Teletakt :: Hundeerziehung + Soziales

Teletakt

von Dorothee(YCH) am 30. August 2001 22:07


Hallo,

....r eine Bewilligung bekommt jeder, der eine beantragt. ...
Das stimmt so aber nicht. Bis vor kurzem war die Anwendung des Teletakt-Gerätes in der Schweiz unter Anleitung/Anwesenheit eines Leistungsrichters zulässig. Dies ist nun jedoch geändert worden. Nur Personen die eine (anspruchsvolle!) Prüfung bestanden haben, können eine Bewilligung erhalten. Es gibt keine vorbereitende Schulung o.ä. zu dieser Prüfung, es ist eine reine Bestandsaufnahme der kynologischen Kenntnisse des Bewerbers. In der gesamten Schweiz gibt es nur eine kleine Handvoll berechtiger Personen.
Wie kommst Du zu deiner obigen Aussage, was ist die Quelle?
Grüße,
Dorothee

von Evelyne(YCH) am 31. August 2001 04:11

Hallo Andreas

Soweit es elektrisierende "Trainingsgeräte" betrifft, hier der Gesetzestext:

[www.bvet.admin.ch]

Andere Tierschutz relevante Gesetzestexte auf admin.ch:
[www.bvet.admin.ch]

Grüsse Evelyne

von P.H(YCH) am 31. August 2001 05:17

Tschau Dorothee

Ich habe mit einem Polizist zusammen das Gesetz angeschaut. Ich kann Dir jetzt den genauen Wortlaut nicht wiedergeben. Aber wir kamen zum Schluss, dass jeder eine Bewilligung beantragen könnte, denn was heißt notwendige Fähigkeiten und was heißt therapeutisch. Jeder der ein einigermaßen vernünftig hörendes Geschichtlein schreibt, bekommt so ein Ding.

Dass das nicht gemacht wird, ist was anderes. In dem Kanton, in dem dieser Polizist lebt, wurde noch nie eine Bewilligung beantragt. Trotzdem weiß ich, dass es Leute gibt, die in diesem Kanton mit Teletak arbeiten.

Was solls, ein Teletak kann auch Nutzen haben. Wie wenn ein Hund auf einmal wildert oder Katzen killt etc.

Gruß P.H

P.S in der Zwischenzeit habe ich das Gesetz gefunden:

::
Auf Gesuch hin kann die kantonale Behörde Personen, die sich über die notwendigen Fähigkeiten ausweisen, die Verwendung von Geräten nach Absatz 3 ausnahmsweise zu therapeutischen Zwecken bewilligen.
::

von Karin(YCH) am 31. August 2001 07:58

: soweit mir bekannt, besteht in der Schweit ein grundsätzliches Verbot mit Erlaubnisvorbehalt. Will heissen: Verbot generell ja. Ausnahme für Personen, die einen Sachkundenachweis erbringen.
:
: Wo sind die Schweizer, die sich ein wenig mit der geltenden Rechtslage in Ihrem Land auskennen?
:
Hallo Andreas

ja genau das meinte ich. Und bei Leuten die ich gesehen habe, meinte jeder, er habe diese Erlaubnis. Aber das sollte doch eine schriftliche Erlaubnis sein. Oder?

Gruss
karin

von Karin(YCH) am 31. August 2001 08:01

:
: Was solls, ein Teletak kann auch Nutzen haben. Wie wenn ein Hund auf einmal wildert oder Katzen killt etc.
:
: Gruß P.H
:
HMmmmmmmm mein Hund hat auch schon ne Katze gekillt. Würde ihm aber deswegen noch lange kein Teletaktgerät zumuten.

von Antje(YCH) am 31. August 2001 08:11

Hallo Karin,

: HMmmmmmmm mein Hund hat auch schon ne Katze gekillt. Würde ihm aber deswegen noch lange kein Teletaktgerät zumuten.

Das kommt vielleicht immer auf die Umstände an. Hier bei uns ist ein Hund, der zum "Hetzen von Wild und anderen Tieren neigt", seit fast 10 Jahren ein "gefährlicher" Hund, und das kann heutzutage sehr schnell bedeuten, daß der Hund abgegeben oder gar getötet werden muß. Wenn Du da einen Nachbarn hast, der seine Katze vergöttert, der schickt Dich schon dann zum Wesenstest, wenn Dein Dackel zweimal seine Katze auf Deinen eigenen Baum gejagt hat. Du bist als Hundehalter in der Beweispflicht, daß Dein Hund nicht "gefährlich" ist, und in bezug auf Katzenjagen wird das von den Sachverständigen bei uns hier im örtlichen Tierheim getestet; hast Du Deinen Hund da nicht unter Kontrolle, kann das böse ausgehen. Katzenjagen ist, zumindest bei uns, kein Kavaliersdelikt mehr...

Viele Grüße

Antje

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