Eigentum-Hund gestohlen,weiterverkauft?
von Antje(YCH) am 15. August 2001 11:41
Hallo Nina,
: der Hund hat wohl Papiere irgendeines Vereins (nicht VDH), aber die sind mit Impfpass und Hund im Tierheim abgegeben worden. Das Problem ist eben, daß der Hund nicht vom Eigentümer, sondern vom Pflegeplatz (Eltern!!) übereignet wurden....
Der Eigentümer des Hundes wird ja wohl irgenwo eine Kopie der Ahnentafel haben, anhand der er die Anschrift vom Zuchtverband herausfinden kann. Wenn der Züchter seine Welpenkäufer an den Verband gemeldet hat (ist beim VDH Pflicht), dann wird er bei diesem Verband als Eigentümer des Hundes geführt. Und nur der Eigentümer kann den Hund veräussern.
: Anwälte legen keinen Wert auf "Bagatellfälle", denn sowohl Anwalt als auch Polizei wollten der Eigentümerin angeblich nicht helfen....
Na, ich würde mal schleunigst den Anwalt wechseln! Bin mir ziemlich sicher, daß unser Anwalt das rausboxen würde...
: Das mit der Ahnentafel ist auch sehr optimistisch vormuliert. In dem VDH-Verein, den ich kenne, werden meist nicht mal die Welpenkäufer dem Verein gemeldet.
Ist aber Vorschrift...
: Abgesehen davon ist eine Ahnentafel kein amtliches Dokument und vermutlich weniger wichtig als eine Eintragung ins Haustierregister "TASSO" (tiernotruf.org).
Ein amtliches Dokument ist eine Ahnentafel nicht, aber auf ihr ist vermerkt, wer das Eigentumsrecht am Hund hat (und auch, wer das Eigentumsrecht an der Ahnentafel hat, nämlich der Zuchtverband)
: Ich suche eigentlich momentan jemanden, der sich im Recht so gut auskennt, daß er sagen kann, ob die neuen Besitzer auch Eigentümer sind. Denn die Übertragung des Eigentums auf den Tierschutzverein kann nicht rechtens sein, da der Vater als seine Tochter aufgetreten ist!!!
Solche Fälle kommen in der DSH-Szene öfters vor, weil hier der Besitzer nicht immer auch der Eigentümer ist und manchmal auch mehrere Personen Eigentümer eines Hundes sind (aber einer lt. Zuchtverband nur einer zeichnungsberechtigt ist). Und daher weiß ich auch, daß solche Fälle öfters mal vor dem Kadi landen.
: Aber der neue Besitzer hat den Hund vom Tierheim vermutlich "gutgläubig" gekauft, deshalb könnte er unter Umständen trotz des Diebstahls Eigentümer sein, der eigentliche Eigentümer nicht mehr.
Das kenne ich nun genau andersherum, wer etwas kauft, was vorher geklaut worden ist, muß die Sache normalerweise wieder rausrücken...
: Eine Registrierung von Hunden im Verein macht nur Sinn, wenn man damit züchten will. Alles andere ist rausgeworfenes Geld, da es mit relativ hohem Aufwand verbunden ist.. zumindest im VDH.
Wer erzählt denn sowas? Kostet nicht viel mehr als die Eintragung eines Welpen (also von Zuchtverband zu Zuchtverband unterschiedlich) und Du hast etwas in der Hand. Kenne mehrere Hunde, die im Sport geführt werden und VDH-Registerpapiere haben (etliche aus der Dissidenz!), ich würde es auf jeden Fall auch immer machen lassen, die Hunde sind doch viel besser identifizierbar. Züchten ist damit natürlich nicht...
: Aber der Züchter des Hundes macht gern den Zeugen, daß der Hund der Dame gehört, die ihn sucht.
Ich würde es damit probieren...
: Ich habe in der Schule mal gelernt, daß man das Eigentum an einer Sache auch dann erhält, wenn die Sache gestohlen ist, wenn man nachweislich in gutem Glauben die Sache gekauft hat.
S.o. Ich kenne es genau andersherum...
Viele Grüße
Antje