Import von Welpen aus GB nach D :: Hunde Gesetze + Hundeverordnungen

Import von Welpen aus GB nach D

von Sabine(YCH) am 19. November 2002 18:46

Hallo,
für Deutschland ist in den Einfuhrbestimmungen eine 30 Tage alte Tollwut-Impfung gefordert. Was ist mit Welpen ? Vor 12 Wochen ist eine TW-Impfung nicht sinnvoll. Bedeutet dies, dass ich den Hund erst mit vier Monaten einführen kann ? Oder gibt es für Tiere unter 12 Wochen eine Ausnahme (Welpe wird alleine importiert, ohne Mutter).
Danke für Eure Antworten.

LG
Sabine




von Kathi(YCH) am 19. November 2002 19:18

Hi Sabine,

Welpen unter 12 Wochen benötigen keine Tollwutimpfung für die Einreise.
Du benötigst aber eine Einfuhrgenehmigung, wenn Du den Hund nicht selber abholst.

Gruß
Kathi

von Sabine(YCH) am 19. November 2002 19:26

: Hi Sabine,
:
: Welpen unter 12 Wochen benötigen keine Tollwutimpfung für die Einreise.
: Du benötigst aber eine Einfuhrgenehmigung, wenn Du den Hund nicht selber abholst.
:
: Gruß
: Kathi

Thanks Kathi,
woher kriege ich die Einfuhrgenehmigung ? Amtsveterinär des Bundeslandes, wo ich die Grenze überschreite bzw. Flughafen ?

Cheers
Sabine

von Kathi(YCH) am 19. November 2002 19:43

Hi Sabine,

die Einführgenehmigung mußt Du schrifzlich (formlos) beantragen beim:
Hessisches Ministerium für Frauen, Arbeit und Sozialordnung
Postfach 3140
65021 Wiesbaden

leider habe ich die Tel.-Nr. nicht da. Am besten erkundigst Du Dich dort mal direkt nach den Bestimmungen. Die Einfuhrgenehmigung brauchst Du auf jeden Fall, wenn der Hund allein einreisen soll (also ohne Begleitperson). Du mußt sie rechtzeitig beantragen, da sie bei der Einreise vorliegen muß (im Original). Am besten, Du faxt dem Züchter die Genehmigung und dieser legt sie den Einreisepapieren bei. Zur Sicherheit solltest Du oder wer auch immer den Hund vom Flughafen abholt, mit dem Original parat stehen.
Ich habe inzwischen 2 HUnde aus den USA importiert und beide Male gab es keine Probleme.

Gruß
Kathi

von Doris m. Nico&Elia(YCH) am 20. November 2002 16:50

Hallo Sabine,
das "Verbringen" (also die Einfuhr aus einem EU.Staat nach D) richtet sich nach § 8 Binnemarkt-TierseuchenschutzVO. Dieser Paragraph verweist auf die Anlage 3 zu dieser VO und darin steht folgendes: Bis zu 3 Monate alte Hunde müssen von einet amtstierärztlichen Bescheinigung nach Muster des Anhangs E der Richtlinie 92/65/EWG in der jeweils geltenden Fassung, die um den Bestätigungsvermerk nach Art. 10 Abs. 2 a5.Anstrich der genannten Richtlinie ergänz sein muss, begleitet werden. Diese Bescheinigung wird in GB ausgestellt, muss in deutscher Sprache verfasst sein oder eine beglaubigte deutsche Übersetzung haben.

Die Ausnahem des § 38 der Binnenmarkt-Tierseuchenschutz-VO kommt nicht zutragen (dass mit den 30 Tagen Tollwutimpfung), da der Welpe ohne geimpfte Mutter nach Deutschland verbracht wird.

Nach § 19 must du die Ankunft unter Angaben von Art und Anzahl der zuständigen Behörde wenigstens einen Tag vorher anzeigen.

Grüße Doris

von Doris m. Nico&Elia(YCH) am 20. November 2002 17:00

Hi Kathi,
an die Einfuhr aus einem nicht EG-Land (also USA) werden andere Anforderungen gestellt als an das "Verbringen" aus einem EU-Mitgliedsstaat.
Ich habe Sabine die entsprechnede *Gesetzquelle* verlinkt.
Erkundigung beim zuständigen AmtsVet UND beim ZOLL kann jedoch nicht schaden.

GRüße Doris

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