Total kupierte Dobiwelpen ? :: Ungereimtes

Total kupierte Dobiwelpen ?

von K. Keck(YCH) am 28. August 2001 11:15

Hallo,

: Sorry, hab mich verschrieben. Ich meinte das Kupieren der Ohren und nicht der Rute.

jetzt muß nochmal nachfassen. Ich hab erst gestern mit einer Deutschen gesprochen, die in Frankreich lebt: dort wird noch fleißig an den Ohren geschnippelt und das sei auch legal??

Und ich denke in Italien ist es nicht anders??

Immer noch verwirrte Grüße

K. Keck

von Gaby(YCH) am 28. August 2001 11:17

Hallo,

: : Sorry, hab mich verschrieben. Ich meinte das Kupieren der Ohren und nicht der Rute.
:
: jetzt muß nochmal nachfassen. Ich hab erst gestern mit einer Deutschen gesprochen, die in Frankreich lebt: dort wird noch fleißig an den Ohren geschnippelt und das sei auch legal??
:
: Und ich denke in Italien ist es nicht anders??
:
Kann ich Dir nicht sagen. Ich meine, im aktuellen SV-Heft was gelesen zu haben, das EU-weit mittlerweile die gleiche Regelung gilt.

Grüße, Gaby

von Cindy(YCH) am 28. August 2001 11:53

Hallo Gaby,

die wollen das EU-weit machen, aber das ist noch nicht durch.

In Frankreich und Italien z.B. darfst Du noch munter weiter schnippeln. Und auch in einigen anderen Ländern. Bis Samstag z.B. auch in Holland. Ab dann ist da auch Schluss.

Gruss Cindy

von Gaby(YCH) am 28. August 2001 12:32

Hi Cindy,

: die wollen das EU-weit machen, aber das ist noch nicht durch.

: In Frankreich und Italien z.B. darfst Du noch munter weiter schnippeln. Und auch in einigen anderen Ländern. Bis Samstag z.B. auch in Holland. Ab dann ist da auch Schluss.
:
Gilt das nicht nur für die Rute? Ich meine, in Holland wäre das Kupieren der Ohren auch schon länger verboten?

Grüße, Gaby

von Antje(YCH) am 28. August 2001 12:44

Hallo Gaby,

in Griechenland darf auch noch kupiert werden, sowohl Rute als auch Ohren, und bis jetzt ist es völlig legal, z.B. einen unkupierten Dobermannwelpen nach Griechenland zu verkaufen und diesen später kupiert zurückzukaufen. Wenn das aktuelle Tierschutzgesetz greift (tut es aber noch nicht, wegen der Übergangsregelungen), brauchst Du eine Einfuhr- und Haltungsgenehmigung für so einen Hund vom zuständigen Veterinäramt. Alle bis dahin legal kupierten Hunde (also auch solche, die nach jetzigem Recht im Ausland kupiert werden), dürfen auch weiterhin gehalten und ausgestellt werden (stand meiner Meinung nach auch so im SV-Heft...).

Viele Grüße

Antje

von Gaby(YCH) am 28. August 2001 12:47

Hallo Antje,

lies mal bitte das SV-Heft nochmal durch.

Es gilt ganz eindeutig ein Ausstellungsverbot für kupierte Hunde, die nach dem Inkrafttreten des Gesetzes in Deutschland noch kupiert wurden - also seit 01.01.98.

Grüße, Gaby

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