VDH - Mischlinge :: Was sonst nirgends passt

VDH - Mischlinge

von P.H(YCH) am 27. Mai 2003 18:45

Tschau Kathi

Natürlich kannst Du das im Kaufvertrag festlegen, nur eine Überprüfung, ob dem so ist, wird dadurch für dritte schwierig. Sprich Käufer von Nachkommen usw.

Ich sehe das so ähnlich wie mit dem Grundbuchamt. Da wird auch jeder Kauf und Verkauf gemeldet, die Verschuldung usw. Es erspart einfach ein riesiges Durcheinander.


Gruss P.H

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