Vorsicht bissiger Hund" - Torschild" :: Hunde Gesetze + Hundeverordnungen

Vorsicht bissiger Hund" - Torschild"

von Grizzly(YCH) am 19. August 2002 06:16


Guten Morgen ins Forum,

wir werden demnächst umziehen in ein Haus mit Garten.

Nun haben wir am Gartentor (noch) keine Klingel, so dass Besucher erst einmal so durchs Tor kommen müssen (ob wir wollen oder nicht, und in manchen Fällen wollen wir das eigentlich nicht).

Nun meine Frage:
Müssen wir ein Hundewarnschild anbringen ?
Welche Auswirkungen hat es ggf. wenn Grizzly nun tatsächlich jemanden beissen würde (tut sie nicht, sie empfängt alle Besucher mit lautem Getöse, beruhigt sich dann aber auch nach einer Minute wieder), wären wir mit dem Schild "ausm Schneider" ?

Wisst Ihr was zur Rechtslage ?
Falls es noch von Bedeutung sein sollte - wir wohnen in NRW.

Danke im Voraus

Liebe Grüsse
Astrid & Grizzly

von Kathi(YCH) am 19. August 2002 06:33

Hi Astrid,

ein Schild befreit grundsätzlich nicht von der Haftungspflicht. Außerdem sollte der Weg zur Haustür/Briefkasten für jeden gangbar sein. Die Post könnte sich sonst weigern die Post zuzustellen. Bei uns haben wir es mit einem 2. Zaun von der hinteren Hausecke zum seitlichen Zaun gelöst. Die Hunde können so nicht mehr in den Vorgarten.

Gruß
Kathi

von Antje(YCH) am 19. August 2002 06:26

Hallo Astrid,

Du als Halter bist verpflichtet, Deinen Hund so zu halten, daß er niemanden schädigen (beißen, anspringen) kann. D.h. Zaun hoch genug, daß niemand so ohne weiteres Drübersteigen kann, Türchen und Tore so sichern, daß Niemand sie so ohne weiteres von draußen öffnen und auf's Grundstück spazieren kann. Ein Schild alleine nützt da nix...

Tip: Von innen immer abschließen, wenn der Hund auf dem Grundstück ist, auch wenn's draußen noch keine Klingel gibt (ist ja niemand dazu verpflichtet, außen 'ne Klingel zu haben...). Ansonsten gibt es für ein paar Mark (sorry, Euro) batteriebetriebene Funkklingeln. Oder wie wäre es denn mit so 'nem altmodischen Klopfer am Tor oder einer richtigen Glocke, mit 'nem Seilchen dran. Gibt's für wenig Geld auf 'm Flohmarkt...

Viele Grüße

Antje

von Grizzly(YCH) am 19. August 2002 07:57

Hallo Antje,

sicher bin ich für meinen Hund verantwortlich, und so habe ich auch erst einmal das ganze Grundstück neu eingezäunt.

Türklopfer etc. sind zwar ganz toll, aber werden bei uns nicht so funktioneren, da unser Grundstück sehr weitläufig ist, und es wäre dann nicht mehr zu hören. Außerdem haben wir ja dann Grizzly, die sofort zum Tor rennt und bellt :-)

Um was es mir mehr geht:
Jemand betritt unbefugt das Grundstück und Grizzly ist damit garnicht einverstanden. Muss ich selbst solche Personen vorher gewarnt haben. Oder ist durch unbefugtes Betreten meine Haftung ausgeschlossen, da ich ja durch das unangekündigte Erscheinen Grizzly nicht abrufen konnte ?

Nur um keine Mißverständnisse aufkommen zu lassen, Grizzly beißt nicht, aber sie macht schon ein Heidenspektakel. Und im Moment sind immer viele Handwerker aufm Grundstück, so dass wir ihr Benehmen üben können (was dahin geht, dass sie mal kurz bellen soll, und dann wieder ruhig ist).

LG
Astrid & Grizzly

von Grizzly(YCH) am 19. August 2002 08:02

Hallo Kathi,

der Briefkasten ist am Tor draußen angebracht, also kein Problem für die Post (solange es halt keine grossen Pakete sind, aber es soll ja auch noch ne Klingel folgen)
Das jemand "unbeschadet" zur Haustür kommen soll, (zwischen Tür und Haustür liegen ca. 50 Meter), muss das wirklich mein Problem sein, wenn jemand UNBEFUGT mein Grundstück betritt ???

Meine Frage ist (siehe auch Antwort an Antje) muss ich die "Außenstehenden" über die Anwesenheit eines Hundes auf dem Grundstück aufklären ???

LG
Astrid & Grizzly

von Kathi(YCH) am 19. August 2002 08:14

Hi,

: Das jemand "unbeschadet" zur Haustür kommen soll, (zwischen Tür und Haustür liegen ca. 50 Meter), muss das wirklich mein Problem sein, wenn jemand UNBEFUGT mein Grundstück betritt ???

Es IST Dein Problem!!!

: Meine Frage ist (siehe auch Antwort an Antje) muss ich die "Außenstehenden" über die Anwesenheit eines Hundes auf dem Grundstück aufklären ???

Du mußt nicht. Für entstehende Schäden - ob mit Schild oder ohne - hafterst Du sowieso. Um einen Schaden zu haben, muß Dein Hund nicht einmal beißen. Es reicht wenn sich wer erschreckt und daraufhin fällt, stolpert oder ähnliches. Für den Schaden wirst Du aufkommen müssen. Mit einem Schild kannst Du wenigstens die lesende Bevölkerung auf Deinmen HUnd hinweisen. Übrig bleiben dann noch Menmschen die nicht lesen können, die deutsch nicht lesen können, Kinder ... Ob befugt oder unbefugt spielt dabei keine Geige.

Gruß
Kathi

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