tod eines schutzhundes :: Hundeerziehung + Soziales

tod eines schutzhundes

von Inge + BC(YCH) am 17. August 2002 01:03

:Für mich bedeutet das in erster Linie, daß Hunde, die nicht "hart" genug sind, aus Tierschutzgründen im Sport nix verloren haben und in der Zucht sowieso nicht.

Richtig!!!

: Ab einer gewissen Grenze geht es nicht mehr, artet die sache in Streß für den Hund aus, und dann kann er keinen Spaß mehr an der Arbeit haben. Und gar einem Diensthund, der keinen Spaß an seiner Arbeit hat, würde ich als Hundeführer nicht mein Leben anvertrauen wollen...

Wie bewertest Du dann die Aussage von P.H. (siehe sein Beitrag zu Tanjas Thread zum Thema Fährtenausbildung mittels Stop-and-Go im Hundesportforum), dass er seinen Hunden zunächst die Freude am Fährten total verleidet, um sie dann auf die Fährte zu drücken? Er lehnt ja jede Form von Freude und positiver Motivation ab. Was sagst Du dazu?

Fragende Grüße
Inge + BC

von Inge + BC(YCH) am 17. August 2002 01:24

Hallo Antje,

: Beim Diensthund ist es O.K., beim "Privaten" (der evtl. Diensthund wird...) ist es nicht O.K.? Der Diensthundeführer darf seine Ausbildung mit Koralle oder E-Reizgerät absichern, der Sporthudneführer nicht?

In gewisser Weise muss ich Josh zustimmen - auch ich sehe da einen Unterschied. Hier geht es nämlich tatsächlich um die Frage der höheren Wertigkeit. Egal, wie jeder einzelne selber dazu steht, aber allgemeiner Konsens ist wohl, dass menschliches Leben höher zu werten ist als tierisches. Ein Diensthund, der nicht wirklich zuverlässig "funktioniert", kann das Leben seines HF (oder auch das des Täters oder einer zu bergenden Person oder...) gefährden. Ein Sporthund dagegegen gefährdet höchstens sein Prüfungsergebnis, wenn er nicht sauber arbeitet. Somit halte ich es - vor allem angesichts der geforderten kurzen Ausbildungszeit - gerade eben noch für ethisch vertretbar, im Falle der Diensthunde auch mal zu Starkzwang zu greifen, wenn andere Mittel versagt haben. Wobei sich mir allerdings auch hier die Frage stellt, ob der Hund dann tatsächlich als Diensthund taugt, wenn er nur mit solchen Mitteln zur Erfüllung seiner Arbeit gebracht werden kann... Und was "der Diensthundeführer darf - der Sportführer darf nicht" angeht: nun, ein Sportschütze darf schließlich seine Waffe auch nicht auf Menschen richten...


: Und in Prüfungen und auf Meisterschaften treten sie dann gegeneinander an???

Ich war zwar in den letzten fünf Jahren auf keiner Prüfung mehr - aber sollte sich da so viel geändert haben? Früher sind auf den "normalen" SchH-Prüfungen nur in seltenen Ausnahmefällen Diensthunde angetreten, die hatten ihre eigenen Meisterschaften. Zu unterschiedlich ist doch letztlich die Ausbildung. So dürfen Diensthunde z.B. auf der Fährte auch mit hoher Nase suchen, kreiseln, faseln und auch auch an straffer Leine gehen. Das würde auf der Prüfung gewaltigen Punkteabzug geben.

: Hier wäre mir eine Trennung nach "der qualifizierte Ausbilder darf/der unqualifizierte Ausbilder darf nicht", unabhängig vom Dienst oder Privat, lieber.

Schon richtig - aber wer bestimmt, wer qualifiziert ist? Das erinnert mich an die Pläne unserer Politiker, die im Rahmen der LHVO's teilweise beschlossen haben, dass jemand, der nachweislich drei Jahre lang einen größeren Hund ohne Auffälligkeiten besessen hat, als sachkundig gilt und daher keinen Sachkundenachweis beim Halten eines Listenhundes vorweisen muss. Danach ist auch jeder, der seit Jahren einen Kettenhund hält, automatisch sachkundig...

Gruß
Inge + BC

von Tanja(YCH) am 17. August 2002 07:51

Hi Inge,
:
ich dachte mir schon, daß das so in der Art funktioniert.
Mache es zum Teil mit meinen Hunden auch so.
Vor allem bei meinem DSH hat das super funktioniert.

Allerdings die Hündin (über die ich ja schon Fährtenprobleme geschildert habe), baut sobald man stehen bleibt einen enormen Trieb auf die Fährte auf, den sie sonst ja auch schon hat.

Bleibt man bei ihr auf der Fährte also stehen, dann dreht sie völlig ab. Quietscht, schreit, zieht wie ein Verrückte. Da kannst du eine viertelstunde stehen bleiben. Man könnte höchstens noch warten, bis der Hund in Ohnmacht fällt.
Zum Beispiel kann man mit ihr das Sitz am Ansatz nur ganz ganz kurz machen, ansonsten baut sie durch die Verzögerung enormen Trieb auf.

Man sieht schon gleich, wie sie anspannt und anfängt zu zittern.

Jedes Zurückhalten oder Verwehren, erwidert sie mit Trieb nach vorne.

Viele Grüße
Tanja

P.S.: ein Stachel würde bei der Hündin auch nichts nützen, weil sie dadurch auch wieder mehr Trieb aufbauen würde.
Vielleicht wäre bei dieser Hündin Zwang auf der Fährte angesagt, aber dagegen sträube ich mich.

von Pat(YCH) am 17. August 2002 08:47


:
: Weöcher Privathund soll den einen Mann stellen?! Das ist für einen Privathund eine absolute Ausnahmesituation,

hei
nein:-) nicht soll.aber es kommt vor.egal,ob ausnahmesit. oder nicht.


:
: Es ging eben gerade darum, daß Privathunde viele Sachen natürlich auch sehr zuverlässig können müssen - kommen, z.B. Dazu braucht man aber keinen Stachler,

das sagte ich nicht.mir geht es um das differenzieren zwischen anwendung bei dienst-u priv.hund,weil der eine zuverl. sein muss ,und der andere nicht so.und das hinkt meiner meinung.du sollst das nicht so verstehen,daß ich diese hilfsmittel in der allgemeinübl. anwendung akzeptiere,tue ich nämlich nicht.


: Und im übrigen bin ich ja auch nicht dafür, hier Zwangsmittel einzusetzen - nur kann ich in solchen Fällen ganz vielleicht verstehen, warum man das macht. Für den Sport: Bei mir nach wie vor totales Unverständnis.

und bei mir unverständnis,wie man das trennen kann.
zuverlässig gehorchen sollten alle.da ist es völlig egal,ob der diensth.dem einbrecher am ellbogen hängt und nicht auslässt oder papas gartenhund dem briefträger.wenn ich den gartenhund nicht gew.mitteln aussetze,um das zu erreichen,dann gilt das auch für diensthund.
es ist mir egal,ob die andere ausbildung länger dauert.
einen tod muss man immer sterben.

: Nochmal: Weraus sportlichen Motivationen bestimmte Leistungen von seinem Hund sehen will, der soll sich soviel Mühe geben und soviel Zeit nehmen, daß er es ohne Starkzwang

also ich glaub,du hast mich falsch verstanden:-)
gruss pat:

von Pat(YCH) am 17. August 2002 09:23


:
: In gewisser Weise muss ich Josh zustimmen - auch ich sehe da einen Unterschied. Hier geht es nämlich tatsächlich um die Frage der höheren Wertigkeit. Egal, wie jeder einzelne selber dazu steht, aber allgemeiner Konsens ist wohl, dass menschliches Leben höher zu werten ist als tierisches. Ein Diensthund, der nicht wirklich zuverlässig "funktioniert", kann das Leben seines HF (oder auch das des Täters oder einer zu bergenden Person oder...) gefährden. Ein Sporthund dagegegen gefährdet höchstens sein Prüfungsergebnis, wenn er nicht sauber arbeitet.

hei
sauber arbeiten interpretiere ich aus als ein teil von gesamtgehorsam.als einen grossen teil.
der diensth. kann das leben seines führers gefährden,wenn er nicht kontrollierbar ist.
der privathund,und dazu zähle ich auch die sporthunde,kann dies aber auch.sowie gesundheit u leben von anderen privatleuten.

Somit halte ich es - vor allem angesichts der geforderten kurzen Ausbildungszeit - gerade eben noch für ethisch vertretbar, im Falle der Diensthunde auch mal zu Starkzwang zu greifen, wenn andere Mittel versagt haben.

warum?mal das pferd andersrum aufzäumen.dann ist eben die zeit zu kurz,oder der Hund ist ungeeignet.ginge doch auch.

nun, ein Sportschütze darf schließlich seine Waffe auch nicht auf Menschen richten...

dem argument kann ich nciht folgen.der beamte "darf" auch nicht,es sei denn ,er muss.ich als privater darf ebensowenig,aber wenn es nicht anders geht..
:



Danach ist auch jeder, der seit Jahren einen Kettenhund hält, automatisch sachkundig...

passender gedankengang:-)so ist das eben mit den bürokratischen ideen.
:
:gruss pat

von josh(YCH) am 17. August 2002 12:45

Hey Pat,
:
: also ich glaub,du hast mich falsch verstanden:-)

Ja, glaub ich auch. Und Du davor mich... naja, jetzt ist ja alles klar. Natürlich sollten Privat- wie Diensthunde zuverlässig gehorchen.

Grüße
josh

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