Haltungsverbot kupierter Hunde :: Hunde Gesetze + Hundeverordnungen

Haltungsverbot kupierter Hunde

von Cindy(YCH) am 14. Januar 2001 22:10

Hi,

eine Frage mal. Vor kurzem habe ich was davon gehört, dass eine Erweiterung des Kuperiverbots geplant ist. Dahingehend, dass Hunde, die nach dem Stichtag kupiert wurden, in Deutschland nicht mehr importiert, gehalten und ausgestellt werden dürfen? Weiss da jemand näheres?

Gruss Cindy

von Bea(YCH) am 15. Januar 2001 09:59

Hallo Cindy,

dieses Gesetz besteht schon, das halten dieser armen Hunde ist allerdings nur eine Ordnungswiedrigkeit.

Auf Ausstellungen dürfen diese Hunde nicht mehr bewertet werden, es sei denn Du hast ein ärztliches Attest das der Hund aus gesundheitlichen Gründen kupiert wurde, ferner darf dieser Hund an keiner Prüfung des DVG/VDH teilnehmen.

Wir hatten diesen Fall gerade erst in einem Hundeverein wo ein solcher Hund, aber gewollt, angeschafft wurde.

Diese Leute können mit diesem Hund arbeiten, er darf aber keine Prüfung mitmachen.

Leider waren alle anderen "Vereinskollegen" dagegen diese "Hundeliebhaber" aus dem Verein zu entfernen.(Alles ältere Hundesportler!)

Gruß

Bea

von Antje(YCH) am 15. Januar 2001 14:00

Hallo Bea,

: ...ferner darf dieser Hund an keiner Prüfung des DVG/VDH teilnehmen...

Wo steht das?


Fragende Grüße

Antje

von Gesa & Borderbande(YCH) am 15. Januar 2001 16:57

Hi,

habe eben gelesen, das das Halten nach wie vor erlaubt ist und auch bleibt.
Lediglich das Ausstellen wird verboten. Mein Stand von vor 5 Minuten...

Liebe Grüße

Gesa & (Langschwanz-)borderbande

von Cindy(YCH) am 15. Januar 2001 18:59

: Lediglich das Ausstellen wird verboten. Mein Stand von vor 5 Minuten...

Hi Gesa,

gilt das Ausstellungsverbot auch für ausländische Hunde? Oder nur für Hunde, die deutschen Haltern gehören? Grund meiner Frage ist, dass eine Bekannte aus Australien gerne einen ihrer Grosspudel in Europa allgemein, und in Deutschland besonders, ausstellen lassen möchte. In diversen Teilen Australiens ist Kupieren noch erlaubt. Ich habe mal was von Ausstellungsverbot für alle Hunde, auch ausländische aus Ländern, in denen Kupieren erlaubt ist, gehört. Deshalb die Frage.

Gruss Cindy & Langschwanzpudel (geb. 27.09.97, also vor Kupierverbot)

von Cindy(YCH) am 15. Januar 2001 20:46

: Auf Ausstellungen dürfen diese Hunde nicht mehr bewertet werden, es sei denn Du hast ein ärztliches Attest das der Hund aus gesundheitlichen Gründen kupiert wurde, ferner darf dieser Hund an keiner Prüfung des DVG/VDH teilnehmen.

Das ist dann aber DVG-spezifisch, soweit ich weiss, dürfen legal kupierte Hunde (Ausland, Attest, etc.), ganz normal ihre Prüfungen ablegen.

Dass das Halten von in Deutschland gezüchteten kupierten Hunden verboten ist, ist mir klar. Mir ging es um Hunde aus dem Ausland. Echt im Ausland gezüchtet, kein Kupiertourismus.

Gruss Cindy

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