (nachdem er, natürlich ohne mich zu informieren, den Hund weiterverkauft hatte) daraufhin ansprach, sagte er mir ganz frech, ich könne mein Vorkaufsrecht ja einklagen. Was ich natürlich nicht tat.
Und wenn man einen Hund wiederholen will, weil er z.B. vernachlässigt wird oder nur im Zwinger vegetieren muß, hat man kaum eine Chance. Solange er seine vorgeschriebenen 6 qm (?) + Hütte hat und nicht gerade verhungert wirkt oder bis zum Bauch in der Sch... steht, gehst Du leer aus. Ist leider so. Aber ich wünsche Dir natürlich, daß Deine Kleinen ganz tolle Leute finden. Viele Grüße katrin
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