Wie Kursgebühr eintreiben"?" :: Hunde Gesetze + Hundeverordnungen

Wie Kursgebühr eintreiben"?"

von Franzi+Wonda+Chili(YCH) am 11. Juli 2000 13:30


Hallo an alle Gesetzeskenner!

Ich habe ein Problem mit einem Kunden:
er hatte sich zu einem Kurs angemeldet, 10 Stunden 250 Mark. Ich gab ihm das Anmeldeformular mit, ein Exemplar für seine Unterlagen, eins sollte unterschrieben an mich zurück. Die Kursgebühr ist laut Anmeldung in der ersten Stunde fällig. Er hatte aber nur 100 Mark dabei, also notierte ich in mein Quittungsbuch die Anzahlung. Auch bei den folgenden drei Stunden hatte er das Geld nie dabei. Weil ich in den Welpenstunden bislang nie Probleme mit ihm hatte, dachte ich mir nichts dabei.

Sein Hund ist ziemlich schwierig und ich bat ihn einmal um ein Gespräch, weil ich ihn doch auf Probleme aufmerksam machen wollte, die passieren würden, wenn der Hund so bliebe. Das hat ihn wohl verärgert und er kam fortan unentschuldigt nicht mehr.

Ich versuchte anzurufen, schrieb einen sehr freundlichen Brief, nichts. Ich besuchte seine Frau in ihrem Laden, da kam heraus, daß sie kein Problem mit ihrem Hund sehen und es "eine Unverschämtheit" sehen, was ich da gesehen haben wollte. Außerdem hätten ihnen Freunde gesagt, daß man so einen jungen Hund sowieso nicht ausbilden kann.... (Ich mache Clickertraining, das geht ab 6 wochen, aber ihr Vater ist Jäger.....)

Ich schrieb eine Zahlungserinnerung mit Hinweis auf einen Mahnbescheid, nichts tat sich. Dann schickte ich übers Gericht einen Mahnbescheid. Der Kunde legte Widerspruch ein. Das Gericht setzt nun das Verfahren fort, wenn ich es beantrage und 125 DM Gerichtskosten im Voraus bezahle. Beim Mahnbescheid habe ich aber schon 25Mark gezahlt. Ich bin nun verunsichert, wie meine Chancen sind. Eine Unterschrift habe ich nicht, aber die anderen Kursteilnehmer würden Zeugen machen, daß er sich wirklich angemeldet hat. Ich habe damals auch alle darauf hingewiesen, daß es ein fester Kurs ist, in den man nicht einfach mittendrin einsteigen kann. Somit konnte ich den leergewordenen Platz auch nicht mehr besetzen.

Wie ist die REchtslage? Habe ich einen Anspruch auf das Geld, lohnt es sich, die 125 Mark Gerichtskosten zu berappen. Sehe ich das Geld wieder oder muß ich die ganze Sache unter "E" wie Erfahrung Komma bittere abheften?`

Bin auf Eure Antworten gespannt!

Die super gefrustete Franziska, die nicht verstehen kann, wie jemand so berechnend sein kann, denn ich bin mir inzwischen sicher, daß er die Kursgebühr nur angezahlt hat, weil er erstmal gucken wollte, wie es läuft.

von Antje(YCH) am 11. Juli 2000 13:49

Hallo Franzi,

hat betreffende Person irgendwo unterschrieben, daß sie die gesamte Summe bezahlt? Wenn nein, würde ich die Sache vergessen, der ganze Spaß wird teuer als alles wert ist. Lerne daraus und lasse das nächste mal nur noch die leute auf den Platz, die bereits sind, gleich zu zahlen...

Mir ist mal etwas ähnliche passiert. In unserem Erziehungskurs (kostenlos, auch für Nichtmitglieder!!!) waren einige Mädel mit ihren Spaziergeh-Hunden, u.a. ein Mädchen mit einem Leonberger. Besagtes Mädchen war mit ihrem Hund fertig für die BH, wurde Vereinmitglied (für Kinder und Jugendliche beitragsfrei!!!) und erschien am Tag der Prüfung ziemlich betröppelt, weil sie kein Geld für die Prüfungsgebühren etc. dabei hatte. Ich legte ihr das Geld aus (20 DM Startgeld + 7 DM für die LU des Hundes + 5 DM für einen Hundeführersportpaß) und sah das Mädel und Hund nach diesem Tag nie wieder! Aber aus Erfahrung wird man ja bekanntlich klug...

Viele Grüße

Antje

von Frank(YCH) am 11. Juli 2000 14:10

Hallo Franziska,
ich habe dieses Problem schon ein paar mal gehabt und kann Dir sagen,das ich mich um solche Leute nicht so intensiv bemühe, weil sie eh nur Nerven kosten, Sei froh,den Idioten los zu sein und konzentriere Dich auf Deine glücklicherweise seriöse Kundschaft.Ärger Dich nicht,solche Leute sind es einfach nicht wert.
Liebe Grüsse,Frank

von Franzi+Wonda+Chili(YCH) am 11. Juli 2000 14:45

: Hallo Frank!

,
Sei froh,den Idioten los zu sein und konzentriere Dich auf Deine glücklicherweise seriöse Kundschaft.

Bin ich auch, aber das mit dem Geld hat mich einfach gefuchst! So eine miese Ratte!

Ärger Dich nicht,solche Leute sind es einfach nicht wert.

Hast ja Recht, aber diese ganze Gelegenheit ging und geht mir total gegen meinen Gerechtigkeitssinn. Da macht man sich Mühe und Gedanken, meint es gut und dann darf man sich noch verarschen lassen. Ich hätte ihn ja auch mit durchziehen können, auch wenn der Hund dann auch in der zehnten Stunde noch in der Leine gehangen hätte wie ein Ochse, die Leute anspringt wie ein Känguruh und auf sein Herrchen so sehr achtet wie ein D-Zug auf eine Ameise am Wegrand. Aber so was geht mir gegen den Strich.

Na ja, ich bin um eine Erfahrung reicher.

Ciao, Franziska und die Hunde
: Liebe Grüsse,Frank

von Petra Führmann(YCH) am 11. Juli 2000 16:18

Hallo Franziska!

E wie Erfahrung :-(((

Ist uns auch schon so gegangen.... Ohne Vorkasse kann man hier nicht arbeiten..

Wir machen es auch so, daß wir eine Anzahlung nehmen und den Rest dann in der ersten Stunde. Hat da jemand kein Geld dabei, dann mache ich halt noch die zweite Stunde. Wenn in der dritten Stunde immer noch kein Geld da ist, vereinbare ich die nächste Stunde erst in zwei Wochen und bitte um Überweisung oder um Mitbringen in einer der Spielstunden. Bis jetzt hat das noch immer geklappt, ansonsten würde ich nicht zu der vierten Stunde erscheinen (natürlich vorher nochmal anrufen).

Bei solchen Leuten bleibt leider nix anderes übrig. Mittlerweile habe ich dabei auch kein schlechtes Gewissen mehr (ich kriege meine Brötchen beim Bäcker auch nicht ohne Geld...)

Liebe Grüße
Petra

von Silke(YCH) am 12. Juli 2000 11:48

Hallo Franziska,
wenn Du eine Rechtsschutzversicherung hast und die mitmacht, könntest Du weiter gehen. Ich würde die Sache allerdings vorher mit einem Anwalt besprechen. Die rechtl. Frage wäre, inwieweit ein Vertrag, mündliche Verträge gibt es auch, zwischen Euch zu stande gekommen ist. Das Anmeldeformular hat er warscheinlich nicht unterschrieben... Kann eigentlich nur ein Anwalt beurteilen, ob Du Chancen hast oder nicht. Ich persönlich habe nur Erfahrungen im Zustande kommen von Verträgen und Zahlungsverpflichtungen im Baugewerbe und weiß inzwischen erfahrungsgemäß, was man durchdrücken kann und was nicht. Nach meinem (Bau-) Rechtsempfinden, wäre der Vertrag schon dadurch zustande gekommen, dass der Mensch am Kurs teilgenommen hat (wofür es ja Zeugen gibt) und eine Zahlung geleistet hat, die als Anzahlung deklariert wurde. Nun hängt es sicherlich noch davon ab, was in Deinem Anmeldeformular so drinnen steht. Also, wenn Du einen netten Anwalt kennst.... Allerdings kann so ein Streit (mit Widersprüchen u.u.u) mindestens 1 Jahr dauern und dann ist die Frage, ob der Kunde überhaupt Geld hat. Also, warscheinlich ist es bei der ausstehenden Summe von 150,- müßig einen Rechtsstreit durchzuziehen und man sollte es nur tun, wenn eine Rechtsschutzversicherung die Kosten übernimmt.
Zur Schonung Deiner Nerven und der Geldbörse wirst Du es warscheinlich unter "Erfahrung" verbuchen müssen (und davon geht der Kunde auch aus, da bin ich mir sicher.)

Grüße Silke

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