Mietsache :: Hunde Gesetze + Hundeverordnungen

Mietsache

von Ralf(YCH) am 03. August 2001 09:48

Hallo,
hab gerade einen Mietvertrag unterschrieben,und wollt mal eure Meinung hören.
Mit der Vermieterin ist mündlich vereinbart daß ich einen Hund halten darf,er dürfte nur die Nachbarn nicht stören.
Im Mietvertrag steht nichts über Tierhaltung,allerdings über Ruhestörung.
Erst wolte ich fragen,ob die Verm. die Genehmigung der Hundehaltung mit in den Vertrag nimmt,dachte dann aber daß das nicht auftauchen des Passus Tierhaltung auch ein Vorteil für mich sein könnte.

Was mir an den Vertrag erst Recht nicht gefällt ist, das der Mietvertrag auf bestimmte Zeit läuft(1 Jahr).
So weit ich weiß kann ich trotzdem jederzeit mit 3 monatiger Kündigugsfrist kündigen aber der Vertrag läuft nach 12 Monaten aus wenn er nicht rechtzeitig verlängert wird.

Oder bin ich doch 12 Mo. an die Wohnung gebunden auch wenn ich nach 6 ausziehe.Früher war das mal so,ist aber denke ich geändert worden.

Freu mich auf eure Antworten
Ralf

von Micky(YCH) am 03. August 2001 21:18

Hallo Ralf,

in unserem Mietvertrag wurde auch nichts schriftliches aufgenommen über die Hundehaltung, zu der Zeit hatten wir jedoch einen Hund und dem Vermieter war nur wichtig, daß er keinen Dreck im Hausflur macht. Im übrigen haben wir hier mehrere Hundehalter im Haus, so daß es da keine Probleme geben wird. Bezüglich der Kündigungsfrist und der Vertragsdauer für 12 Monate wäre die wortwörtliche Formulierung schon erforderlich,um genaueres sagen zu können. Vielleicht kannst du ja diese Passage mal genau wiedergeben.

Gruß
Micky

von Ralf(YCH) am 04. August 2001 09:09

: HI Mickey,
:
: . Bezüglich der Kündigungsfrist und der Vertragsdauer für 12 Monate wäre die wortwörtliche Formulierung schon erforderlich,um genaueres sagen zu können. Vielleicht kannst du ja diese Passage mal genau wiedergeben.

Ich zitiere:
Zeitmietvertrag bis zum 30. September 2002.
Das Mietverhältnis beginnt mit dem 1.Oktober 2001 und endet am 30. September 2002 ohne das es einer Erklärung seitens einer Partei bedürfe.
Der Mieter kann spätestens 2 Monate vor beendigung des Mietverhältnisses durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vermieter die Fortsetzung des Mietverhältnisses verlangen, wenn nicht der Vermieter ein berechtigtes interese an der Beendigung des Mietverhältnisses hat.

So weit so gut
Ich hab halt irgentwo mal aufgeschnappt daß das so nicht mehr rechtens ist jemanden der ausziehen möchte länger als 3 Mo. an eine Wohnung zu binden egal was im Vertrag steht.
:
Danke Tschau
Ralf

von Melanie und Sherin(YCH) am 04. August 2001 09:41

Hallo zurück,
wir haben auch so einen Mitvertrag, indem nichts über Hundehaltung steht! Meine Mutter meinte, daß wäre in Ordnung, denn unser Vermieter hat uns, meiner Mietbewohnerin und mir ausdrücklich die Hundehaltung erlaubt! Und da Hundehaltung ja nicht schriftlich im Mietsvertrag verboten ist, ist sie ja praktisch erlaubt! Oder nicht? Ich finde es ganz einleuchtend! Abgesehen davon hat es noch keinerlei Probleme gegeben und wir wohnen seit Dezember in diesem Mietshaus und sind die einzigen Hundehalter!
Gutes Gelingen trotdem und schöne Grüße von Melanie und Sherin

von Porcha & Dino(YCH) am 04. August 2001 10:17

Hi Ralf

Hier kannst Du auch nachfragen - habe bisher gute Erfahrungen mit Postings gemacht.

www.rechtbekommen.de
www.rechtaktuell.net/mietrecht
www.mietrecht4free.de
www.juracafe.de

Bei meiner ersten Wohnung habe ich einen ähnlichen Vertrag abgeschlossen - auf 1 Jahr befristet und nach Ablauf auf unbestimmte Zeit (Kündigung unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfristen wobei das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund hiervon unberührt blieb).

Viele Grüße

Porcha & Dino



von Micky(YCH) am 04. August 2001 13:48

Hallo Ralf,

diese 3-Monats-Kündigungs-Regel betrifft m.E. die Kündigungsfristen für lang andauernde Mietverträge. Für dieses eine Jahr gilt hier halt erst einmal ein Festvertrag, damit versucht sich der Vermieter halt vor ständigem Mieterwechsel zu schützen. Solltest du noch weitere Bedenken haben, würde ich ruhig mal bei einem Mieterverein nachfragen.

Gruß
Micky

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