Züchten = Geld verdienen :: Hundezucht & Hundeaufzucht

Züchten = Geld verdienen

von JanaL+P(YCH) am 27. Februar 2002 12:37

Hallo Antje,

ich weiß, dass es trotz 20.000 Welpen pro Jahr schwer ist, einen leistungsstarken und gesunden DSH zu finden. Bei uns in der Gegend sehe ich ab und zu Hunde, die zumindest vom Exterieur einen guten Eindruck machen (gerader Rücken, keine Modefarbe, agil). Ich kenne die Hunde nicht näher und kann mir kein Urteil bilden.

Es gibt wohl in fast jeder Rasse zwei Richtungen (Leistung und Show). Ausnahmen bilden nur die Rassen, die AUSSCHLIESSLICH an Jäger, Schäfer etc. abgegeben werden.

Achso: Ich wohne nordöstlich von Berlin.

Gruß - Jana mit Liza & Plastic

von katrin(YCH) am 27. Februar 2002 14:47

Naja *verschämt grins*, Du weißt doch: die richtigen Hobby-Züchter werden nicht reich! *ggg*
Viele Grüße von katrin

von Gerti(YCH) am 27. Februar 2002 21:24

: Nur mal eine Frage: Jeder Meerschweinchenzüchter, Katzenzüchter, Vogelzüchter, von den sg. Nutztieren will ich gar nicht reden, darf mit seiner Zucht durchaus Geld verdienen, auch wenn das viele nur zum Hobby machen. Was ist eigentlich so verwerflich daran, wenn auch ein Hundezüchter nicht defizitär arbeitet?
: Meine Meinung: Wenn die Qualität stimmt, darf der Züchter ruhig auch was verdienen ohne sich dafür rechtfertigen zu müssen.

Hallo Elke!

Die Qualität, die nur selten vorhanden ist, ist leider der Punkt.
Viele bessern lediglich ihr Budget mit dem Vermehren von Hunden auf.

Gruß Gerti



von Elke R.(YCH) am 28. Februar 2002 07:07

Das zu ändern wäre Sache der Käufer und der Züchterverbände. Wenn ich mir einen Gebrauchtwagen (ich weiß, der Vergleich hinkt) kaufe, der mangelhaft ist, hat der Verkäufer den Verbraucherschutz am Hals. Wenn ich dagegen einen Hund mit offensichtlichen Aufzuchts- und Sozialisierungsmängeln kaufe, wird erwartet, daß ich devot kusche und schaue, wie ich mit dem Hund zurechtkomme. Wieso eigentlich?

Das hat aber nichts damit zu tun, daß ich nach wie vor der Meinung bin, daß auch in der Hundezucht Qualität ihren Preis haben kann. Und wenn die Qualität stimmt, dann sollte für den Züchter auch ein Gewinn drinsein. Wenn die Qualität nicht stimmt, würde ich das 1. publik machen und 2. dem Kerl Tierschutz und meinen Rechtsschutz auf den Hals hetzen, daß ihm Hören und Sehen vergeht. Diese Vorgehensweise wird z.B. beim Pferdekauf (offene und versteckte Gewährsmängel) schon lange praktiziert und funktoniert im großen und ganzen nicht so schlecht.

Liebe Grüße

Elke

von Antje(YCH) am 28. Februar 2002 07:40

Hallo Elke,

der Vergleich mit den Pferden und Hunden hinkt etwas. Bei den Hunden schreibst Du etwas von "Prägungs- und Aufzuchtsmängeln", also Mängeln im Weses durch fehlerhafte Aufzucht, führst dann aber bei den Pferden die sog. "Gewährsmängel" auf, also rein gesundheitliche Mängel. Nur hast Du beim Pferdekauf keinen Schutz, wenn es um Fehlprägungen und anderweitige Interieursmängel geht, und bei den Hunden hast Du im gleichen Umfang wie bei den Pferden einen rechlichen Schutz, wenn beim Verkauf ein dem Käufer bekannter gesundheitlicher Mangel vorlag.

Ich halte "Reklamationen" in Bezug auf das Wesen und die Prägung eines Hundes auch für nicht ungefährlich. Zu viel hängt auch von der Aufzucht durch den Käufer ab. Da kannst Du als Züchter so gut prägen wie Du willst, Du glaubst gar nicht, wie schnell so ein Welpen (oder auch älterer Hund) "versaut" werden kann... Und wie wolltest Du z.B. in einem Rechtsstreit beweisen, daß diese oder jene Macke eines (inzwischen warscheinlich erwachsenen) Hundes auf Kosten der Prägung beim Züchter geht und nicht auf Kosten der Prägung beim Käufer?

Viele Grüße

Antje

von Elke R.(YCH) am 28. Februar 2002 09:30

Hi Antje

Auch ein Pferdeverkäufer haftet für Wesensmängel des Pferdes, wenn er den Käufer nicht ausdrücklich vor dem Kauf darauf aufmerksam macht. Wenn mir also jemand einen Schläger und Beisser als braves Kinderreitpferd verkauft, ist das ein Grund vom Kauf zurückzutreten. Voraussetzung ist, daß ich als Käufer sofort reklamiere, wenn ich von dem "Mangel" Kenntnis erlange. Genauso könnte man das beim Hundekauf regeln. Ich denke schon, daß das mit der Situation vergleichbar ist, wenn mir ein Hundezüchter einen Welpen oder Junghund mit Zwingerneurose und Angstzuständen als problemlosen Familienhund verkauft.

Und bzgl. Gewährsmängel: wäre doch eine denkbare Regelung für das leidige HD-Problem (und alle anderen Krankheiten, die erst ab einem gewissen Alter beim Hund feststellbar sind). In der Regel gilt bei Gewährsmängeln, Recht auf Rücktritt vom Kauf, Besserung oder Preisnachlaß.

Liebe Grüße

Elke

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