Kampfhundschmischling als RH? :: Rettungshunde

Kampfhundschmischling als RH?

von Andreas(YCH) am 10. Januar 2002 10:53

Hallo,

: Mich würde in diesem zusammenhang einmal interessieren, wieviele andere hundehalter das gleiche argument (lieber hund) im hinterkopf haben und wieviele wirklich "retten" wollen. Wieviele hunde, von denen, die angefangen haben, sind nach drei jahren noch dabei?
:
: Ich wundere mich halt ein wenig, wie wenig es um die eignung geht und wieviel um das image.


Volltreffer :-)

Gruß
Andreas

von Tani(YCH) am 10. Januar 2002 11:05

Nein dies Schreiben ist mir selbst nicht bekannt (oder verdrängt?).
Hat das GS denn einige Rassen komplett von der Arbeit ausgeschlossen (wie Matthias behauptet) oder "nur" eine Richtlinie/Empfehlung diesbezüglich heraus gegeben?

Beim DRK (anderswo wohl auch) gibt es viele Personen, die ihren Kompetenzbereich gerne ausweiten und selbstgestrickte "Gesetze" herausbringen.

Tani


von Andreas(YCH) am 10. Januar 2002 11:25

Hallo,


: Nein dies Schreiben ist mir selbst nicht bekannt (oder verdrängt?).
: Hat das GS denn einige Rassen komplett von der Arbeit ausgeschlossen (wie Matthias behauptet) oder "nur" eine Richtlinie/Empfehlung diesbezüglich heraus gegeben?

richtig offiziell Knallhartes gibt es vom DRK nicht, denn das wäre angreifbar und anfechtbar.
Es gibt nur dringende Empfehlungen (befehlen dürfen sie ja nicht) und den freundlichen Hinweis, daß Prüfer Hunde gewisser Rassen nicht mehr prüfen werden.

Noch mal ein Zitat aus vergangener Zeit, wobei v.a. der letzte Satz eine echte Frechheit ist!
"Ausnahmeregelung für DRK-Hunde 20.7.00 Hannover (ap). Dobermänner und Rottweiler müssen in Niedersachsen keinen Maulkorb tragen – allerdings nur, wenn sie zur Rettungshundestaffel des Deutschen Roten Kreuz (DRK) gehören. Die Organisation erhielt für diese Kampfhunde eine Ausnahmegenehmigung von der Gefahrtierverordnung des niedersächsischen Landwirtschaftsministeriums. "Wir begrüßen diese Entscheidung, da die Arbeit und der Einsatz unter diesen Bedingungen zu erheblichen Problemen geführt hätte", sagte der Landesbeauftragte für das Rettungshundewesen in Niedersachsen, Gerd-Holger Siebert. Dobermann und Rottweiler seien nach ihrer Wesensart nicht als gefährlich einzustufen und leisteten dem Rettungswesen zum Wohle der Menschen gute Dienste. "Für die Ausbildung zum Rettungshund müssen sie zum Beispiel über eine exzellente Nasenveranlagung und einen hohen Spieltrieb verfügen, absolut neutral gegenüber Artgenossen sein und Menschen als Partner betrachten", erklärte Siebert. Um die Bevölkerung nicht zu verunsichern, habe das DRK seinen Rettungshundeführern aber empfohlen, den Hunden außerhalb der Ausbildung und des Einsatzes den Maulkorb anzulegen. "

Gruß
Andreas

von Markus Wilhelm(YCH) am 10. Januar 2002 13:36

: Das manche Organisationen bestimmte Rassen verbieten, aus Imagegründen, liegt doch offensichtlich daran, dass in diesen Organisationen Entscheidungsträger ohne kynologischer Sachkunde sitzen.
:
Hallo Helmut,
das kanns ja auch nicht sein! Bist wohl selber ohne kynologische Sachkunde, oder?
Wir alle wissen doch, das sogenannte Kampfhunde eine sehr niedrige Reizschwelle haben und zu Agressionen neigen können.

Genauso wie auch ein Dackel ein Rettungshund werden kann, kann auch ein "Kapfhund" zu einem Rettungshund ausgebildet werden. Allerdings ist der Ausschluss dieser Hunde aus der Ausbildung beim DRK aus guten Grund gerechtfertigt:
Hunde stehen sher starkt in der Kritik der Öffentlichkeit, auch die Rettungshunde und wenn schon "normale" Rassen bei den zu suchenden Personen große Ängste auslösen können, wie ist das denn erst dann wenn ein Pitbull oder Am Staff mit einer Rettunsghundeplakette vor Dir steht!
Ein anderer Grund ist doch auch der, wenn man mit einem Kampfhund eine Rettungshundeausbildung macht fällt er nicht unter die Kampfhundeverordnung, da Rettungshunde aus diesen Hundeverordnungen ausgenommen wurden, zumindest in Bayern und BW. Dann kommt doch jeder Kampfhundebesitzer und will seinen Hund zum Rettungshund machen!

Diese Thema ist sehr weit Diskutiert worden und der BRH kann gut reden, der darf doch von den Einsatzleitstellen in Bayern gar nicht mehr zu Einsätzen gerufen werden. Sprich er macht die RH Arbeit nur noch zum "Spass"!

MFG Markus


von Markus WIlhelm(YCH) am 10. Januar 2002 13:39


: Das ist so falsch! Es mag wohl DRK-Staffeln geben (BRK?!) die das so für sich beschlossen haben, aber allgemein gültig ist diese Aussage nicht. Ich kenne DRK Staffeln in denen Listenhunde trainieren.
:
Es gibt eine Bundesvorschrift, die im DRK/BRK Kampfhunde aus der Prüfung ausschliesst. Staffeln können das zwar machen, aber diese Hunde werden keine Prüfung bekommen.

von Andreas(YCH) am 10. Januar 2002 14:09

Hallo,

: Wir alle wissen doch, das sogenannte Kampfhunde eine sehr niedrige Reizschwelle haben und zu Agressionen neigen können.

plädiere für den Büchsi des Monats!

: Ein anderer Grund ist doch auch der, wenn man mit einem Kampfhund eine Rettungshundeausbildung macht fällt er nicht unter die Kampfhundeverordnung, da Rettungshunde aus diesen Hundeverordnungen ausgenommen wurden, zumindest in Bayern und BW. Dann kommt doch jeder Kampfhundebesitzer und will seinen Hund zum Rettungshund machen!

Und? Sind Kampfhundebesitzer schlechtere Menschen oder Hundeführer?

Gruß
Andreas

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