Wie Kursgebühr eintreiben"?"
von Franzi+Wonda+Chili(YCH) am 11. Juli 2000 13:30
Hallo an alle Gesetzeskenner!
Ich habe ein Problem mit einem Kunden:
er hatte sich zu einem Kurs angemeldet, 10 Stunden 250 Mark. Ich gab ihm das Anmeldeformular mit, ein Exemplar für seine Unterlagen, eins sollte unterschrieben an mich zurück. Die Kursgebühr ist laut Anmeldung in der ersten Stunde fällig. Er hatte aber nur 100 Mark dabei, also notierte ich in mein Quittungsbuch die Anzahlung. Auch bei den folgenden drei Stunden hatte er das Geld nie dabei. Weil ich in den Welpenstunden bislang nie Probleme mit ihm hatte, dachte ich mir nichts dabei.
Sein Hund ist ziemlich schwierig und ich bat ihn einmal um ein Gespräch, weil ich ihn doch auf Probleme aufmerksam machen wollte, die passieren würden, wenn der Hund so bliebe. Das hat ihn wohl verärgert und er kam fortan unentschuldigt nicht mehr.
Ich versuchte anzurufen, schrieb einen sehr freundlichen Brief, nichts. Ich besuchte seine Frau in ihrem Laden, da kam heraus, daß sie kein Problem mit ihrem Hund sehen und es "eine Unverschämtheit" sehen, was ich da gesehen haben wollte. Außerdem hätten ihnen Freunde gesagt, daß man so einen jungen Hund sowieso nicht ausbilden kann.... (Ich mache Clickertraining, das geht ab 6 wochen, aber ihr Vater ist Jäger.....)
Ich schrieb eine Zahlungserinnerung mit Hinweis auf einen Mahnbescheid, nichts tat sich. Dann schickte ich übers Gericht einen Mahnbescheid. Der Kunde legte Widerspruch ein. Das Gericht setzt nun das Verfahren fort, wenn ich es beantrage und 125 DM Gerichtskosten im Voraus bezahle. Beim Mahnbescheid habe ich aber schon 25Mark gezahlt. Ich bin nun verunsichert, wie meine Chancen sind. Eine Unterschrift habe ich nicht, aber die anderen Kursteilnehmer würden Zeugen machen, daß er sich wirklich angemeldet hat. Ich habe damals auch alle darauf hingewiesen, daß es ein fester Kurs ist, in den man nicht einfach mittendrin einsteigen kann. Somit konnte ich den leergewordenen Platz auch nicht mehr besetzen.
Wie ist die REchtslage? Habe ich einen Anspruch auf das Geld, lohnt es sich, die 125 Mark Gerichtskosten zu berappen. Sehe ich das Geld wieder oder muß ich die ganze Sache unter "E" wie Erfahrung Komma bittere abheften?`
Bin auf Eure Antworten gespannt!
Die super gefrustete Franziska, die nicht verstehen kann, wie jemand so berechnend sein kann, denn ich bin mir inzwischen sicher, daß er die Kursgebühr nur angezahlt hat, weil er erstmal gucken wollte, wie es läuft.