Eigentum-Hund gestohlen,weiterverkauft? :: Hunde Gesetze + Hundeverordnungen

Eigentum-Hund gestohlen,weiterverkauft?

von Sylle(YCH) am 15. August 2001 18:17

Hallo Janine,
besten Dank nochmal. Ich werde garantiert auf Dich zurückkommen, hoffe aber, ich komme nie in so eine Situation.
Grüße
Sylle

von Anja und Arthos(YCH) am 15. August 2001 20:20

Hei Eva und Bussi Rio
habe meine Rechtsklausur mit gut bestanden, gewusst hätte ich es aber so nicht......

Sind mal wieder "Anwesend" und freue mich, von Euch als "alte Bekannte" zu lesen!!! Gehts Euch gut???
Wir könne ja mal wieder mailen.
Knutscher von Arthos und lieben Gruss von Anja

von Stefanie(YCH) am 16. August 2001 14:06

:Hallo,
wenn ich mir die ganzen Posting durchlese, fällt mir nur ein was mein "Schwager" (Jurastudium gerade abgeschlossen)immer sagt:" Frag drei Juristen und du erhälst vier Meinungen."
Das deutsche Recht ist mitunter SEHR merkwürdig, wenn man auch bedenkt das ein kinderschänder oft besser wegkommt als ein Steuerhinterzieher.
Gruß Stefanie

von Tharin(YCH) am 16. August 2001 14:33

Hi!

Ich sehe da noch Möglichkeiten bei der neuerlichen Gesetzgebung, aber leider, leider bleibt mir verwehrt, diese hier kundzutun.

Also versuche ich es mal mit Kaffekränzchen.
Man folge dem Link.

Ansonsten sollte man m.E. bedenken:
Man sollte mal den Hund entscheiden lassen (bildlich).
Die neuen Leute müssen ja nun nicht totale Armleuchter sein, nur weil
sie einen Hund aus dem Tierheim holten, nicht wahr? winking smiley


Tharin

von Margit(YCH) am 17. August 2001 07:04

:
: Ansonsten sollte man m.E. bedenken:
: Man sollte mal den Hund entscheiden lassen (bildlich).
: Die neuen Leute müssen ja nun nicht totale Armleuchter sein, nur weil
: sie einen Hund aus dem Tierheim holten, nicht wahr? winking smiley
:
:
: Tharin

Hi Tharin

Da stimme ich Dir voll zu. Das tats. Wohlergehen des betreffenden Hundes kommt in dieser "Paragraphen-Diskussion" m.E. etwas zu kurz.

Grüße,
Margit+Boxers

von Kerstin(YCH) am 21. August 2001 12:32

Hallo Janine,

gut erklärt. Will eigentlich nur noch hinzufügen daß sich die meisten Tierheime in ihren Verträgen gegen solche "Zurückforderungen" auch absichern indem mann nämlich unterschreibt daß das Tier erst nach einer gewissen Zeit, bei unserem Tierheim, nach 6 Monaten in meinen Besitz übergeht.

Passus bei uns heist:

".......besteht Einigkeit darüber daß der Übernehmer an dem übernommenen Tier erst nach Ablauf eines halben Jahres nach Vertragsabschluß, frühestens bei Fundtieren nach Ablauf eines halben Jahres nach Fundanzeige erwirbt und in diesem Fall auch nur dann, wenn bis dahin kein Eigentümer oder sonstiger Empfangsberechtigter Rechte geltend gemacht hat..........
........wir das Tier, inerhalb dieser First nicht herausverlangt, so geht das Eigentum an dem Tier mit Ablauf des halben Jahres auf den Übernehmer über."

Aber irgendwie erscheint mir die Sache hier nicht so ganz koscher. Denn wenn eine Unterschriftsfäschung vorgelegen hätte sähe die Sache nochmal anders aus.

Gruß Kerstin

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