Hund im Büro :: Hunde Gesetze + Hundeverordnungen

Hund im Büro

von Ein Betriebsrat(YCH) am 18. November 2002 14:18

Hallo,

gibt es zu dem Thema irgendwelche arbeitsrechtliche Informationen, Entscheidungen, Gerichtsurteile??

Wir haben einen Kollegen, der seinen Hund nicht daheim lassen kann. Bisher lag er im Auto. Da er Teilzeit arbeitet, ist es nicht ganz so lange (ich persönlich finde es zwar nicht o.k., aber so lief das eben bisher). Gerne hätte der Kollege ihn mit ins Büro genommen, aber der Chef der Aussenstelle hat es verboten. Aus Sicherheitsgründen. Kann das ein stichhaltiger Grund sein??

Nun wird es Winter und es handelt sich um einen kurzhaarigen Hund, der leicht friert. Von den wenigen Mitarbeitern sind die meisten für den Hund. Höchstens der Chef und ein Kollege sind dagegen.

Wie kann ich als Betriebsrat helfen und wo bekomme ich Unterstützung durch weitere Infos. Natürlich werden wir das Gespräch mit dem Chef suchen, doch dazu brauche ich Argumente und Rüstzeug.

Das eigenartige ist, dass der Chef selbst einen Hund zuhause hat.

Danke im voraus.

Viele Grüsse

Ein Betriebsrat

von Arbeitnehmer(YCH) am 20. November 2002 11:49

Hallo,

also ich finde das eine superspannende Frage - kann aber leider nix dazu sagen!
Ich würde mich aber sehr freuen, wenn SIe uns im Forum mitteilen würden, wenn Sie etwas rausbekommen haben (sie müssen doch 2x jährlich zur BR-Forbildung - vielleicht erfahren sie ja da was?)

Also ich erwarte Ihre Neuigkeiten jedenfalls mit großer Spannung!

Herzliche Grüße,
Ein Arbeitnehmer

von Ein Betriebsrat(YCH) am 21. November 2002 11:29

Hallo,

leider bisher nix neues. Die Fortbildung war bereits. Anfang nächsten Jahres kommt wieder eine.

Aber vielleicht finde ich im GBR (Gesamtbetriebsrat) jemanden, der mehr weiss. Ich bleib dran.

Aber vielleicht meldet sich hier noch jemand??

Ein Betriebsrat

von Sandra+Vienna+Mika(YCH) am 24. November 2002 19:56

Hallo.
Vertritt ein Betriebsrat nicht eigentlich die Interessen der Arbeitnehmer?
Das Tiere im Betrieb zugelassen sein müssen, das ist nirgens geregelt, so mein Anwalt im vorhin geführten Telefonat.
Aber vielleicht kannst Du ja mal mit dem Chef sprechen? Wenn er selber Hundehalter ist, dann sollte sein Herz doch eigentlich zu erweichen sein?

Unterschätze kurzhaarige Hunde nicht, sie haben oft mehr Unterwolle als Langhaarige!

Ich habe meine Hündin mit im Büro gehabt. Erst sollte es nur sein bis sie älter ist (habe sie mit 8 Wochen bekommen) dann wollte ich sie irgendwann daheim lassen, aber der Chef streikte ;-)
Sie lag unter meinem Schreibtisch bis zu meinem letzten Arbeitstag.
Ins neue Büro konnte sie nicht mit, da dort bereits ein Hund ist der "sein" Revier bis aufs Blut verteidigt hat.

Sprech halt nochmal nett mit dem Boss!

Gruß Sandra


von Ein Betriebsrat(YCH) am 25. November 2002 10:40

: Hallo.
: Vertritt ein Betriebsrat nicht eigentlich die Interessen der Arbeitnehmer?

ja, natürlich! Warum glaubst Du wohl, frage ich hier nach? Wenn ich nicht dem Arbeitnehmer helfen wollte, hätte ich wohl kaum gefragt!

: Sprech halt nochmal nett mit dem Boss!

das werden wir, klar!! Aber erst mit Oberboss!!

Nur wären halt vergleichbare Fälle und eventuell Juristisches gut oder hilfreich gewesen....

Gruss

Ein Betriebsrat

von Brigitte(YCH) am 26. November 2002 07:54



Hallo,
ich weiß von einem Fall, in dem aus psychischen Gründen der Hund im Büro erlaubt wurde. Wie wäre das als Argument. Schließlich schafft man einen Hund ja nicht einfach so ab, da könnte man dann schon dran erkranken!!!!
Oder es drauf ankommen lassen; Hund mirbringen und der Chef muss tätig werden. Frage ist, wie wichtig ihm dieser Arbeitnehmer ist. Die "Sicherheitsgründe" sollte er schon etwas mehr definieren.
Rechtlich ist wohl kaum etwas zu machen, Hundehaltung ist Privatsache und selbst für die Belange bei Kindern gibt's ja nicht einmal viele vergünstigende gesetzliche Regelungen.
Unterschriftensammlung wäre doch auch ganz nett, plötzlich steht der böse Chef alleine mit seinem Verbot. Desweiteren Kompromisse aushandeln:
Mal 'ne Überstunde, wenn's draussen mild ist und Hund im Auto bleiben kann, mal den Hund woanders unterbringen, mal eine Aufgabe übernehmen, für die man eigentlich nicht zuständig ist.....
Als Betriebsrat ist man ja für die Belange der Mitarbeiter zuständig, auch ohne gesetzliche Grundlage könnte also der Wunsch des Mitarbeiters befürwortend vorgetragen werden; mit Hinweis auf ein gesundes Betriebsklima, was die Arbeitsmoral ja ungemein stärken soll!!!

Viel Glück für den Hundebesitzer
Brigitte, die ihre Hunde auch schon mal ins Büro schmuggelt

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