Zuchtgesundheit :: Hundezucht & Hundeaufzucht

Zuchtgesundheit

von Tanja(YCH) am 11. Juli 2002 09:46

Hi Antje,
:
: Natürlich nicht. Z.B. möchte die deutsche Polizei Hunde, die u.a. auch "imposant" aussehen, weil der deutsche Polizeihund z.B. bei Demonstrationen eher abschreckend wirken als tatsächlich zum Einsatz kommen soll. Mit 'nem gut veranlagten Mali oder einer kurzhaarigen DSH-Hündin, die am unteren Maß liegen oder gar zu klein sind, brauchst Du denen gar nicht erst kommen, so ein Hund wird beser gleich einer Behörde im Ausland angeboten.

Nicht immer. Ich habe einen 58 cm Mali an die Polizei verkauft, die einen komplett abgeknallten Hund mit extremem Springvermögen für Zugrandale und ähnliches gesucht haben. Jede andere Behörde hätte ihn vermutlich nicht gebrauchen können, zumal er null verträglich mit nichts und niemandem ist, was die Behörden auch nicht mehr so wollen.

Zudem sind die Anforderungen an die Veranlagungen der Hunde sehr unterschiedlich: in Deutschland wir jeder Hund zweigleisig ausgebildet, erst als Dienstschutzhund und anschließen durchläuft er noch eine Spezialausbildug, z.B. als Rauschgift- oder Sprengstoffhhund. Viele Behörden im Ausland bilden aber z.B. reine Rauschgift- oder Sprengstoffhunde aus, so daß hier auch ein Hund eingesetzt werden kann, der im Bereich "Dienstschutzhund" irgendwelche Defizite aufweist, aber mit einer entsprechenden Triebveranlagung ausgestattet ist. Aber ein Hund muß nicht unbedingt in Deutschland/Österreich/Schweiz seinen Dienst schieben, um ein ausgelasteter und somit glücklicher Hund zu sein, sondern das kann er z.B. auch in USA sein...
:
Ich hatte in letzter Zeit immer wieder Anfragen aus Dänemark, die Diensthunde suchen.
Mit einem Diensthundeführer hatte ich mich lange unterhalten. Er suchte einen Mali (Hündin) als Rauschgifthund, der nur so klein und so leicht wie möglich sein sollte, ein sehr gutes Sozialverhalten haben sollte und ein bißchen Spieltrieb. Nach seiner Aussage wird mit diesem Hund niemals SchH oder halt Beißtraining gemacht. Er wird allein nur für Nasenarbeit gebraucht.
Ich wollte das mal erwähnen, da mich das wichtigste Auswahlkriterium (Hündin unter 23 Kilo) doch etwas verwundert hat.

Viele Grüße
Tanja

von Antje(YCH) am 11. Juli 2002 09:52

Hallo Tanja,

: Ich wollte das mal erwähnen, da mich das wichtigste Auswahlkriterium
: (Hündin unter 23 Kilo) doch etwas verwundert hat.

Natürlich werden auch immer wieder ganz spezielle Hunde gesucht, für die teilweise auch über dem üblichen Behördenpreis gezahlt wird.

Viele Grüße

Antje

von Karin M.(YCH) am 11. Juli 2002 10:01

Im Grunde finde ich die Idee super. Aber ich kenne mich ja - ich bin nicht der Typ, der dann den Rechtsanwalt beauftragt, die Euro 150,-- einzutreiben. Und dann lasse ich es erst recht wieder bleiben. Und so habe ich die Kaution wenigstens schon vorher als kleines Trostpflaster. Viel lieber hätte ich da natürlich einen Röntgenbefund.

Liebe Grüße
Karin

von Ewald(YCH) am 11. Juli 2002 10:13

Hallo Antje

Wie hoch ist eigendlich in D der üblich Behördenpreis?

Gruss Ewald

von Tanja(YCH) am 11. Juli 2002 10:28

Hi Ewald,

ich habe letztes Jahr für meinen Mali DM 2.700,-- bekommen.

Viele Grüße
Tanja

von Antje(YCH) am 11. Juli 2002 10:52

Hallo Ewald,

das kommt auf die Finanzkraft der jeweiligen Behörde an, darauf, wie weit der Hund bereits ausgebildet ist und auch darauf, wie dringend ein Hund von der entsprechenden Behörde gerade benötigt wird. Ich denke, der Preis, den Tanja für ihren Hund bekommen hat, ist realistisch für einen teilvorgearbeiteten Hund in diesem Alter.

Oft werden die Hund aber nicht direkt an die Behörden verkauft, sondern über Mittelsmänner, die mit den Behörden im In- und Ausland zusammenarbeiten. Für den Hund hat das den Vorteil, daß er nicht u.U. bei verschiedenen Behörden zum Ankaufstest vorgestellt werden muß, welche dem Hund jedesmal an die Substanz gehen (der Mittelmann überprüft den Hund einmal und weiß dann, wo dieser Hund richtig zu plazieren ist). Für den Verkäufer hat das den Nachteil, daß der Mittelsmann natürlich auch etwas an der Sache verdienen will (er ist ja auch regresspflichtig, wenn sich ein Hund im Nachhinein als unbrauchbar erweist ...) und er nur einen Teil des eigentlichen Kaufpreises bekommt. Üblich waren hier bisher ca. 1500 DM für einen 10 bis 12 Monate alten Hund, welcher bei diesem Mittelsmann dann meistens noch monatelang trainiert wird, bis er an eine Behörde abgegeben werden kann.

Viele Grüße

Antje

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