Vorkaufsrecht :: Was sonst nirgends passt

Vorkaufsrecht

von Anne(YCH) am 17. Dezember 2002 19:02

Hallo!

Bitte, kann mir jemand sagen wie das mit dem Vorkaufsrecht im Vertrag des Züchters ist?
Ist das überhaupt haltbar?

Eine Bekannte von mir hat eine Hündin, die sie notgedrungen abgeben muss. Jetzt hätte sie einen sehr guten Platz gefunden, aber die Züchterin fordert sie zurück und will mit ihr züchten. Dies will meine Bekannte aber nicht und ist der Meinung, die Hündin sei an diesem anderen Platz besser aufgehoben (was sie bestimmt auch ist, ich kenne diese Leute, hundeverrückt, erfahren, viel Zeit und Bereitschaft, mit dem Hund zu arbeiten).

Für Auskünfte bin ich dankbar
Gruß
Anne

von Antje(YCH) am 18. Dezember 2002 06:00

Hallo Anne,

das hängt doch davon ab, was im Kaufvertrag vereinbart wurde.

Ich finde es irgendwo nicht gut, daß jemand beim Kauf eines Welpen mit allem einverstanden ist (in diesem Falle das Vorkaufsrecht, könnte aber auch die Verpflichtung zum Röntgen des Hundes etc. sein) und dem Verkäufer gegenüber zusichert (ggf. schriftlich im Kaufvertrag), dann später aber nicht zu seinen Versprechen stehen möchte. Diese Leute sollten sich VOR dem Kauf eines Hundes mal überlegen was sie da tun.

Bei mir reicht eine mündliche Abmachung; kaufe ich einen Hund und sichere dem Verkäufer das Vorkaufsrecht zu, dann erhält dieser den Hund im Falle einer Abgabe meinerseits auch ohne Vertrag zurück. Finde ich die Zustände bei der betreffenden Person so schrecklich daß ich meinen Hund nicht dorthin geben möchte würde ich sowieso keinen Welpen dort kaufen!

Viele Grüße

Antje

von Pat1(YCH) am 18. Dezember 2002 06:57

aber die Züchterin fordert sie zurück und will mit ihr züchten. Dies will meine Bekannte aber nicht und ist der Meinung, die Hündin sei an diesem anderen Platz besser aufgehoben (was sie bestimmt auch ist, ich kenne diese Leute, hundeverrückt, erfahren, viel Zeit und Bereitschaft, mit dem Hund zu arbeiten).

hei
meines wissens sind solche dinge nicht durchsetzbar.selbst wenn solche klauseln,wie auch die klausel" wenn die und die dinge nicht eingehalten werden,ist der besitzer verpflichtet,das tier ohne rückgabe des geldes an züchter zurückzugeben" rechtens sind,so ist das umsetzen doch eine andere sache.
wenn ich meinen hund trotz vorkaufsrecht woanders hin gebe,dann tu ich das.er kann mich ja verklagen.gross passieren wird mir nix.zudem hab ich alzheimer und den namen vergessen. ende.
rat: fragt einen anwalt,was euch passieren könnte,das ist ne bezahlbare einmalige gebühr,und dann tut,was ihr für richtig haltet.
allerdings: moralisch sollte man verträge nur unterschreiben,wenn man auch mit dem inhalt einverst. ist.dies als kleinen vermerk.
da ich sehr für einhaltung von vereinbarungen bin.ansonsten treff ich ne andere vereinbarung,die mir schmeckt-oder gar keine.
gruss pat

von Elke R.(YCH) am 18. Dezember 2002 07:36

Hallo

Kleine Information: zumindest in Österreich ist das Vorkaufsrecht gerichtlich einklagbar und durchsetzbar. Der Züchter kann auf Herausgabe des Hundes klagen, der Verkauf an die dritte Partei wäre damit null und nichtig und der Besitzer, der sich nicht an die vertragliche Vereinbarung gehalten hat, kann zur Zahlung einer Pönale wg. Vertragsverletzung verurteilt werden, wenn eine solche im Vertrag vorgesehen ist. Ich wäre vor allem vorsichtig, wenn die Züchterin ja offensichtlich bereits informiert ist und Interesse angemeldet hat.

Wie es in Deutschland aussieht weiß ich nicht, wird aber nicht so viel anders gehandhabt werden.

Liebe Grüße

Elke

von Antje(YCH) am 18. Dezember 2002 07:38

Hallo Pat,

: meines wissens sind solche dinge nicht durchsetzbar.selbst wenn solche
: klauseln,wie auch die klausel" wenn die und die dinge nicht eingehalten
: werden,ist der besitzer verpflichtet,das tier ohne rückgabe des geldes
: an züchter zurückzugeben" rechtens sind,so ist das umsetzen doch eine
: andere sache.

Vorsicht, das kommt auf den Vertrag an! Wenn man das Tier trotzdem an jemnden anderen übereignet braucht der es zwar nicht wieder herzugeben, aber wohlmöglich ist eine dicke Vertragsstrafe fällig für den, der sich nicht an den rechtskräftig abgeschlossenen Vertrag gehalten hat.

Viele Grüße

Antje

von andreas(YCH) am 18. Dezember 2002 08:04

Hallo Anne,

Antje hat bereits den entscheidenden Hinweis geliefert: ohne genaue Kenntnis des Wortlauts des Vertrags läßt sich die Frage nicht beantworten.

Ein Vorlaufsrecht kann wirksam vereinbart werden. Zwar werden Hunde durch das Bürgerliche Gesetzbuch nicht mehr als "Sachen" bezeichnet. Gleichzeitig hat der Gestzgeber in seiner Weisheit aber bestimmt, dass weiterhin die gesetzlichen Bestimmungen für Sachen zur Anwendung kommen, wenn nichts anderes geregelt ist.

Hunde können daher verkauft werden mit der Folge, dass Eigentum an ihnen erworben weren kann. Verträge können auch rückgängig gemacht werden, sofern die Voraussetzungen dafür vorliegen. Und letztlich können Vorkaufsrechte vereinbart werden.

Man sollte sich eben vorher mal überlegen, ob man etwas unterschreibt oder nicht. Leider wandelt sich die Mentalität der Mitbürger zunemehmend hin dass man glaubt, erst einmal alles unterschreiben zu können, ohne dass dies dann aber anschliessend auch gelten muß.

Die Möglichkeiten, wie man juristisch und tatsächlich versuchen kann, solche Ansprüche zu vereiteln, werde ich hier nicht schildern. Wenn aber jeder glaubt, er wisse selbst am besten, was im Einzelfall gut und richtig ist, dann kann man künftig auf jede Vereinbarung verzichten.

Stell Dir vor ich schnappe mir morgen Deinen Hund und behaupte, ich wüßte einen viel ebsseren Ort für ihn. Würdest Du nicht darauf beharren, dass der Hund juristisch betrachtet Dein Eigentum ist?
Viele Grüße,

andreas

Hundeforum Login

  • Bitte geben Sie für die Anmeldung Ihren Teilnehmernamen und das Kennwort ein.
    Keinen Account? Jetzt Registrieren!





Aus dem Hundeforum Archiv

  • Leishmaniose

    Danke Me, die Seite hatte ich mir schon angesehen und war echt überrascht. Ich meinte eben, daß ich ...

  • Glückliche Hunde ... glückliche Gewinner

    : Hallöchen Tanja, daß Buch kostet um die 50,- DM, soweit ich weiß, kann man das Buch nur über Birgit ...

  • Babesiose, was hilft u. welcher TA

    Hallo Claudia, Babesiose kenne ich nur als lebensbedrohliche Krankheit. Weil die roten Blutkörperchen ...

  • Der Zerstörerhund

    Hey Melanie, dass mit dem Kennel haben mir schon mehrere Leute geraten, doch im Prinzip ist unser Flur ...

  • Trennkost"?"

    Hallo Kathi, : Einmalfütterung ist Maßgeblich einer der häufigsten Gründe für ...

  • Leckerli auf der Nase balancieren

    Hallo! Wie es Martina&Dalmi Drago gemacht haben kannst du auf der Seite "Spaß mit Hund" lesen (Link ...

Hundebilder aus dem Hundeforum

Aktive Hundebesitzer


Hundeforum Yorkie - Statistiken

Alle Hundeforen
Themen: 43.416, Beiträge: 285.516, Hundebesitzer: 11.389.
Neuester Hundebesitzer: Tierschutzverein Sehnde.

Aktuelles Hundeforum
Themen: 2.652, Beiträge: 20.594.

Startseite | Hundeforum | Hundefotos | Neueste Beiträge | | Registrieren