von Inge + BC(YCH) am 17. August 2002 01:24
Hallo Antje,
: Beim Diensthund ist es O.K., beim "Privaten" (der evtl. Diensthund wird...) ist es nicht O.K.? Der Diensthundeführer darf seine Ausbildung mit Koralle oder E-Reizgerät absichern, der Sporthudneführer nicht?
In gewisser Weise muss ich Josh zustimmen - auch ich sehe da einen Unterschied. Hier geht es nämlich tatsächlich um die Frage der höheren Wertigkeit. Egal, wie jeder einzelne selber dazu steht, aber allgemeiner Konsens ist wohl, dass menschliches Leben höher zu werten ist als tierisches. Ein Diensthund, der nicht wirklich zuverlässig "funktioniert", kann das Leben seines HF (oder auch das des Täters oder einer zu bergenden Person oder...) gefährden. Ein Sporthund dagegegen gefährdet höchstens sein Prüfungsergebnis, wenn er nicht sauber arbeitet. Somit halte ich es - vor allem angesichts der geforderten kurzen Ausbildungszeit - gerade eben noch für ethisch vertretbar, im Falle der Diensthunde auch mal zu Starkzwang zu greifen, wenn andere Mittel versagt haben. Wobei sich mir allerdings auch hier die Frage stellt, ob der Hund dann tatsächlich als Diensthund taugt, wenn er nur mit solchen Mitteln zur Erfüllung seiner Arbeit gebracht werden kann... Und was "der Diensthundeführer darf - der Sportführer darf nicht" angeht: nun, ein Sportschütze darf schließlich seine Waffe auch nicht auf Menschen richten...
: Und in Prüfungen und auf Meisterschaften treten sie dann gegeneinander an???
Ich war zwar in den letzten fünf Jahren auf keiner Prüfung mehr - aber sollte sich da so viel geändert haben? Früher sind auf den "normalen" SchH-Prüfungen nur in seltenen Ausnahmefällen Diensthunde angetreten, die hatten ihre eigenen Meisterschaften. Zu unterschiedlich ist doch letztlich die Ausbildung. So dürfen Diensthunde z.B. auf der Fährte auch mit hoher Nase suchen, kreiseln, faseln und auch auch an straffer Leine gehen. Das würde auf der Prüfung gewaltigen Punkteabzug geben.
: Hier wäre mir eine Trennung nach "der qualifizierte Ausbilder darf/der unqualifizierte Ausbilder darf nicht", unabhängig vom Dienst oder Privat, lieber.
Schon richtig - aber wer bestimmt, wer qualifiziert ist? Das erinnert mich an die Pläne unserer Politiker, die im Rahmen der LHVO's teilweise beschlossen haben, dass jemand, der nachweislich drei Jahre lang einen größeren Hund ohne Auffälligkeiten besessen hat, als sachkundig gilt und daher keinen Sachkundenachweis beim Halten eines Listenhundes vorweisen muss. Danach ist auch jeder, der seit Jahren einen Kettenhund hält, automatisch sachkundig...
Gruß
Inge + BC