Mietvertrag vs. Hundehaltung :: Hunde Gesetze + Hundeverordnungen

Mietvertrag vs. Hundehaltung

von Sabine & Pelle(YCH) am 05. Januar 2001 15:03

Hallo,
Wir wohnen seit 2 1/4 Jahren in Bayern in einer Mietwohnung. Eingezogen sind wir bereits mit Hund. Die Vermieter mögen unseren Hund sehr, ansonsten ist das Verhältnis ziemlich gespannt. Jetzt hätten wir gerne einen zweiten Hund, glauben aber, daß unsere Vermieter es uns aus "Rache" nicht erlauben würden. Der Mietvertrag ist ein Vordruck. Zur Tierhaltung steht dort: "Der Mieter darf Haustiere nur mit schriftlicher Zustimmung des Vermieters halten. Die Zustimmung ist zu versagen bzw. kann widerrufen werden, wenn durch die Tiere andere Hausbewohner oder Nachbarn belästigt werden oder eine Beeinträchtigung der Mietsache oder des Grundstückes zu befürchten ist."
Für unseren ersten Hund haben wir aber ebenfalls keine schriftliche Zustimmung. Das war überhaupt nie ein Thema.
Kennt sich jemand von Euch mit Mietrecht aus? Was können wir tun? Einfach einen zweiten Hund ohne Genehmigung der Vermieter zu holen erscheint mir sehr riskant, da wir, wenn wir einmal die Verantwortung für ein Tier übernommen haben, uns wegen so etwas auf keinen Fall wieder von ihm trennen können.
Vielen Dank für Eure Hilfe.
Sabine & Pelle

von Niki & Elvis(YCH) am 05. Januar 2001 16:00

Hallo Sabine,

wenn Du nichts Schriftliches hast, sieht es ziemlich schlecht aus. Es braucht sich bloss jemand aus dem Haus zu beschweren, und schon geht der Ärger los, vor allem nachdem Euer Verhältnis wie Du sagst z. Zt. nicht so gut ist.

Es hat sich zwar mittlerweile einiges in Bezug auf Tierhaltung in Mietwohnungen gebessert, und Vermieter können sich heute nicht mehr soviel "rausnehmen" wie früher, aber Dein Vermieter kann natürlich seine mündliche Zusage zurücknehmen bzw. sogar behaupten, nie eine gegeben zu haben ( kannste schwer beweisen, ausser er wohnt selbst mit ihm Haus ). Wenn er das tut, kommt es noch drauf an, was er für Gründe anführt ( Gigifax wie Beschädigung von Teppich oder Tapeten ist da leicht zu entkräften )und auch, ob noch andere Tiere in der Hausgemeinschaft leben. Wenn er allerdings Unterstützung von den Nachbarn bekommt, wird es problematisch.

Ich würde Dir keinesfalls raten, einfach so einen zweiten Hund anzuschaffen. Wenn das rauskommt, ist vermutlich die Hölle los. Wenn die Situation noch nicht so verfahren ist, versuch mit dem Vermieter zu reden und am besten auch an die schriftliche Genehmigung für den 1. Hund zu kommen. Ausserdem kannst Du ja schon mal vorsichtshalber mit den Nachbarn sprechen um rauszufinden, wie sie zu der Sache stehen.

Drück Euch die Daumen !

Viele Grüße,
Niki & Elvis


von Martina+F+S(YCH) am 05. Januar 2001 15:48

Hallo Sabine

: Für unseren ersten Hund haben wir aber ebenfalls keine schriftliche Zustimmung. Das war überhaupt nie ein Thema.

Durch die Duldung des Vermieters beim Einzug mit dem Hund dürfte es dort auch ohne schriftliche Genehmigung keine Probleme geben, solange keine Belästigungen von dem Hund ausgehen.

Für den zweiten Hund würde ich auf jeden Fall VORHER mit dem Vermieter reden und um Zustimmung bitten, sonst kann es tatsächlich Ärger geben. Vielleicht stimmt der Vermieter ja zu. Viel Glück dafür!

Gruß
Martina

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