Gesetzliche Gewährleistung :: Hunde Gesetze + Hundeverordnungen

Gesetzliche Gewährleistung

von Thomas(YCH) am 13. November 2002 11:11


Hallo,
jetzt gibt es die gestzliche Gewährleistung ja bereits seit 10 Monaten, leider ist es anscheinend immer noch nicht klar ob bzw in welchem Umfang diese Regelung für Hundezüchter überhaupt gilt.

Gibt es dazu bereits erste Erfahrungen, Urteile oder ähnliches ?


Gruß Thomas

von Antje Wiechmann(YCH) am 13. November 2002 11:21

Hi Thomas!
Erfahrungen habe ich persönlich als Züchter noch keine-meine zuletzt abgegebenen Hunde funktionieren noch tadellos im Sinne der Gewährleistung.
Ob Urteile da schon rechtskräftig sind, entzieht sich meiner Kenntnis.
Aber in Züchter- und Vereinskreisen wird heftig darüber gestritten, inwieweit man ein Wort wie Gewährleistung auf ein Lebewesen überhaupt anwenden kann.
Ich finde es einfach nur abartig, da man jetzt wahrscheinlich jeden Haltungsfehler bzw. dessen Auswirkungen dem Züchter anlasten kann.
Naja, schaun wir mal, was so alles passiert.
Wenn es um Rasierapparate ginge, hätte ich nix gegen Gewährleistung.
Gruß
Antje

von Thomas(YCH) am 13. November 2002 11:27

Hallo Antje,

: Ich finde es einfach nur abartig, da man jetzt wahrscheinlich jeden Haltungsfehler bzw. dessen Auswirkungen dem Züchter anlasten kann.

Das ist ja genau das Problem, was ist denn ein Mangel ?

Wenn der Hund keine Zuchtzulassung bekommt ?
oder eine C-Hüfte ?
oder eine Formwertbeurteilung mit gut ?

Wenn so geurteilt wird müssen wir wohl bald das züchten einstellen.

Gruß Thomas

von elliot(YCH) am 13. November 2002 11:44

Hallo Thomas,::

Wenn so geurteilt wird müssen wir wohl bald das züchten einstellen.
:
da diese Regelung - soweit mir bekannt - nicht auf Privatverkäufe zutrifft und Welpen aus Hobbyzucht (und etwas anderes darf es ja im VDH nicht sein) - wohl als Privatverkäufe anzusehen sind, würde ich hier erst Mal die Ruhe bewahren.

gruss
elliot

von sven(YCH) am 13. November 2002 14:47

Anbei ein hilfreicher Link der eigentlich alle Fragen beantworten müßte.
Grüße
Sven

von Margot(YCH) am 13. November 2002 17:57

Hallo Elliot,

: da diese Regelung - soweit mir bekannt - nicht auf Privatverkäufe zutrifft und Welpen aus Hobbyzucht (und etwas anderes darf es ja im VDH nicht sein) - wohl als Privatverkäufe anzusehen sind, würde ich hier erst Mal die Ruhe bewahren.

Paßt zwar überhaupt nicht zum Thema, jedoch trotzdem eine Frage: wieso darf es im VDH nur Welpen aus Hobbyzucht geben? Und wie definiert der
VDH Hobbyzucht? - Ist nicht irgendwie böse gemeint, interessiert mich einfach nur...

Grüße
Margot+Foxies+Dalmis

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