Einreisebestimmung von CH nach D :: Hunde Gesetze + Hundeverordnungen

Einreisebestimmung von CH nach D

von Sonja(YCH) am 24. Juni 2003 21:41

Hallo zusammen!

Weiss jemand Bescheid über die Einreisebestimmungen für Hunde von der Schweiz nach Deutschland und zwar für einen Urlaubsaufenthalt von einer Woche?

Im konkreten Fall geht es darum, dass ich meine beiden Hunde zwar vorschriftsgemäss geimpft habe (Tollwut). Jedoch sagte mir neulich ein Bekannter, ich werde Probleme damit haben, mit meinem Staffi-Mix nach Deutschland einzureisen. Stimmt das? In weiser Voraussicht habe ich, als ich den Hund aus dem Tierheim geholt habe, darauf bestanden, den Hund im Impfpass als "Boxer-Mix" eintragen zu lassen, weil ich mir nicht dadurch das Leben schwer machen möcht, dass mein Hund der "falschen" Rasse angehört. Obwohl der Staff im Aussehen bei ihm nicht zu verleugnen ist...

Ich hab versucht, mich im Internet schlau zu machen, jedoch steht da nichts Konkretes zu so einem Fall. Kommts auch noch auf das entsprechende Bundesland an, in das ich reisen möchte? Mein Bekannter meinte, im schlimmsten Fall könne der Hund beschlagnahmt werden. Als ich neulich beim Tierarzt zur Tollwut-Impfung war, hat er mir keine Silbe über so eine Verordnung gesagt, obwohl er den Hund gesehen hat und auch weiss, dass ich nach Deutschland fahre.

Bin froh um jede Hilfe, weil, wenns wirklich ein Problem sein sollte, ich wohl meine Reisepläne ändern muss...

Liebe Grüsse

Sonja

von Doris(YCH) am 25. Juni 2003 15:16

Hallo Sonja,

Grundsätzlich ist die Einfuhr von gefährlichen Hunden (Pitbull, Staff & Co,, halt die üblichen "vier verdächtigen"winking smiley nach Deutschland verboten. Das regelt das "Gesetz zur Bekamäpfung gefährlicher Hunde" und gilt bundesweit. Aber kein gutes deutsches Gesetz ohne Ausnahmen. In der Verordnung über die Ausnahmen vom Verbringungs- und Einfuhrverbot von gefährlichen Hunden steht im § 2 Abs. 3, das Halter, die ihren Wohnsitz nicht im Inland haben, gefährliche HUnde bis zur Dauer von 4 Wochen nach Deutschland einführen/verbringen dürfen.
Veterinärrecgtliche vorschriften sind natürlich unabhängig davon auch zu beachten. Außerdem würde ich mich nach den regeln des Bundeslandeslandes erkundigen, wo du ihn fährst, bzgl. Maulkorb- und Leinenpflicht. Aber hierher bringen darfst du den Hund!!

Grüsse Doris

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