Haftung beim Tiersitten :: Hunde Gesetze + Hundeverordnungen

Haftung beim Tiersitten

von Kerstin&kalle(YCH) am 31. Juli 2001 14:51

Hallöle Yorkies,

hab schon mal ein paar Postings durchgelesen, aber immer noch einige Fragen.

Wenn ich mit anderen Hunden (nicht eigene) spazieren gehe oder trainiere, bin ich dann automatisch die jenige, die im Unglücksfall haftet?

Muß der Hundehalter mich in seiner Hundehaftpflicht mit angeben oder bin ich automatisch versichert?
Was ist wenn er/sie keine hat, hab hier schon beide Varianten gelesen:
1.Der Beitzer/Halter haftet immer für den Hund.
2.Der jenige, der die Aufsicht hat, ist für das Tier auch verantwortlich.
Was stimmt denn nun?

Da ich momentan keinen eigenen Hund habe, würde ich mich gerne noch um andere kümmern (abgesehen von den Tierheimhunden, wenn ich mit denen unterwegs bin, bin ich ja versichert), allerdings ungern ohne Absicherung.

Kerstin&Kalle, der bei meinen Eltern wohnt, seeehr lieb ist und trotzdem eine Hundehaftplicht hat.

von Marina(YCH) am 31. Juli 2001 15:08

Moin!
Ich bin mir fast sicher, daß immer der Hundehalter haftet (das ist nicht unbedingt der Besitzer).
Ich meine mich zu erinnern, daß man eine Hundehalterhaftpflichtversicherung abschließt, wo der Halter versichert ist, wenn mal eine Lücke in der Aufsichtspflicht entsteht und der Hund etwas anstellt.

Viele Grüße
Marina

von Barbara & Aikan(YCH) am 31. Juli 2001 17:29

Hallo,:
:
: Wenn ich mit anderen Hunden (nicht eigene) spazieren gehe oder trainiere, bin ich dann automatisch die jenige, die im Unglücksfall haftet?

Nein, es haftet IMMER der Halter, und zwar unabhängig von seinem Verschulden (Gefährdungshaftung), also selbst dann, wenn Du mit dem Hund spazieren gehst.

: Muß der Hundehalter mich in seiner Hundehaftpflicht mit angeben oder bin ich automatisch versichert?
Du bist nicht mit versichert, aber im Unglücksfall gibtst Du ihn eben als Halter an, dann muss seine Versicherung zahlen.

: Was ist wenn er/sie keine hat, hab hier schon beide Varianten gelesen:
: 1.Der Beitzer/Halter haftet immer für den Hund.
: 2.Der jenige, der die Aufsicht hat, ist für das Tier auch verantwortlich.
: Was stimmt denn nun?

Im Prinzip beides. Der Halter haftet immer, derjenige, der die Aufsicht hat, haftet dann, wenn ihm der Geschädigte ein eigenes Verschulden nachweisen kann. Da dies immer schwierig ist, wird er im Zweifel gegen den Halter vorgehen.
Allerdings könnte der Halter(oder seine Versicherung), falls Du wirklich schuld gewesen bist, sich eventuell Dich halten.

: Da ich momentan keinen eigenen Hund habe, würde ich mich gerne noch um andere kümmern :

Wenn Du das gewerblich tust, sind die Chancen des Halters grösser, Dich später regresspflichtig zu machen (Dein Verschulden immer vorausgesetzt). Bei sog. "Gefälligkeiten" dagegen hast Du im Prinzip nichts zu befürchten.

Viel Spass mit Deinen Pflegehunden,
Liebe Grüsse,
Barbara & Aikan

von Porcha & Dino(YCH) am 31. Juli 2001 17:58

Hi Kerstin

Ich habe eine Hundehafpflichtversicherung für mein 4Bein und seine Pflegemutter, die ihn betreut (kostenpflichtig) hat ebenso eine Versicherung. Das war für mich einer von vielen Voraussetzungen.

Viele Grüße

Porcha & Dino

von Kerstin&kalle(YCH) am 01. August 2001 07:37

Hi Porcha,

: Ich habe eine Hundehafpflichtversicherung für mein 4Bein und seine Pflegemutter, die ihn betreut (kostenpflichtig) hat ebenso eine Versicherung. Das war für mich einer von vielen Voraussetzungen.


Seine Pflegemutter hat eine Versicherung für deinen Hund abgeschlossen? Das kommt für mich wohl nicht in Frage. Ich bin nicht an Geld interessiert. Mein Freund möchte zur Zeit noch keinen eigenen Hund und so kümmere ich mich um Hunde in unserem Umfeld, die sonst öfter mal zu kurz kommen. Dafür extra eine Versicherung abzuschließen, noch dazu da es zwei verschiedene Hunde von untersch. Haltern sind, ist mir als Studi ein bißchen zu teuer.

Liebe Grüße Kerstin

von Kerstin&kalle(YCH) am 01. August 2001 07:58

Hallo Barbara,
erstmal danke für deine schnelle Antwort.

: Nein, es haftet IMMER der Halter, und zwar unabhängig von seinem Verschulden (Gefährdungshaftung), also selbst dann, wenn Du mit dem Hund spazieren gehst.
Das ist ja schon mal was.

: Im Prinzip beides. Der Halter haftet immer, derjenige, der die Aufsicht hat, haftet dann, wenn ihm der Geschädigte ein eigenes Verschulden nachweisen kann. Da dies immer schwierig ist, wird er im Zweifel gegen den Halter vorgehen.
: Allerdings könnte der Halter(oder seine Versicherung), falls Du wirklich schuld gewesen bist, sich eventuell Dich halten.
:
Tja, das ist wirklich schwierig zu entscheiden, da wo ich (manchmal) spazieren gehe, sind kaum Hunde anzutreffen und wenn doch, dann immer ohne Leine. Wenn ich den Hund nicht losmache gibt es eher Schwierigkeiten mit anderen Rüden, als wenn beide frei laufen, aber auch da läßt er sich nicht alles gefallen, greift aber selber nicht an...andererseits kann ich dann (ohne Leine) wahrscheinlich zur Rechenschaft gezogen werden.....(ist ein Schäfer-Rotti-Mix, also groß), der andere ein Husky, den ich aber eh nie ohne Leine laufen lassen kann.
:
: Wenn Du das gewerblich tust, sind die Chancen des Halters grösser, Dich später regresspflichtig zu machen (Dein Verschulden immer vorausgesetzt). Bei sog. "Gefälligkeiten" dagegen hast Du im Prinzip nichts zu befürchten.
Nein, es ist reine Gefälligkeit, wenn die Hunde mal zu kurz kommen und ich Zeit habe. Ich kriege keinen Pfennig dafür, nicht mal Aufwandsentschädigung oder so. Ist reine "Hundeliebe" von mir.

noch eine letzte Frage: Wenn dem Hund etwas passiert (z.B. bei einer Beißerei) auf den ich aufpasse, zahlt dann meine Haftpflicht, weil der Hund in unserem Rechtsystem ja als Sache abgehandelt wird, ähnlich als würde ich den Videorec. der Bekannten beschädigen? Hört sich jetzt hart an, aber du weißt hoffentlich wie es gemeint ist.

Liebe Grüße Kerstin, die natürlich hofft, das nie etwas passiert...

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