von Kathi(YCH) am 24. März 2002 09:00
Hi Evelyn,
: wuerde ich auch tun,
ist ja auch Deine Entscheidung ;-)
: trotzdem standen da sachen drin wie,
: lebenslangs zutrittsrecht vom zuechter in meine wohnverhaeltnisse.
: im ersten halben jahr koenne er mir den hund wieder wegnehmen,
: wenn ich den hund nicht artgerecht halte
: falls ich den hund zu tierversuchszwecken
: hergebe, muss ich das dreifache anvertragsstrafe zahlen.
: neben dem ueblichen hd ed, wesenstest usw
: wir hatten den vertrag erst gesehen, als wir den hund abgeholt haben.
Na, so würde ich es nicht machen. Mir ist aber eine Nachzuchtkontrolle wichtig und das der Hund nicht ohne mein Wissen weiterverscherbelt oder abgegeben wird. Probezeit von 1/2 Jahr finde ich auch OK. Wer seinen Hund anständig hält hat da doch nichts zu befürchten.
Zutrittsrecht zu jeder Zeit halte ich echt für Übertrieben.
Meine Welpenkäufer werden aber nicht mit dem Vertrag "überrumpelt" - obwohl man auch da als Käufer immer noch "nein, danke" sagen kann. Ich verschicke meine Verträge als vorläufigen Vertrag an den Käufer. So kann er sich alles in ruhe durchlesen und überlegen ob er damit leben kann oder nicht.
Ich habe mir auch ein Online-Bewerbungsformular entworfen. Darin sind Fragen z.B. zur Wohnsituation, zur Familie, Platz, Zeit usw. Dadurch läßt sich sicher schon einiges Kanalisieren.
: ich also meinen otto drunter und nix wie weg,
: es bliebt ein schaler beigeschmack, zumindestens bei mir.
Wenn ich bedenken hätte, würde ich wieder gehen. Mal eben so - und mit Beigeschmack - unterschreibe ich nix.
: bei meiner neuen zuechterin musste ich gar nichts unterschreiben,
: das ich den hund roentge ist klar, dass der hund zum wesenstest kommt auch,
das ist aber nicht bei jedem Käufer klar. Anfangs nicken die alles ab - später aber mußt Du betteln gehen um den Hund zum Röntgen zu bekommen. Hast Du den Hund mit Kaufvertrag gekauft, hast Du keinerlei Möglichkeit auf das Röntgen zu bestehen :-(
: mein hund kommt auch nicht zu tierversuchszwecken irgendwo hin,
: und falls er wirklich mal weg muss, weil man weis ja nie im leben wie es so kommt.
: ( es muesste aber schon ganz schoen derb kommen)
: kaemme er erst zu ihr, dass ist ganz klar, falls ich mich oder mein mann nicht mehr um die vermittlung kuemmern koennten, immer mit ihrem einverstaendniss natuerlich.
Ja, das wäre mich mich auch alles selbstverständlich - für andere aber eben nicht! Und das kannst Du den Leuten auch nicht immer nach 1 oder 2 Besuchen an der Nasenspitze ansehen. Da gehe ich lieber auf Nr. Sicher. Wenn es denn Käufer sind welche sowieso alles mitmachen ist es ja auch OK - die müssen sich aber auch nicht über meinen Vertrag aufregen sondern können die Punkte einfach akzeptieren weil es eh ihre Linie ist.
Es kommt ja immer ganz darauf an WIE man so einen Vertrag gestaltet und wie das Gegenüber damit umgeht. Wer sich bei Punkten wie Nachzuchtkontrolle und Vorkaufsrecht des Züchters sträubt würde bei mir eh keinen Hund bekommen.
Gruß
Kathi